zurück zu Literatur über die Sowjetunion Die Stalinsche Verfassung I. Stalin über die Verfassung
II. Stalin über den Sozialistischen Staat Die Staatsmänner und Meinungsfabrikanten der gesamten kapitalistischen Welt haben aus guten Gründen dafür gesorgt, daß die von ihnen regierten Völker nicht mit der Verfassung der Sowjetunion bekannt wurden. Sie haben diese fortschrittlichste Verfassung der Erde zunächst totgeschwiegen, später, als ihnen dies nicht gelang, als leeres Versprechen, als Betrugsmanöver bezeichnet. Es darf uns daher nicht wundernehmen, daß auch in Deutschland diese , Verf assung, die die Völker der Sowjetunion nach, ihrem genialen Schöpf er als die S t a l i n s c h e Verfassung bezeichnen, bis zum Zusammenbruch der faschistischen Herrschaft nur einem kleinen Kreis der besten Deutschen bekannt war. In den vergangenen fünf Jahren der Errichtung und Festigung unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung haben sich viele Deutsche dem Studium dieses Verfassungswerkes zugewandt. Doch auch sie wurden sich, obwohl sie sich ernsthaft bemühten, nur selten der ganzen Bedeutung dieses Grundgesetzes der Sowjetunion bewußt, da sie es bei einem formalen Vergleich mit den Verfassungen kapitalistischer Länder bewenden ließen. Ein solches Studium ohne genaue Kenntnis des Gesellschaftsaufbaues der Sowjetunion bringt dem Leser keinen Gewinn. Die Kardinalfrage des Staatsrechts, auf die die Verfassung als das Grundgesetz eines Staates die Antwort geben muß, lautet: »Wem gehört der Staat?« Alle anderen Einzelfragen einer Verfassung, die Bestimmungen über den Aufbau des Staates, seine Organe, seine Verwaltung und Rechtspflege, die Grundrechte der Bürger, treten gegenüber dieser Kernfrage zurück. Wenn wir einmal untersuchen, wie die Verfassungen der kapitalistischen Länder diese Kernfrage beantworten, müssen wir feststellen, daß sie keine Antwort geben auf die Frage, wem der Staat gehört und wie das Verhältnis der verschiedenen Klassen und sozialen Schichten zu dem Staat ist. Was müßte etwa die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika auf diese Frage antworten? »Unser Staat«, müßte sie sagen, »gehört dem Trust, den Großbanken der Wallstreet und den Großgrundbesitzern des Landes. Die beiden großen Parteien unseres Landes sind sich trotz unwesentlicher- Meinungsverschiedenheiten in der Unterdrückung und Ausbeutung der großen Masse der Arbeiter und Farmer einig. Verwaltung und Justiz sind treue Gehilfen des Monopolkapitals in diesem Klassenkampf und erhalten daher verfassungsmäßig eine bevorrechtigte, sogenannte »unabhängige« (lies: vom Volkswillen unabhängige) Stellung zugebilligt.« Niemand kann leugnen, daß nur diese Antwort auf unsere Kardinalfrage den gesellschaftlichen, und sich daraus ergebenden politischen Machtverhältnissen gerecht würde. Niemand wird aber erwarten, daß die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika oder irgendeines anderen kapitalistischen Staates diese Tatsache in. der Verfassungsurkunde offen ausspricht. Jedermann würde sonst erkennen, daß der kapitalistische Staat nichts anderes ist und auch nichts anderes sein kann als der Herrschaftsapparat einer Minderheit des Volkes, nämlich der Eigentümer der Produktionsmittel, zur Unterdrückung der überwältigenden Mehrheit von Menschen, die keine Produktionsmittel besitzen, sondern nur ihre Arbeitskraft. Jedermann würde erkennen, daß die westlichen Demokratien nur Demokratien für eine Minderheit von Ausbeutern sind, daß sie Klassendiktaturen der Bourgeoisie sind, ja genauer gesehen, Diktaturen einer noch viel begrenzteren Schicht, nämlich des Trust- und Monopolkapitals, in dessen vollständige Abhängigkeit auch alle Kleinbesitzer geraten sind. Wenn die Klassenherrschaft der Ausbeuter noch einige Zeit erhalten werden soll, dürfen die Völker nicht zu dieser Erkenntnis kommen. Den Verfassungen kapitalistischer Staaten fällt daher die schwere Aufgabe zu, die Klassenherrschaft der Ausbeuter zu verschleiern. Darum dürfen diese Verfassungen kein Wort über den Klassencharakter des Staates aussagen, sie stellen vielmehr den Grundsatz der formalen Gleichberechtigung aller Bürger auf. Eine Aufzählung von Grundrechten und Freiheiten muß das Täuschungsmanöver verstärken. Eine Reihe von leeren Versprechungen muß den Betrug an der großen Masse der Werktätigen vollenden. So haben die Verfassungen aller kapitalistischen Staaten die Aufgabe, die werktätigen Massen vom gesellschaftlichen Leben fernzuhalten und ihre Schlagkraft zu lähmen. Schlagen wir nun die S t a l i n s c h e Verfassung auf. Das erste Kapitel ist dem Gesellschaftsaufbau gewidmet, den die Verfassungen der kapitalistischer Staaten wohlweislich verschweigen. Sie stellt fest, daß der sozialistische Staat ein Staat der Arbeiter und Bauern ist; damit beantwortet sie klar und eindeutig die Kardinalfrage, ,wem der Staat der Sowjetunion gehört. Die durch die Oktoberrevolution gestürzten Ausbeuterklassen besitzen keinerlei Einfluß auf den Staat, vielmehr kann die Verfassung feststellen, daß die Ausbeuterklassen als solche liquidiert sind. Das Recht der Sowjetbürger auf Arbeit, auf Versorgung im Falle von Krankheit und im Alter, auf Bildung und Erholung, die Gleichberechtigung aller Bürger auf sämtlichen Gebieten des wirtschaftlichen, staatlichen, kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Lebens Phrasen, sondern stellen nur den bereits, erreichten Stand fest. In welcher Verfassung eines kapitalistischen Staates hätten die beiden lapidaren Sätze des Artikels 12 irgendeinen realen Wert für die Bürger: »Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen. Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung.« So ist die Stalinsche Verfassung der vollendete Ausdruck einer realen Demokratie, Ausdruck der Sowjetdemokratie. Um dem Leser die beste und klarste Einführung in das Studium dieser Verfassung zu geben, ist dem Verfassungstext Stalins Bericht »über den Entwurf der Verfassung der Union der SSR« auf dem außerordentlichen VIII. Sowjetkongreß der UdSSR am 25. November 1936 vorangesetzt worden. Den Abschluß dieses Buches bilden Ausführungen Stalins über den sozialistischen Staat, die seinem Rechenschaftsbericht an den XVIII. Parteitag über die Arbeit des Zentralkomitees der KPdSU (B) am 10. März 1939 entnommen sind. Diese Ausführungen stellen eine hochbedeutsame Weiterentwicklung der marxistisch-leninistischen Staatstheorie dar und sind für das Verständnis der Stalinschen Verfassung als der Verfassung des ersten sozialistischen Staates der Erde unentbehrlich. In diesem Bericht weist Stalin in seiner klaren und allgemeinverständlichen Sprache unwiderlegbar nach, daß der Staat nicht nur in der Periode des Sozialismus, sondern auch in der Periode des Kommunismus erhalten bleiben wird. Er kommt zu dem Ergebnis, daß der Staat erst dann in allen seinen Funktionen absterben wird, wenn die kapitalistische Umkreisung beseitigt und durch eine sozialistische Umwelt abgelöst worden ist. Max Fechner Minister der Justiz STALIN ÜBER DIE VERFASSUNG Die Bildung der Verfassungskommission und ihre Aufgaben Genossen! Die Verfassungskommission, deren Entw urf diesem Kongreß zur Prüfung vorliegt, wurde bekanntlich durch besonderen Beschluß des VII. Sowjetkongresses der Union der SSR gebildet. Dieser Beschluß wurde am 6. Februar 1935 gefaßt. Er lautet: ›1. An der Verfassung der Union der SSR sind Abänderungen vorzunehmen in der Richtung: a) der weiteren Demokratisierung des Wahlsystems im Sinne der Ersetzung der nicht völlig gleichen Wahlen durch gleiche, der indirekten durch direkte, der öffentlichen durch geheime; b) der Präzisierung der sozialen und ökonomischen Grundlage der Verfassung im Sinne der Anpassung der Verfassung an das heutige Kräfteverhältnis der Klassen in der UdSSR (Schaffung einer neuen sozialistischen Industrie, Zerschmetterung des Kulakentums, Sieg des kollektivwirtschaftlichen Systems, Verankerung des sozialistischen Eigentums als Grundlage der Sowjetgesellschaft usw.). 2. Das Zentralexekutivkomitee der Union der SSR wird angewiesen, eine Verfassungskommission zu wählen, die beauftragt werden soll, einen verbesserten Verfassungstext auf den in Punkt 1 angegebenen Grundlagen auszuarbeiten und ihn der Tagung des Zentralexekutivkomitees der Union der SSR zur Bestätigung vorzulegen. 3. Die nächsten fälligen Wahlen zu den Organen der Sowjetmacht in der Union der SSR sind auf Grund des neuen Wahlsystems durchzuführen.« Das war am 6. Februar 1935. Einen Tag nach der Annahme dieses Beschlusses, d. h. am 7. Februar 1935, trat die Erste Tagung des Zentralexekutivkomitees der Union der SSR zusammen und bestellte in Ausführung des Beschlusses des VII. Sowjetkongresses der UdSSR eine Verfassungskommission aus 31 Personen. Sie beauftragte die Verfassungskommission, den Entwurf der korrigierten Verfassung der UdSSR auszuarbeiten. Das sind die formalen Grundlagen und die Direktiven des obersten Organs der UdSSR, auf deren Basis die Verfassungskommission ihre Arbeit zu entfalten hatte. Die Verfassungskommission hatte somit an der gegenwärtig geltenden Verfassung, die im Jahre 1924 angenommen worden war, Abänderungen vorzunehmen und dabei jene Wandlungen im Leben der Union der SSR in der Richtung zum Sozialismus zu berücksichtigen, die in der Periode von 1924 bis auf unsere Tage zu verzeichnen sind. 2. Die Veränderungen im Leben der Sowjetunion in der Periode von 1924 bis 1936 Welches sind die Veränderungen im Lebender Sowjetunion, die in der Periode von 1921 bis 1 936 erfolgt sind und die die Verfassungskommission in ihrem Verfassungsentwurf zum Ausdruck zu bringen hatte? Worin besteht das, Wesen dieser Veränderungen? Was gab es bei uns im Jahre 1924' Das war die erste Periode der NÖP, als die Sowjetmacht eine gewisse Belebung des Kapitalismus zuließ, wobei sie die Entwicklung des Sozialismus in jeder Weise förderte, als sie es sich zum Ziel setzte, im Verlauf des Wettkampfes der beiden Wirtschaftssysteme, des kapitalistischen und des sozialistischen, dem sozialistischen System das Übergewicht über das kapitalistische zu sichern. Die Aufgabe bestand darin, im Verlaufe dieses Wettkampfes die Positionen des Sozialismus zu stärken, die Liquidierung der kapitalistischen Elemente herbeizuführen und den Sieg des sozialistischen Systems als des grundlegenden Systems der Volkswirtschaft zu vollenden. Unsere Industrie bot damals ein nicht gerade beneidenswertes Bild, besonders die Schwerindustrie. Zwar wurde sie allmählich wiederhergestellt, doch hatte sie ihre Produktion noch lange nicht auf das Vorkriegsniveau gebracht. Sie hatte eine alte, rückständige und dürftige Technik als Basis. Allerdings entwickelte sie sich in der Richtung zum Sozialismus. Der Anteil des sozialistischen Sektors an unserer Industrie betrug damals ungefähr 8o Prozent; aber der Sektor des Kapitalismus umfaßte immerhin nicht weniger als 20 Prozent der Industrie. Unsere Landwirtschaft bot ein noch weniger erfreuliches Bild. Allerdings war die Klasse der Gutsbesitzer bereits liquidiert, dafür aber stellte die Klasse der landwirtschaftlichen Kapitalisten, die Klasse der Kulaken, einen noch ziemlich bedeutenden Faktor dar. lm ganzen genommen erinnerte die Landwirtschaft damals an einen unermeßlichen Ozean kleiner bäuerlicher Einzelwirtschaften mit einer rückständigen mittelalterlichen Technik. In diesem Ozean gab es als einzelne Punkte und Inselchen Kollektiv- und Sowjetwirtschaften, die eigentlich noch keine einigermaßen ernste Bedeutung für unsere Volkswirtschaft hatten. Die Kollektiv- und Sowjetwirtschaften waren schwach, der Kulak aber war noch bei Kräften. Wir sprachen damals nicht von der Liquidierung des Kulakentums, sondern von seiner Einschränkung. Dasselbe ist von dem Warenumsatz im Lande zu sagen. Der sozialistische Sektor im Warenumsatz machte an die 50-60 Prozent aus, nicht mehr, während das ganze übrige Feld von Kaufleuten, Spekulanten und sonstigen Privathändlern beherrscht wurde. Das war das Bild unserer Ökonomik im Jahre 1924 . Was gibt es bei uns jetzt, im Jahre 1936? Hatten wir damals die erste Periode der NÖP, den Beginn der NÖP, die Periode einer gewissen Belebung des Kapitalismus, so haben wir jetzt die letzte Periode der NÖP, das Ende der NÖP, die Periode der restlosen Liquidierung des Kapitalismus in allen Sphären der Volkswirtschaft. Nehmen wir als erstes allein die Tatsache, daß unsere Industrie in dieser Periode zu einer gigantischen Kraft herangewachsen ist. Jetzt kann sie nicht mehr als schwach und technisch schlecht ausgerüstet gelten. Im Gegenteil, sie beruht jetzt auf einer neuen, reichen und modernen Technik mit einer stark entwickelten Schwerindustrie und einem noch entwickelteren Maschinenbau. Das Allerwichtigste jedoch ist, daß der Kapitalismus aus der Sphäre unserer Industrie gänzlich vertrieben und die sozialistische Produktionsweise jetzt in unserer Industrie das unumschränkt herrschende System ist. Man kann die Tatsache nicht als Kleinigkeit betrachten, daß unsere heutige sozialistische Industrie hinsichtlich des Produktionsumfangs die Industrie der Vorkriegszeit um mehr a1s das Siebenfache übertrifft. An Stelle des Ozeans kleiner bäuerlicher Einzelwirtschaften mit ihrer schwachen Technik und der Machtstellung des Kulaken haben wir jetzt in der Landwirtschaft eine maschinelle, technisch modern ausgerüstete Produktion der größten landwirtschaftlichen Betriebe der Welt, das allumfassende System der Kollektiv- und Sowjetwirtschaften. Es ist bekannt, daß das Kulakentum in der Landwirtschaft liquidiert ist, während der Sektor der kleinen bäuerlichen Einzelwirtschaften mit seiner rückständigen, mittelalterlichen Technik jetzt einen unbedeutenden Platz einnimmt, wobei sein Anteil an der Landwirtschaft hinsichtlich des Umfangs der Anbauflächen nicht mehr als 2 bis 3 Prozent ausmacht. Man kann nicht umhin, die Tatsache zu erwähnen, daß den Kollektivwirtschaften jetzt 316 000 Traktoren mit einer Leistungsfähigkeit von 5 700 000 Pferdestärken zur Verfügung stehen und daß sie zusammen mit den Sowjetwirtschaften über mehr als 400 000 Traktoren mit einer Leistungsfähigkeit von 7 58 0 000 Pferdestärken verfügen. Was den Warenumsatz im Lande betrifft, so sind die Kaufleute und Spekulanten von diesem Gebiete gänzlich vertrieben. Der gesamte Warenumsatz ist jetzt in der Hand des Staates, der Genossen schaften, und der Kollektivwirtschaften zusammengefaßt. Ein neuer Handel entstand und entfaltete sich, der Sowjethandel, der Handel ohne Spekulanten, ohne Kapitalisten. Somit ist jetzt der volle Sieg des sozialistischen Systems in allen Sphären der Volkswirtschaft zur Tatsache geworden. Was aber bedeutet das? Das bedeutet, daß die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen aufgehoben, beseitigt, das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln und -instrumenten sich aber als unerschütterliche Grundlage unserer Sowjetgesellschaft durchgesetzt hat. (Anhaltender Beifall.) Im Gefolge aller dieser Veränderungen in der Volkswirtschaft der Sowjetunion haben wir jetzt eine neue sozialistische Ökonomik, die keine Krisen und keine Arbeitslosigkeit, die kein Elend und keinen Ruin kennt und die den Staatsbürgern alle Möglichkeiten für ein wohlhabendes und kulturelles Leben gewährt. Das sind im wesentlichen die Veränderungen, die in unserer Ökonomik in der Periode von 1924 bis 1936 vor sich gegangen sind. entsprechend diesen Veränderungen in der Ökonomik der Sowjetunion hat sich auch die Klassenstruktur unserer Gesellschaft verändert. Die Klasse der Gutsbesitzer war bekanntlich schon mit der siegreichen Beendigung des Bürgerkrieges liquidiert worden. Was die anderen Ausbeuterklassen betrifft, so haben sie das Schicksal der Klasse der Gutsbesitzer geteilt. Verschwunden ist die Kapitalistenklasse in der Industrie. Verschwunden ist die Kulakenklasse in der Landwirtschaft. Verschwunden sind die Händler und Spekulanten auf dem Gebiete des Warenumsatzes. Alle Ausbeuterklassen sind somit liquidiert. Geblieben ist die Arbeiterklasse. Geblieben ist die Klasse der Bauern. Geblieben ist die Intelligenz. Es wäre aber verfehlt, zu glauben, daß diese sozialen Gruppen während dieser Zeit keine Veränderungen durchgemacht hätten, daß sie dieselben geblieben seien, die sie, sagen wir, in der Periode des Kapitalismus waren. Nehmen wir z. B. die Arbeiterklasse der Sowjetunion. Man nennt sie oft aus alter Gewohnheit Proletariat. Aber was ist das Proletariat? Es ist eine Klasse, die der Produktionsmittel und -instrumente beraubt ist bei einem Wirtschaftssystem, in dem die Produktionsmittel und -instrumente den Kapitalisten gehören und die Kapitalistenklasse das Proletariat ausbeutet. Das Proletariat ist eine Klasse, die von den Kapitalisten ausgebeutet wird. Bei uns aber ist die Kapitalistenklasse bekanntlich schon liquidiert, die Produktionsmittel und -instrumente sind den Kapitalisten weggenommen und dem Staat übergeben worden, dessen führende Kraft die Arbeiterklasse ist. Also gibt es keine Kapitalistenklasse mehr, von der die Arbeiterklasse ausgebeutet werden könnte. Unsere Arbeiterklasse ist also der Produktionsmittel und -instrumente nicht nur nicht beraubt, sondern im Gegenteil, sie besitzt sie gemeinsam mit dem ganzen Volke. Da sie sie aber besitzt und die Kapitalistenklasse liquidiert ist, so ist jede Möglichkeit ausgeschlossen, die Arbeiterklasse auszubeuten. Kann man danach unsere Arbeiterklasse Proletariat nennen? Es ist .klar, daß man das nicht kann. Marx hat gesagt: um sich zu befreien, muß das Proletariat die Klasse der Kapitalisten zerschmettern, den Kapitalisten die Produktionsmittel und -instrumente wegnehmen und jene Produktionsverhältnisse abschaffen, die das Proletariat erzeugen. Kann man sagen, daß die Arbeiterklasse der Sowjetunion diese Bedingungen ihrer Befreiung schon verwirklicht hat? Das kann man und muß man unbedingt sagen. Was bedeutet das aber? Das bedeutet, daß das Proletariat der Sowjetunion zu einer völlig neuen Klasse, zu der Arbeiterklasse der Sowjetunion geworden ist, die das kapitalistische Wirtschaftssystem abgeschafft, das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln und -instrumenten verankert hat und ,die Sowjetgesellschaft auf den Weg zum Kommunismus leitet. Wie ihr seht, ist die Arbeiterklasse der Sowjetunion eine völlig neue, von Ausbeutung befreite Arbeiterklasse, wie sie die Geschichte der Menschheit noch niemals gekannt hat. Gehen wir zur Frage der Bauernschaft über. Gewöhnlich sagt man, daß die Bauernschaft eine Klasse von Kleinproduzenten ist, deren Angehörige atomisiert, über das ganze Land verstreut sind, sich einzeln in ihren Kleinwirtschaften mit deren rückständiger Technik abrackern, Sklaven des Privateigentums sind und von Gutsbesitzern, Kulaken, Händlern, Spekulanten, Wucherern und dergl. ungestraft ausgebeutet werden. Und in der Tat, die Bauernschaft in den kapitalistischen Ländern ist, wenn man ihre Hauptmasse ins Auge faßt, wirklich eine solche Klasse. Kann man sagen, daß unsere heutige Bauernschaft, die Sowjetbauernschaft, in ihrer Masse einer solchen Bauernschaft gleicht? Nein, das kann man nicht. Eine solche Bauernschaft gibt es bei uns nicht mehr. Unsere Sowjetbauernschaft ist eine völlig neue. Bei uns gibt es keine Gutsbesitzer und Kulaken, keine Händler und Wucherer mehr, die die Bauern ausbeuten könnten. Also ist unsere Bauernschaft eine von Ausbeutung befreite Bauernschaft. Weiter ist unsere Sowjetbauernschaft in ihrer erdrückenden Mehrheit eine Kollektivbauernschaft, d. h. sie gründet ihr Schaffen und ihr Vermögen nicht auf Einzelarbeit und auf eine rückständige Technik, sondern auf kollektive Arbeit und auf eine moderne Technik. Schließlich liegt der Wirtschaft unserer Bauernschaft nicht das Privateigentum zugrunde, sondern das kollektive Eigentum, das sich auf der Basis der kollektiven Arbeit entwickelt hat. Wie ihr seht, ist die Sowjetbauernschaft eine völlig neue Bauernschaft, wie sie die Geschichte der Menschheit noch niemals gekannt hat. Gehen wir schließlich zur Frage der Intelligenz über, zur Frage der Ingenieure und Techniker, der Mitarbeiter an der Kulturfront, der Angestellten überhaupt usw. Die Intelligenz hat in der vergangenen Periode ebenfalls große Veränderungen durchgemacht. Das ist schon nicht mehr jene alte verknöcherte Intelligenz, die sich über die Klassen zu stellen suchte, tatsächlich aber in ihrer Masse den Gutsbesitzern und Kapitalisten diente. Unsere Sowjetintelligenz ist eine völlig neue Intelligenz, die mit allen Fasern mit der .Arbeiterklasse und der Bauernschaft verbunden ist. Verändert hat sich erstens die Zusammensetzung der Intelligenz. Die Intellektuellen adliger und bürgerlicher Herkunft machen einen kleinen Prozentsatz unserer Sowjetintelligenz aus. 8o bis 9o Prozent der Sowjetintelligenz entstammen der Arbeiterklasse, der Bauernschaft und den anderen Schichten der Werktätigen. Geändert hat sich schließlich auch der Charakter der Tätigkeit der Intelligenz. Früher mußte sie den reichen Klassen dienen; denn sie hatte keinen anderen Ausweg. Jetzt muß sie dem Volke dienen; denn es gibt keine Ausbeuterklassen mehr. Und gerade deshalb ist sie jetzt gleichberechtigtes Mitglied der Sowjetgesellschaft, wo sie, gemeinsam mit den Arbeitern und Bauern an demselben Strange ziehend, die neue, die klassenlose sozialistische Gesellschaft aufbaut. Wie ihr seht, ist das eine völlig neue, eine werktätige Intelligenz, wie ihr sie in keinem Lande der Welt findet. Das sind die Veränderungen, die in der verflossenen Zeit in der Klassenstruktur der Sowjetgesellschaft vor sich gegangen sind. Wovon zeugen diese Veränderungen? Sie zeugen erstens davon, daß die Grenzlinien zwischen der Arbeiterklasse und der Bauernschaft, ebenso wie diejenigen zwischen diesen Klassen und der Intelligenz sich verwischen, daß die alte Klassenabgeschlossenheit verschwindet. Das bedeutet, daß der Abstand zwischen diesen sozialen Gruppen sich immer mehr verringert. Sie zeugen zweitens davon, daß die ökonomischen Gegensätze zwischen diesen sozialen Gruppen dahinschwinden, sich verwischen. Sie zeugen schließlich davon, daß auch die politischen Gegensätze zwischen ihnen dahinschwinden. So steht es mit den Veränderungen in der Klassenstruktur der Sowjetunion. Das Bild der Veränderungen im gesellschaftlichen Leben der Sowjetunion wäre nicht vollständig, wenn man nicht einige Worte Ober die Veränderungen auf noch einem Gebiete sagte. Ich meine das Gebiet der nationalen Wechselbeziehungen in der Sowjetunion. Der Sowjetunion gehören bekanntlich ungefähr 6o Nationen, nationale Gruppen und Völkerschaften an. Der Sowjetstaat ist ein Nationalitätenstaat. Es versteht sich, daß die Frage der Wechselbeziehungen zwischen den Völkern der Sowjetunion für uns von größter Bedeutung sein muß. ' Die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken hat sich bekanntlich im Jahre 1922 auf dem Ersten Sowjetkongreß der UdSSR gebildet. Sie hat sich gebildet auf der Grundlage der Gleichheit und des freien Willens der Völker der Sowjetunion. Die jetzt geltende, im Jahre 1924 angenommene Verfassung ist die erste Verfassung der Union der SSR. Es war dies eine Zeit, da die Beziehungen zwischen den Völkern noch nicht so geregelt waren, wie es sich gehört, da die Überreste des Mißtrauens gegen die Großrussen noch nicht verschwunden waren, da immer noch zentrifugale Kräfte weiterwirkten. Es galt, unter diesen Bedingungen die brüderliche Zusammenarbeit der Völker auf der Grundlage ökonomischer, politischer und militärischer gegenseitiger Hilfe zu organisieren, indem diese Völker zu einem Nationalitäten-Bundesstaat vereinigt wurden. Die Sowjetmacht mußte sich der Schwierigkeiten dieser Sache bewußt sein. Sie hatte vor sich die mißlungenen Versuche von Nationalitätenstaaten in bürgerlichen Ländern. Sie hatte vor sich den gescheiterten Versuch des alten Österreich-Ungarn. Und dennoch entschied sie sich für den Versuch, einen Nationalitätenstaat zu schaffen; denn sie wußte, daß ein auf der Grundlage des Sozialismus entstandener Nationalitätenstaat allen und jeden Prüfungen standhalten muß. Seitdem sind 14 Jahre verstrichen. Eine ausreichende Zeitspanne, um den Versuch einer Prüfung zu unterziehen. Und was ist das Ergebnis? Die verflossene Periode hat unzweifelhaft gezeigt, daß der Versuch , einen Nationalitätenstaat auf der Grundlage des Sozialismus zu bilden, vollauf geglückt ist. Das ist ein unzweifelhafter Sieg der Leninschen Nationalitätenpolitik. (Anhaltender Beifall.) Wodurch ist dieser Sieg zu erklären? Das Fehlen von Ausbeuterklassen, die die Hauptorganisatoren der Zwietracht zwischen den Nationen sind; das Fehlen der Ausbeutung, die gegenseitiges Mißtrauen züchtet und nationalistische Leidenschaften schürt; die Tatsache, daß die Arbeiterklasse an der Macht ist, die ein Feind jeglicher Versklavung und der treue Träger der Ideen des Internationalismus ist; die tatsächliche Verwirklichung der gegenseitigen Hilfe der Völker auf allen Gebieten des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens; schließlich das Aufblühen der nationalen Kultur der Völker der Sowjetunion, der Form nach national, dem Inhalt nach sozialistisch - alle diese und ähnliche Faktoren haben dazu geführt, daß sich die Physiognomie der Völker der Sowjetunion völlig verändert hat, daß das Gefühl gegenseitigen Mißtrauens in ihnen geschwunden ist, das Gefühl gegenseitiger Freundschaft sich bei ihnen entwickelt hat und somit die wahrhaft brüderliche Zusammenarbeit der Völker im System eines einheitlichen Bundesstaates zustande gekommen ist. Das Ergebnis ist, daß wir jetzt einen völlig ausgebildeten sozialistischen Nationalitätenstaat haben, der allen Prüfungen standgehalten hat und den jeder Nationalstaat in jedem Erdteil um seine Festigkeit beneiden könnte. (Stürmischer Beifall.) Das sind die Veränderungen, die in der vergangenen Periode auf dem Gebiete der nationalen Beziehungen in der Sowjetunion vor sich gegangen sind. Das ist das Gesamtfazit der Veränderungen, die im wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Leben der Sowjetunion in der Periode von 1924 bis 1936 vor sich gegangen sind. Die grundlegenden Besonderheiten des Verfassungsentwurfs Welche Widerspiegelung haben alle diese Veränderungen im Leben der Sowjetunion in dem Entwurf der neuen Verfassung gefunden? Mit anderen Worten: welches sind die grundlegenden Besonderheiten des Verfassungsentwurfs, der dem gegenwärtigen Kongreß zur Prüfung vorgelegt wurde? Die Verfassungskommission war beauftragt, Abänderungen am Verfassungstext vom Jahre 1924 vorzunehmen. Als Ergebnis der Ar beit der Verfassungskommission entstand der neue Verfassungstext, der Entwurf der neuen Verfassung der UdSSR. Bei der Ausarbeitung des Entwurfs der neuen Verfassung ging die Verfassungskom mission davon aus, daß die Verfassung nicht mit einem Programm verwechselt werden darf. Das bedeutet, daß zwischen einem Programm und einer Verfassung ein wesentlicher Unterschied besteht. Während ein Programm von dem spricht, was noch nicht da ist und in dier Zukunft erzielt und errungen werden soll, muß eine Verfassung im Gegenteil von dem sprechen, was bereits da ist, was jetzt gegenwärtig, bereits erzielt und errungen wurde. Ein Pro gramm betrifft hauptsächlich das Künftige, eine Verfassung das Gegenwärtige. Zwei Beispiele zur Illustration: Unsere Sowjetgesellschaft hat erreicht, daß sie den Sozialismus im wesentlichen schon verwirklicht, die sozialistische Gesellschaftsordnung errichtet, d. h. daß sie das verwirklicht hat, was bei den Marxisten sonst die erste oder untere Phase des Kommunismus genannt wird. Also ist bei uns die erste Phase des Kommunismus, der Sozialismus, im wesentlichen bereits verwirklicht. (Anhaltender Beifall.) Das Grundprinzip dieser Phase des Kommunismus ist bekanntlich die Formel: »Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung« Muß unsere Verfassung diese Tatsache, die Tatsache der Erringung des Sozialismus, zum Ausdruck bringen? Muß sie auf dieser Errungenschaft basieren? Unbedingt muß sie das. Sie muß das, weil der Sozialismus für die Sowjetunion das ist, was bereits erreicht und errungen wurde. Aber die Sowjetgesellschaft hat noch nicht die Verwirklichung der höheren Phase des Kommunismus erreicht, in der das herrschende Prinzip die Formel sein wird: »jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen«, obgleich sie es sich zum Ziele setzt, in der Zukunft die höhere Phase des Kommunismus zu verwirklichen. Kann unsere Verfassung auf der höheren Phase des Kommunismus basieren, die es noch nicht gibt und die erst errungen werden muß? Nein, das kann sie nicht, denn die höhere Phase des Kommunismus ist für die Sowjetunion das, was noch nicht verwirklicht ist und was in der Zukunft verwirklicht werden soll. Sie kann das nicht, wenn sie sich nicht in ein Programm oder in -eine Deklaration über künftige Errungenschaften verwandeln will. Das ist der Rahmen unserer Verfassung im gegebenen historischen Augenblick. Somit stellt der Entwurf der neuen Verfassung das Fazit des zu-rückgelegten Weges dar, das Fazit bereits erzielter Errungenschaften. Er ist also die Registrierung und gesetzgeberische Verankerung dessen, was bereits in der Praxis erreicht und errungen wurde. (Stür mischer Beifall.) Darin besteht die erste Besonderheit des Entwurfs der neuen Verfassung der UdSSR. Weiter. Die Verfassungen bürgerlicher Länder gehen gewöhnlich von der Überzeugung aus, daß die kapitalistische Gesellschaftsordnung unerschütterlich sei. Die Hauptgrundlage dieser Verfassungen bilden die Prinzipien des Kapitalismus, seine Grundpfeiler: das Privateigentum an Grund und Boden, Waldungen, Fabriken und Werken und anderen Produktionsmitteln und -instrumenten; die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen und das Bestehen von Ausbeutern und Ausgebeuteten; Unsicherheit der Existenz der werktätigen Mehrheit auf dem einen Pol der Gesellschaft und Verschwendung der nichtwerktätigen, aber in ihrer Existenz gesicherten Minderheit auf dem anderen Pol usw. usf. Sie stützen sich auf diese und ähnliche Grundpfeiler des Kapitalismus. Sie widerspiegeln sie, verankern sic auf gesetzgeberischem Wege. Zum Unterschied von ihnen geht der Entwurf der neuen Verfassung der UdSSR von der Tatsache aus, daß die kapitalistische Gesellschaftsordnung beseitigt ist, von der Tatsache, daß die sozialistische Gesellschaftsordnung in der Sowjetunion gesiegt hat. Die Hauptgrundlage des Entwurfs der neuen Verfassung der UdSSR sollen die Prinzipien des Sozialismus, seine bereits errungenen und verwirklichten Grundpfeiler: das sozialistische Eigentum an Grund und Boden, Waldungen, Fabriken und Werken und anderen Produktionsmitteln und -instrumenten; die Aufhebung der Ausbeutung und der Ausbeuterklassen; die Beseitigung des Elends der Mehrheit und der Verschwendung der Minderheit; die Beseitigung der Arbeitslosigkeit; die Arbeit als Obliegenheit und Ehrenpflicht jedes arbeitsfähigen Staatsbürgers nach der Formel: »Wer nicht arbeitet, der soll auch nicht essen.« Das Recht auf Arbeit, d. h. das Recht jedes Staatsbürgers auf garantierte Beschäftigung; das Recht auf Erholung; das Recht auf Bildung usw. usf. Der Entwurf der neuen Verfassung stützt sich auf diese und ähnliche Grundpfeiler des Sozialismus. Er spiegelt sie wider, er verankert sie auf gesetzgeberischem Wege. Das ist die zweite Besonderheit des Entwurfs der neuen Verfassung. Weiter. Die bürgerlichen Verfassungen gehen stillschweigend von der Voraussetzung aus, daß die Gesellschaft aus antagonistischen Klassen besteht, aus Klassen, die Reichtümer besitzen, und Klassen, die keine besitzen; daß, welche Partei auch an die Macht kommen möge, die staatliche Führung der Gesellschaft (die Diktatur) sich in den Händen der Bourgeoisie befinden müsse, daß die Verfassung dazu notwendig sei, die gesellschaftlichen Zustände zu verankern, dir den besitzenden Klassen genehm und vorteilhaft sind. Zum Unterschied von den bürgerlichen Verfassungen geht der Entwurf der neuen Verfassung der UdSSR davon aus, daß es in der Gesellschaft keine antagonistischen Klassen mehr gibt; daß die Gesellschaft aus zwei befreundeten Klassen, aus Arbeitern und Bauern, besteht, daß ebendiese werktätigen Klassen an der Macht stehen, daß die staatliche Führung der Gesellschaft (die Diktatur) der Arbeiterklasse als der fortgeschrittensten Klasse der Gesellschaft zukommt, daß ,die Verfassung dazu notwendig ist, die gesellschaftlichen Zustände zu verankern, die den Werktätigen genehm und vorteilhaft sind. Das ist die dritte Besonderheit des Entwurfs der neuen Verfassung. Weiter. Die bürgerlichen Verfassungen gehen stillschweigend von der Voraussetzung aus, daß die Nationen und Rassen nicht gleichberechtigt sein können, daß es vollberechtigte Nationen und nicht vollberechtigte Nationen gibt, daß außerdem noch eine dritte Kategorie von Nationen oder Rassen besteht, z. B. in den Kolonien, die noch weniger Rechte haben als die nicht vollberechtigten Nationen. Das bedeutet, daß alle ,diese Verfassungen in ihrer Grundlage nationalistisch sind, d. h. daß sie Verfassungen der herrschenden Nationen sind. Zum Unterschied von diesen Verfassungen ist der Entwurf der neuen Verfassung der UdSSR im Gegenteil zutiefst international. Er geht davon aus, daß alle Nationen und Rassen gleichberechtigt sind. Er geht davon aus, daß Unterschiede in der Hautfarbe oder in der Sprache, im Kulturniveau oder im Niveau der staatlichen Entwicklung, sowie irgendwelche andere Unterschiede zwischen den Nationen und Rassen nicht als Grund dazu dienen können, eine Rechtsungleichheit der Nationen zu rechtfertigen. Er -geht davon aus, daß alle Nationen und Rassen, unabhängig von ihrer vergangenen und gegenwärtigen Lage, unabhängig von ihrer Kraft oder Schwäche, in allen Sphären des wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, staatlichen und kulturellen Lebens der Gesellschaft gleiche Rechte genießen, müssen. Das ist die vierte Besonderheit des Entwurfs der neuen Verfassung. Die fünfte Besonderheit des Entwurfs der neuen Verfassung ist ihr konsequenter und restlos durchgeführter Demokratismus. Vom Standpunkte des Demokratismus kann man die bürgerlichen Verfassungen in zwei Gruppen teilen: die eine Gruppe der Verfassungen verneint dir Gleichberechtigung der Staatsbürger und die demokratischen Freiheiten glattweg oder macht sie faktisch zunichte. Die andere Gruppe der Verfassungen akzeptiert mit Vorliebe die demokratischen Grundsätze und streicht sie sogar heraus, macht aber dabei solche Vorbehalte und Einschränkungen, daß die demokratischen Rechte und Freiheiten sich als vollständig verstümmelt erweisen. Sie sprechen von gleichem Wahlrecht für alle Staatsbürger, machen aber dieses Recht sofort von der Ansässigkeit und einem Bildungs- und sogar Vermögenszensus abhängig. Sie sprechen von gleichen Rechten der Staatsbürger, machen aber sofort den Vorbehalt, daß dies für die Frauen nicht oder nur teilweise gilt. Usw. usf. Eine Besonderheit des Entwurfs der neuen Verfassung der UdSSR besteht darin, daß er von derartigen Vorbehalten und Einschränkungen frei ist. Für ihn gibt es keine aktiven oder passiven Staatsbürger, für ihn sind alle Staatsbürger aktiv. Er erkennt keinen Unterschied in den Rechten zwischen Männern und Frauen, »Ansässigen• und »Nichtansässigen«, Besitzenden und Nichtbesitzen den, Gebildeten und Ungebildeten an. Für ihn sind alle Bürger in ihren Rechten gleich. Nicht die Vermögenslage, nicht die nationale Herkunft, nicht das Geschlecht, nicht die Dienststellung, sondern die persönlichen Fähigkeiten und die persönliche Arbeit jedes Bürgers bestimmen seine Stellung in der Gesellschaft. Schließlich noch eine Besonderheit des Entwurfs der neuen Verfassung . Die bürgerlichen Verfassungen beschränken sich gewöhnlich darauf, die formalen Rechte der Staatsbürger zu fixieren, ohne sich um die Bedingungen der Verwirklichung dieser Rechte, um die Möglichkeit ihrer Verwirklichung, um die Mittel zu ihrer Verwirklichung zu kümmern. Man spricht von Gleichheit der Staatsbürger, vergißt aber, daß es keine wirkliche Gleichheit zwischen Unternehmern und Arbeiter, zwischen Gutsbesitzer und Bauer geben kann, wenn die ersteren den Reichtum und das politische Gewicht in der Gesellschaft besitzen, die anderen aber beides entbehren, wenn die ersteren die Ausbeuter und die anderen die Ausgebeuteten sind. Oder weiter: man spricht von Rede-, Versammlungs- und Pressefreiheit, vergißt aber, daß alle diese Freiheiten sich für die Arbeiterklasse in leeren Schall verwandeln können, wenn sie der Möglichkeit beraubt ist, geeignete Räumlichkeiten für Versammlungen, gute Druckereien, genügende Mengen Druckpapier usw. zur Verfügung zu haben. Eine Besonderheit des Entwurfs der neuen Verfassung besteht darin, daß er sich nicht auf die Fixierung der formalen Rechte der Staatsbürger beschränkt, sondern den Schwerpunkt auf die Frage der Garantien dieser Rechte, auf die Frage der Mittel zur Verwirklichung dieser Rechte verlegt. Er verkündet nicht einfach die Gleichheit der Rechte der Staatsbürger, sondern sichert sie auch durch gesetzgeberische Verankerung der Tatsache, daß das Regime der Ausbeutung aufgehoben ist, daß die Staatsbürger von jeglicher Ausbeutung befreit sind. Er verkündet nicht einfach das Recht auf Arbeit, sondern sichert es auch durch gesetzgeberische Verankerung der Tatsache. daß es in der Sowjetgesellschaft keine Krisen gibt, der Tatsache, daß die Arbeitslosigkeit beseitigt ist. Er verkündet nicht einfach die demokratischen Freiheiten, sondern sichert sie auch auf gesetzgeberischem Wege durch bestimmte materielle Mittel. Es ist daher klar, daß der Demokratismus des Entwurfs der neuen Verfassung kein »gewöhnlicher« und »allgemein anerkannter« Demokratismus schlechthin, sondern ein sozialistischer Demokratismus ist. Das sind die grundlegenden Besonderheiten des Entwurfs der neuen Verfassung der UdSSR. So widerspiegeln sich im Entwurf der neuen Verfassung jene Verlagerungen und Veränderungen im wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Leben der Sowjetunion, die in der Periode von 1 .924 bis 1936 eingetreten sind. Die bürgerliche Kritik am Verfassungsentwurf Einige Worte über die bürgerliche Kritik am Verfassungsentwurf. Die Frage, wie sich die ausländische bürgerliche Presse zu dem Verfassungsentwurf verhält, ist zweifellos von gewissem Interesse. Da die ausländische Presse die öffentliche Meinung verschiedener Bevölkerungsschichten in den bürgerlichen Ländern widerspiegelt, können wir nicht an der Kritik vorübergehen, die diese Presse an Verfassungsentwurf geübt hat. Die ersten Anzeichen des Reagierens der ausländischen Presse auf Verfassungsentwurf äußerten sich in einer bestimmten Tendenz: den Verfassungsentwurf totzuschweigen. Ich habe im gegebenen Fall die reaktionärste, die faschistische Presse im Auge. Gruppe von Kritikern hielt es für das beste, den Verfassungsentwurf einfach totzuschweigen, die Sache so darzustellen, als ob es keinen Entwurf gegeben hätte und als ob er gar nicht existierte. Man könnte sagen, daß Totschweigen keine Kritik sei. Das ist aber nicht wahr. Die Methode des Totschweigens, als besondere Methode der Ignorierung, ist ebenfalls eine Form der Kritik, allerdings eine aber eine dumme und lächerliche, aber immerhin eine Form der Kritik. (Allgemeine Heiterkeit, Beifall.) Mit der Methode des Totschweigens aber hatten sie kein Glück. Sie waren schließlich gezwungen, das Ventil zu öffnen und der Welt mitzuteilen, daß, wie peinlich dies auch sein mag, der Entwurf der Verfassung der UdSSR doch existiert und nicht nur existiere, sondern auch einen bösen Einfluß auf wie Geister auszuüben beginne. Anders konnte es ja auch nicht sein, da es immerhin eine öffentliche Meinung, Leser, lebende Menschen in der Welt gibt, die die Wahrheit über die Tatsachen wissen wollen, und keine Möglichkeit besteht, sie lange in den Fängen des Betruges zu halten. Mit Betrug kommt man nicht weit ... Die zweite Gruppe von Kritikern gibt zu, daß der Verfassungsentwurf tatsächlich existiert, sie ist aber der Ansicht, daß der Entwurf nicht von großem Interesse sei, da. er, im Grunde genommen, kein Verfassungsentwurf, sondern ein leeres Stück Papier, ein leeres Versprechen sei, darauf berechnet, ein gewisses Manöver durchzuführen und die Leute zu täuschen. Sie fügen dabei hinzu, daß die Sowjetunion einen besseren Entwurf gar nicht liefern könnte, da die Sowjetunion selber kein Staat sei, sondern nicht mehr und nicht weniger als ein geographischer Begriff (Allgemeine Heiterkeit.), und da sie nun einmal kein Staat sei, so könne auch ihre Verfassung keine wirkliche Verfassung sein. Ein typischer Vertreter dieser Gruppe von Kritikern ist, wie seltsam dies auch sein mag, die offiziöse »Deutsche Diplomatisch - Politische Korrespondenz«. Diese Zeitschrift behauptet unumwunden, daß der Entwurf der Verfassung der UdSSR ein leeres Versprechen sei, ein Betrug, ein >Potemkin-Dorf«. Sie erklärt, ohne zu schwanken, daß die Sowjetunion kein Staat sei, daß die Sowjetunion »nichts anderes darstellt als einen genau bestimmten geographischen Begriff« (Allgemeine Heiterkeit.), daß die Verfassung der UdSSR infolgedessen nicht als Verfassung bezeichnet werden könne. Was kann man von solchen, mit Verlaub zu sagen, Kritikern sagen? In einer seiner Märchenerzählungen schildert der große russische Schriftsteller Schtschedrin den Typus eines sehr beschränkten und stupiden, aber äußerst selbstbewußten und dienstbeflissenen starrköpfigen Bürokraten. Nachdem dieser Bürokrat in dem ihm »anvertrauten« Gebiete durch Ausrottung tausender Einwohner und Niederbrennung Dutzender Städte »Ruhe und Ordnung« hergestellt hatte, blickte er um sich und bemerkte am Horizont Amerika, ein freilich wenig bekanntes Land, wo es, wie sich herausstellt, irgendwelche Freiheiten gibt, die im Volk Verwirrung stiften, und wo der Staat mit anderen Methoden regiert wird. Der Bürokrat bemerkte Amerika und war entrüstet: was ist das für ein Land, wo ist es hergekommen, mit welchem Rechte existiert es? (Allgemeine Heiterkeit, Beifall.) Gewiß, man hat es zufällig vor einigen Jahrhunderten entdeckt, kann man es aber denn nicht wieder zudecken, damit von ihm auch keine Spur übrigbliebe? (Allgemeine Heiterkeit.). Und nachdem er dies gesagt, schrieb er den Entscheid nieder: »Amerika ist wieder zu entdecken!« (Allgemeine Heiterkeit.) Mir scheint, daß die Herren aus der »Deutschen Diplomatisch-Politischen Korrespondenz« dem Schtschedrinschen Bürokraten wie ein Ei dem andern gleichen. (Allgemeine Heiterkeit, zustimmender Bei fall) Diesen Herren ist die Sowjetunion schon längst ein Dorn im Auge. Neunzehn Jahre steht die Sowjetunion wie ein Leuchtturm da, trägt in die Arbeiterklasse der ganzen Welt den Geist der Befreiung hinein und bringt die Feinde der Arbeiterklasse in Wut. Und es stellt sich nun heraus, daß sie, diese Sowjetunion, nicht bloß existiert, sondern sogar wächst, und nicht nur wächst, sondern sogar gedei ht, und nicht nur gedeiht, sondern sogar den Entwurf einer neuen Verfassung aufsetzt, einen Entwurf, der die Geister erregt, den unterdrückten Klassen neue Hoffnungen einflößt. (Beifall.) Wie sollen sich da die Herren aus dem deutschen offiziösen Blatt nicht entrüsten? Was ist das für ein Land, zetern sie, mit welchem Rechte existiert es (allgemeine Heiterkeit), und wenn es im Oktober 1917 entdeckt worden ist, warum kann man es nicht wieder zudecken, damit von ihm keine Spur übrigbliebe? Und nachdem sie dies gesagt, faßten sie den Beschluß: die Sowjetunion ist wieder zuzudecken, vor aller Welt ist zu erklären, daß die Sowjetunion als Staat nicht existiere, daß die Sowjetunion nichts anderes sei als ein einfacher geographischer Begriff! (Allgemeine Heiterkeit.) Als der Schtschedrinsche Bürokrat den Entscheid niederschrieb, daß Amerika wieder zuzudecken sei, brachte er trotz seiner ganzen Stu pidität dennoch Andeutungen eines Verständnisses für die Realität auf indem er gleich zu sich selber sagte: »Doch scheint es, hängt selbiges nicht von mir ab.« (Große Heiterkeit, stürmischer Beifall.) Ich weiß nicht, ob die Herren aus dem deutschen offiziösen Organ Verstand genug; aufbringen werden, um dahinterzukommen, daß diesen oder jenen Staat auf dem Papier natürlich »zudecken« können, daß aber , im Ernst gesprochen, »selbiges nicht von ihnen abhängt...<< (Große Heiterkeit, stürmischer Beifall.) Was die Bedeutung betrifft, daß die Verfassung der UdSSR ein leeres Versprechen, ein »Potemkin-Dorf « usw. sei, so möchte ich mich auf eine Reihe feststehender Tatsachen berufen, die für sich selber sprechen. Im Jahre 1917 stürzten die Völker der Sowjetunion die Bourgeoisie und errichteten die Diktatur des Proletariats, errichteten die Sowjetmacht. Das ist eine Tatsache und kein Versprechen. Sodann liquidierte die Sowjetmacht die Klasse der Gutsbesitzer und übergab den Bauern mehr als a5o Millionen Hektar ehemaliger Gutsbesitzer-, Staats- und Klosterländereien, und dies zusätzlich zu den Ländereien, die bereits früher in dem Besitz der Bauern waren. Das ist eine Tatsache und kein Versprechen. Sodann enteignete die Sowjetmacht die Klasse der Kapitalisten, nahm ihnen die Banken, die Werke, die Eisenbahnen und übrigen Produktionsmittel und -instrumente, erklärte diese für sozialistisches Eigentum und stellte an die Spitze dieser Betriebe die besten Leute der Arbeiterklasse. Das ist eine Tatsache und kein Versprechen. (Anhaltender Beifall.) Sodann erreichte die Sowjetmacht, indem sie die Industrie und die Landwirtschaft, auf neuen, auf sozialistischen Grundlagen mit einer neuen technischen Basis organisierte, daß jetzt die Landwirtschaft in der Sowjetunion anderthalbmal soviel produziert wie in der Vorkriegszeit, die Industrie siebenmal soviel produziert wie in der Vorkriegszeit, das Volkseinkommen aber im Vergleich mit der Vorkriegszeit auf das Vierfade gewachsen ist. Alles das sind Tatsachen und keine Versprechen. (Anhaltender Beifall.) Sodann beseitigte die Sowjetmacht die Arbeitslosigkeit, setzte das Recht auf Arbeit, das Recht auf Erholung, das Recht auf Bildung in die Tat um, gewährleistete den Arbeitern, den Bauern und der Intelligenz die besten materiellen und kulturellen Bedingungen, sicherte die Durchführung des allgemeinen direkten und gleichen Wahlrechts bei geheimer Abstimmung der Bürger. Alles das sind Tatsachen und keine Versprechen. (Anhaltender Beifall.) Schließlich schuf die Sowjetunion den Entwurf der neuen Verfassung, der kein Versprechen, sondern die Registrierung und gesetzgeberische Verankerung dieser allbekannten Tatsachen ist, die Registrierung und gesetzgeberische Verankerung dessen, was bereits erreicht und errungen wurde. Es fragt sich, worauf nach alledem das Geschwätz der Herren aus dem Deutschen offiziösen Blatt über »Potemkinsche Dörfer« anders hinausläuft als darauf, daß sie sich das Ziel gesetzt haben, dem Volk die Wahrheit über die Sowjetunion vorzuenthalten, das Volk irrezuführen, es zu betrügen. Das sind die Tatsachen. Tatsachen aber sind, wie man sagt, ein hartnäckiges Ding. Die Herren aus dem deutschen offiziösen Blatt können sagen: um so schlimmer für die Tatsachen. (Allgemeine Heiterkeit ) Dann aber kann man ihnen mit dem bekannten russischen Sprichwort antworten: »Für Dummköpfe sind keine Gesetze geschrieben (Große Heiterkeit, anhaltender Beifall.) Die dritte Gruppe von Kritikern ist nicht abgeneigt, dem Verfass ungsentwurf gewisse Vorzüge zuzugestehen, sie hält ihn für eine positive Erscheinung, doch bezweifelt sie eben sehr, daß eine Reihe seiner Grundsätze in die Tat umgesetzt werden könnten, denn sie ist überzeugt, daß sie überhaupt nicht zu verwirklichen seien und auf dem Papier bleiben müßten. Das sind, gelinde gesagt, Skeptiker. Solche Skeptiker gibt es in allen Ländern. Es muß getagt werden, daß wir ihnen nicht das erstemal begegnen. Als die Bolschewiki im Jahre 1917 die Macht ergriffen, erklärten die Skeptiker die Bolschewiki sind wohl keine schlechten Leute; aber mit der Macht wird es bei ihnen nicht klappen, sie werden ein Fiasko erleiden. In Wirklichkeit jedoch stellte sich heraus, daß nicht die Bolschewiki, sondern die Skeptiker ein Fiasko erlitten. Während des Bürgerkrieges und der ausländischen Intervention erklärt diese Gruppe von Skeptikern: die Sowjetmacht ist natürlich keine schlechte Sache, aber Denikin und Koltschak mitsamt den Ausländern werden sie wohl unterkriegen. In Wirklichkeit aber stellte sich heraus, daß sich die Skeptiker auch hier verrechnet haben. Als die Sowjetmacht den ersten Fünfjahrplan veröffentlichte, er schienen die Skeptiker wieder auf der Bildfläche und erklärten: der Fünfjahrplan ist natürlich eine gute Sache, er ist aber kaum zu verwirklichen. Es ist anzunehmen, daß es bei den Bolschewiki mit dem Fünfjahrplan nicht klappen wird. Die Tatsachen aber haben gezeigt, daß die Skeptiker wieder Pech hatten: der Fünfjahrplan wurde in vier Jahren verwirklicht. Dasselbe muß vom Entwurf der neuen Verfassung und von dar Kritik, die die Skeptiker an ihr üben, gesagt werden. Kaum war der Entwurf veröffentlicht, als diese Gruppe von Kritikern neuerlich mit ihrer trostlosen Skepsis, mit ihren Zweifeln über die Durchführbarkeit mancher Grundsätze der Verfassung auf der Bildfläche auftauchte. Es besteht absolut kein Grand, daran zu zweifeln, daß die Skeptiker auch in diesem Fall ein Fiasko erleiden werden, daß sie jetzt genau so ein Fiasko erleiden werden, wie sie in der Vergangenheit mehr als einmal Fiasko erlitten haben. Die vierte Gruppe von Kritikern, die den Entwurf der neuen Verfassung angreift, charakterisiert ihn als einen »Ruck nach rechts«, als »Verzicht auf die Diktatur des Proletariats«, als »Liquidierung des bolschewistischen Regimes«. »Die Bolschewiki sind nach rechts gependelt, das ist eine Tatsache«, erklären sie in verschiedenen Tonarten. Besonders eifrig gebärden sich in dieser Beziehung gewisse polnische und zum Teil amerikanische Zeitungen. Was kann man von diesen, mit Verlaub, Kritikern sagen? Wenn die Erweiterung der Basis der Diktatur der Arbeiterklasse und die Verwandlung der Diktatur in ein elastischeres, folglich mächtigeres System der staatlichen Leitung der Gesellschaft von ihnen nicht als Stärkung der Diktatur der Arbeiterklasse, sondern als ihre Schwächung oder gar als Verzicht auf sie aufgefaßt wird, dann sei es gestattet zu fragen: wissen denn diese Herren überhaupt, was die Diktatur der Arbeiterklasse ist? Wenn die gesetzgeberische Verankerung des Sieges des Sozialismus, die gesetzgeberische Verankerung der Erfolge der Industrialisierung, der Kollektivierung und der Demokratisierung bei ihnen ein »Ruck nach rechts« genannt wird, dann sei es gestattet zu fragen: Wissen denn diese Herren überhaupt , wie sich links von rechts unterscheidet? (Allgemeine Heiterkeit, Beifall.) Es kann kein Zweifel bestehen, daß diese Herren in ihrer Kritik am Verfassungsentwurf endgültig durcheinandergeraten sind, so durcheinander, daß sie rechts und links verwechseln. Bei dieser Gelegenheit fällt einem unwillkürlich die »Hofmagd« Pelagea aus Gogols »Toten Seelen« ein. Sie sollte, wie Gogol erzählt Tschitschikows Kutscher Selifan den Weg zeigen, da sie aber die rechte Seite des Weges nicht von der linken zu unterscheiden wußte, wurde sie ganz irre und geriet in eine peinliche Lage. Man muß feststellen , daß unsere Kritiker von den polnischen Zeitungen, trotz all ihrer Anmaßung, dennoch nicht weit über das Niveau des Erkenntnisvermögens Pelageas, der »Hofmagd« aus den »Toten Seelen hinausgekommen sind. (Beifall.) Wie ihr euch erinnert, hielt es der Kutscher Selifan für notwendig, Pelagea wegen der Verwechslung von rechts und links abzukanzeln, indem er ihr sagte: „ Ach du Schwarzfüßige ... weißt nicht, wo rechts und wo links ist“ Es scheint mir, daß man auch unsere verunglückten Kritiker ab kanzeln und ihnen sagen sollte: Ach, ihr jämmerlichen Kritiker ... wisst ihr nicht wo rechts und wo links ist. (Anhaltender Bei f all.) Schließlich noch eine Gruppe von Kritikern. Während die vorhergehende Gruppe den Verfassungsentwurf des Verzichts auf die Diktatur der Arbeiterklasse beschuldigt, bezichtigt ihn diese Gruppe im Gegenteil, an der bestehenden Lage in der Sowjetunion nichts zu ändern, die Diktatur der Arbeiterklasse unberührt zu lassen, die Freiheit politischer Parteien nicht zuzulassen und die jetzige Führende Stellung; der Partei der Kommunisten in der Sowjetunion beizubehalten. Hierbei ist diese Gruppe von Kritikern der Ansicht, der Umstand, daß es in der Sowjetunion keine Freiheit der Parteien gebe, sei ein Kennzeichen dafür, daß die Grundlagen des Demokratismus verletzt würden. Ich muß zugeben , daß der Entwurf der neuen Verfassung tatsächlich das Regime der Diktatur der Arbeiterklasse aufrechterhält, ebenso wie er die jetzige führende Stellung der Kommunistischen Partei der UdSSR unverändert beibehält. (Stürmischer Beifall.) Wenn die verehrten Kritiker dies für einen Mangel des Verfassungsentwurfs halten, so kann man dies nur bedauern. Wir Bolschewiki aber halten dies für einen Vorzug des Verfassungsentwurfs. (Stürmischer Beifall.) Was die Freiheit verschiedener politischer Parteien anbelangt, so vertreten wir hier einigermaßen andere Ansichten. Die Partei ist ein Teil der Klasse, ihr fortgeschrittenster Teil. Mehrere Parteien und folglich auch eine Freiheit der Parteien kann es nur in einer Gesellschaft geben, wo es antagonistische Klassen gibt, deren Interessen einander feindlich und unversöhnlich sind, wo es, sagen wir, Kapitalisten und Arbeiter, Gutsbesitzer und Bauern, Kulaken und Dorfarmut u. ä. gibt. In der Sowjetunion gibt es aber schon keine Klassen mehr, wie Kapitalisten, Gutsbesitzer, Kulaken usw. In der Sowjetunion gibt es nur zwei Klassen, die Arbeiter und die Bauern, deren Interessen einander nicht nur nicht feindlich gegenüberstehen, sondern im Gegenteil miteinander harmonieren. Folglich gibt es in der Sowjetunion keinen Boden für die Existenz mehrerer Parteien und somit auch keinen Boden für die Freiheit dieser Parteien, in der Sowjetunion gibt es Baden für nur eine Partei, die Kommunistische Partei. In der Sowjetunion kann es nur eine Partei geben, die Partei der Kommunisten, die kühn und bis zum letzten die Interessen der Arbeiter und Bauern verteidigt. Und daß sie die Interessen dieser Klassen nicht schlecht verteidigt, daran kann wohl kaum ein Zweifel bestehen. (Stürmischer Beifall.) Man spricht von Demokratie. Was aber ist Demokratie? Die Demokratie in den kapitalistischen Ländern, wo es antagonistische Klassen gibt, ist in letzter Instanz eine Demokratie für die Starken, eine Demokratie für die besitzende Minderheit. Die Demokratie in der Sowjetunion ist im Gegenteil eine Demokratie für die Werktätigen, d. h. eine Demokratie für alle. Daraus folgt aber, daß die Grundlagen des Demokratismus nicht durch den Entwurf der neuen Verfassung der UdSSR verletzt werden, sondern durch die bürgerlichen Verfassungen. Deshalb glaube ich, daß die Verfassung der UdSSR die einzige bis zum letzten demokratische Verfassung der Welt ist. So liegen die Dinge mit der bürgerlichen Kritik am Entwurf der neuen Verfassung der UdSSR. 5. Abänderungs - und Ergänzungsvorschläge zum Verfassungsentwurf Gehen wir zur Frage der Abänderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Verfassungsentwurf über, die bei der Erörterung des Entwurfs durch das ganze Volk von den Bürgern eingebracht wurden. Die Erörterung des Verfassungsentwurfs durch das ganze Volk erbrachte bekanntlich eine ziemlich bedeutende Anzahl von Abänderungs- und Ergänzungsvorschlägen. Sie alle wurden in der Sowjetpresse veröffentlicht. Angesichts der großen Mannigfaltigkeit der Änderungsvorschläge und ihres ungleichen Wertes sollte man sie ,meiner Ansicht nach in drei Kategorien teilen. Das charakteristische Merkmal der Abänderungsvorschläge der ersten Kategorie besteht darin, daß sie nicht Fragen der Verfassung behandeln, sondern Fragen der laufenden gesetzgeberischen Tätigkeit der künftigen gesetzgebenden Organe. Einzelne Fragen der Sozialversicherung , gewisse Fragen des kollektivwirtschaftlichen Aufbaus, gewisse Fragen des industriellen Aufbaus, Fragen des Finanzwesens -- das sind die Themen dieser Abänderungsvorschläge. Die Urheber dieser Abänderungsvorschläge sind sich offenbar nicht im klaren über den Unterschied zwischen Verfassungsfragen und Fragen der laufenden Gesetzgebung. Gerade deshalb sind sie bemüht, in die Verfassung möglichst viel Gesetze hineinzuzwängen, wobei sie darauf abzielen, die Verfassung in eine Art Gesetzbuch zu verwandeln. Aber die Verfassung ist kein Gesetzbuch. Die Verfassung ist das Grundgesetz und nur das Grundgesetz Die Verfassung schließt die laufende gesetzgeberische Tätigkeit der künftigen gesetzgebenden Organe nicht aus, sondern setzt sie voraus. Die Verfassung bietet die juridische Grundlage für die künftige gesetzgeberische Tätigkeit dieser Organe. Darum müssen die Abänderungs- und Ergänzungsvorschläge dieser Art, da sie zur Verfassung in keiner direkten Beziehung stehen, meiner Meinung nach an die künftigen gesetzgebenden Organe des Landes weitergeleitet werden. Zur zweiten Kategorie sind solche Abänderungs- und Ergänzungsvorschläge zu zählen, die versuchen, in die Verfassung Elemente historischen Charakters oder Elemente einer Deklaration darüber hineinzutragen, was die Sowjetmacht noch nicht erreicht hat und was sie in Zukunft erreichen soll. In der Verfassung soll vermerkt werden, welche Schwierigkeiten die Partei, die Arbeiterklasse und alle Werktätigen im Kampfe für den Sieg des Sozialismus im Verlaufe langer Jahre überwunden haben; in der Verfassung soll auf das Endziel der Sowjetbewegung, d. h. auf die Errichtung der vollendeten kommunistischen Gesellschaft, hingewiesen werden - das sind die Themen dieser Abänderungsvorschläge, die sich in verschiedenen Variationen wiederholen. Ich glaube, daß solche Abänderungs- und Ergänzungsvorschläge, als zur Verfassung in keiner direkten Beziehung stehend, ebenfalls außer acht gelassen werden sollen. Die Verfassung ist die Registrierung und gesetzgeberische Verankerung der bereits erzielten und gesicherten Errungenschaften. Wenn wir diesen grundlegenden Charakter der Verfassung nicht entstellen wollen, dürfen wir sie nicht mit historischen Feststellungen über die Vergangenheit oder mit Deklarationen über die künftigen Errungenschaften der Werktätigen der Sowjetunion füllen. Hierfür gibt es bei uns andere Wege und andere Dokumente. Zur dritten Kategorie schließlich sind jene Abänderungs- und Ergänzungsvorschläge zu zählen, die zum Verfassungsentwurf in direkter Beziehung stehen. Ein bedeutender Teil der Abänderungsvorschläge dieser Kategorie hat redaktionellen Charakter. Darum könnte man sie der Redaktionskommission des gegenwärtigen Kongresses übergeben, die vom Kongreß, denke ich,, gebildet werden wird und die er beauftragen wird, den endgültigen Wortlaut der neuen Verfassung festzusetzen. Was die übrigen Abänderungsvorschläge der dritten Kategorie betrifft, so haben sie wesentlichere Bedeutung, und über sie sind hier, meiner Ansicht nach , einige Worte zu sagen. 1. Vor allem über die Abänderungsvorschläge zu Artikel 1 des Verfassungsentwurfs. Es gibt hier vier Vorschläge. Die einen schlagen vor an Stelle der Worte »Staat der Arbeiter und Bauern« zu sagen: „ Staat der Werktätigen“ Die anderen schlagen vor, zu den Worten „ Staat der Arbeiter und Bauern“ hinzuzufügen: »und der werktätigen Intelligenz«. Die dritten schlagen vor, an Stelle der Worte „Staat der Arbeiter und Bauern« zu sagen: »Staat aller Rassen und Nationalitäten, die das Gebiet der Sowjetunion bewohnen«. Die vierten schlagen vor, das Wort »Bauern« durch das Wort »Kollektivbauern<< oder durch die Worte »der Werktätigen der sozialistischen Landwirtschaft« zu ersetzen. Soll man diese Abänderungsvorschläge annehmen? Ich glaube, nein. Wovon spricht Artikel 1 des Verfassungsentwurfs? Er spricht von der Klassenzusammensetzung der Sowjetgesellschaft. Können wir Marxisten in der Verfassung die Frage der Klassenzusammensetzung umgehen? Nein, das können wir nicht. Die Sowjetgesellschaft besteht bekanntlich aus zwei Klassen, aus Arbeitern und Bauern. Artikel 1 des Verfassungsentwurfs spricht gerade davon. Also bringt Artikel 1 des Verfassungsentwurfs die Klassenzusammensetzung unserer Gesellschaft richtig zum Ausdruck. Man könnte fragen: und die werktätige Intelligenz? Die Intelligenz war niemals eine Klasse und kann es nicht sein, sie war und bleibt eine Zwischenschicht, die sich aus allen Klassen der Gesellschaft rekrutiert. In der alten Zeit rekrutierte sich die Intelligenz aus dem Adel, der Bourgeoisie, teilweise aus der Bauernschaft und nur in ganz geringfügigem Maße aus der Arbeiterschaft. In unserer, in der Sowjetzeit rekrutiert sich die Intelligenz hauptsächlich aus den Reihen der Arbeiter und Bauern. Doch ist die Intelligenz, wie sie sich auch rekrutieren und welchen Charakter sie auch tragen möge, dennoch eine Zwischenschicht und keine Klasse. Beeinträchtigt dieser Umstand nicht die Rechte der werktätigen Intelligenz? Nicht im geringsten! Artikel 1 des Verfassungsentwurfs spricht nicht von den Rechten der verschiedenen Schichten der Sowjetgesellschaft, sondern von der Klassenzusammensetzung dieser Gesellschaft. Von den Rechten der verschiedenen Schichten der Sowjetgesellschaf, darunter von den Rechten der werktätigen Intelligenz ist hauptsächlich im zehnten und elften Kapitel des Verfassungsentwurfs die Rede. Aus diesen Kapiteln geht hervor, daß die Arbeiter, die Bauern und die werktätige Intelligenz in allen Sphären des wirtschaftlichen, politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Lebens des Landes völlig gleichberechtigt sind. Also kann von einer Beeinträchtigung der Rechte der werktätigen Intelligenz keine Rede sein. Dasselbe ist über die Nationen und Rassen zu sagen, die der Sowjetunion angehören. Im zweiten Kapitel des Verfassungsentwurfs ist bereits gesagt, daß die Sowjetunion ein freier Bund gleichberechtigter Nationen ist. Soll man diese Formel in Artikel 1 des Verfassungsentwurfs wiederholen, der nicht die nationale Zusammensetzung der Sowjetgesellschaft, sondern ihre Klassenzusammensetzung behandelt? Es ist klar, daß man das nicht tun soll. Was die Rechte der zur Sowjetunion gehörenden Nationen und Rassen betrifft, so wird darüber im zweiten, zehnten und elften Kapitel des Verfassungsentwurfs gesprochen. Aus diesen Kapiteln geht hervor, daß die Nationen und Rassen der Sowjetunion in allen Sphären des wirtschaftlichen, politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Lebens des Landes gleiche Rechte genießen. Also kann von einer Beeinträchtigung der nationalen Rechte keine Rede sein. Ebenso wäre es unrichtig, das Wort »Bauer« durch das Wort »Kollektivbauer« oder durch die Worte »Werktätiger der sozialistischen Landwirtschaft« zu ersetzen. Erstens gibt es unter den Bauern außer den Kollektivbauern noch über eine Million Höfe von Nichtkollektivbauern. Was soll mit ihnen geschehen? Gedenken die Urheber dieses Abänderungsvorschlages etwa, sie vollständig außer Acht zu lassen? Das wäre unvernünftig. Zweitens, wenn die meißten Bauern begonnen haben, kollektive Wirtschaft zu betreiben, so heißt das doch nicht, daß sie aufgehört haben Bauern zu sein, daß sie keine individuelle Wirtschaft, keinen eigenen Hof usw. mehr haben. Drittens müßte dann auch das Wort Arbeiter durch die Worte „ Werktätiger des sozialistischen Industrie“ ersetzt werden, was jedoch die Urheber des Abänderungsvorschlages aus irgendeinem Grunde nicht vorschlagen. Schließlich, sind etwa bei uns die Klasse der Arbeiter und die Klasse der Bauern schon verschwunden? Und wenn sie nicht verschwunden sind, soll man dann die für sie festgesetzten Bezeichnungen aus dem Wortschatz streichen? Die Urheber des Abänderungsvorschlages haben offenbar nicht die gegenwärtige, sondern die zukünftige Gesellschaft im Auge, in der es keine Klassen mehr geben wird und in der die Arbeiter und Bauern sich in Werktätige der einheitlich kommunistischen Gesellschaft verwandeln werden. Sie eilen also offenkundig voraus. Bei der Festlegung der Verfassung darf man jedoch nicht von der Zukunft, sondern man muß von der Gegenwart ausgehen, von dem was bereits da ist. Die Verfassung kann und darf nicht vorauseilen. 2. Weiter folgt ein Abänderungsvorschlag zu Artikel 17 des Verfassungsentwurfs. Der Vorschlag geht dahin, aus dem Verfassungsentwurf den Artikel 17 ganz zu streichen, der von der Wahrung des Rechtes der Unionsrepubliken auf freien Austritt aus der Sowjetunion spricht. Ich glaube, daß dieser Vorschlag unrichtig ist und daher von Kongreß nicht angenommen werden soll. Die Sowjetunion ist ein freiwilliger Bund gleichberechtigter Unionsrepubliken. Aus der Verfassung den Artikel über das Recht auf freien Austritt aus der Sowjetunion zu streichen, würde bedeuten, den freiwilligen Charakter des Bundes anzutasten. Können wir diesen Schritt tun? Ich glaube, daß wir diesen Schritt nicht tun können und nicht tun dürfen. Man sagt, daß es in der Sowjetunion keine einzige Republik gibt, die aus der Sowjetunion austreten möchte daß infolgedessen Artikel 17 keine praktische Bedeutung habe. Daß es bei uns keine einzige Republik gibt, die aus der Sowjetunion austreten möchte, trifft natürlich zu. Das hat jedoch durchaus nicht zur Folge, daß wir in der Verfassung nicht das Recht der Unionsrepubliken auf freien Austritt aus der Sowjetunion festlegen sollen. In der Sowjetunion gibt es auch keine Unionsrepublik, die eine andere Unionsrepublik unterdrücken möchte. Daraus folgt jedoch keineswegs, daß aus der Verfassung der UdSSR der Artikel ausgeschaltet werden soll, der von der Rechtsgleichheit der Unionsrepubliken handelt. 3. Weiter liegt ein Vorschlag vor, das zweite Kapitel des Verfassungsentwurfs durch einen neuen Artikel zu ergänzen, dessen Inhalt darauf hinauslaufen würde, daß die autonomen sozialistischen Sowjetrepubliken bei Erreichung eines entsprechenden Niveaus der wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung in sozialistische Unions-Sowjetrepubliken umgewandelt werden können. Kann man diesen Vorschlag annehmen? Ich glaube, daß man ihn nicht annehmen soll. Er ist nicht nur seinem Inhalt, sondern auch seinen Motiven nach unrichtig. Man kann die Oberführung autonomer Republiken in die Kategorie der Unionsrepubliken nicht mit ihrer wirtschaftlichen und kulturellen Reife motivieren, ebenso wie man das Belassen einer oder der anderen Republik in der Kategorie der autonomen Republiken nicht mit ihrer wirtschaftlichen oder kulturellen Rückständigkeit motivieren kann. Das wäre keine marxistische, keine leninistische Behandlung der Frage. Die Tatarische Republik z. B. bleibt eine autonome Republik, während die Kasachische Republik zur Unionsrepublik wird; aber das bedeutet noch nicht, daß die Kasachische Republik der kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung nach höher steht als die Tatarische Republik. Die Sache verhält sich gerade umgekehrt. Dasselbe muß man z. B. von der Autonomen Republik der Wolgadeutschen und von der Kirgisischen Unionsrepublik sagen, von denen die erste in kultureller und wirtschaftlicher Beziehung höher steht als die zweite, obwohl sie eine autonome Republik bleibt. Welches sind die Kennzeichen, die die Gründung für die Überführung autonomer Republiken in die Kategorie der Unionsrepubliken bilden? Es gibt drei solcher Kennzeichen. Erstens ist es notwendig, daß die Republik eine Randrepublik sei, die nicht von allen Seiten vom Territorium der Sowjetunion umgeben ist. Warum? Weil es notwendig ist, daß die Republik, die zur Unionsrepublik geworden ist, wenn ihr das Recht auf Austritt aus der Union der SSR gewährt bleiben soll, die Möglichkeit besitze, logisch und faktisch die Frage ihres Austritts aus der Sowjetunion aufzuwerfen. Diese Frage kann aber nur eine Republik aufwerfen, die, sagen wir, an irgendeinen ausländischen Staat grenzt und somit nicht von allen Seiten vom Territorium der Sowjetunion umgeben ist. Natürlich gibt es bei uns keine Republiken, die faktisch die Frage des Austritts aus der Sowjetunion aufwerfen würden. Da aber der Unionsrepublik das Recht auf Austritt aus der Sowjetunion gewahrt bleibt, muß die Sache so geregelt werden, daß dieses Recht sich nicht in ein leeres und sinnloses stück Papier verwandle. Nehmen wir z. B. die Baschkirische oder die Tatarische Republik. Nehmen wir an, diese autonomen Republiken seien in die Kategorie der Unionsrepubliken übergeführt worden. Könnten sie die Frage ihres Austritts aus der Sowjetunion logisch und faktisch aufwerfen? Nein, das könnten sie nicht. Warum? Weil sie von allen Seiten von Sowjetrepubliken umgeben sind und weil sie eigentlich aus der Sowjetunion nirgendwohin austreten können., (Allgemeine Heiterkeit, Beifall) Darum wäre die Überführung solcher Republiken in die Kategorie der Unionsrepubliken unrichtig. Zweitens ist es notwendig, daß die Nationalität, die der Sowjet republik ihren Namen gibt, in der Republik eine mehr oder weniger kompakte Mehrheit darstelle. Nehmen wir z. B. die Autonome der Krim. Sie ist eine Randrepublik, doch haben die Krimtataren in dieser Republik nicht die Mehrheit, im Gegenteil, dort die Minderheit. Folglich wäre es unrichtig und unlogisch, die Krim-Republik in die Kategorie der Unionsrepubliken überzuführen. Drittens ist es notwendig, daß die Republik hinsichtlich ihrer Bevölkerungszahl nicht sehr klein ist, daß sie, sagen wir, nicht weniger, sondern mehr als etwa eine Million Einwohner habe. Warum? Weil es unrichtig wäre, anzunehmen, daß eine kleine Sowjetrepublik, die eine minimale Bevölkerungszahl und eine unbedeutende Armee hat, auf ein selbständiges staatliches Bestehen rechnen könnte. Man kann kaum daran zweifeln, daß die imperialistischen Räuber sie flugs an sich reißen würden. Ich glaube, daß es im gegenwärtigen historischen Zeitpunkt unrichtig wäre, ohne diese drei objektiven Kennzeichen die Frage der Oberführung einer oder der anderen autonomen Republik in die Kategorie der Unionsrepubliken aufzuwerfen. 4. Es wird ferner vorgeschlagen, in den Artikeln 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28 und 29 die ausführliche Aufzählung der administrativen und territorialen Teilung der Unionsrepubliken in Regionen und Gebiete zu streichen. Ich glaube, daß dieser Vorschlag ebenfalls unannehmbar ist. In der Sowjetunion gibt es Leute, die dazu neigen, mit großem Eifer und unermüdlich die Regionen und Gebiete immer wieder neu einzuteilen und damit Durcheinander und Unsicherheit in die Arbeit hineinzutragen. Der Verfassungsentwurf legt diesen Leuten Zügel an. Und das ist sehr gut; denn hier braucht man ebenso wie in vielem anderen eine Atmosphäre der Sicherheit, Stabilität und Klarheit. 5. Der fünfte Abänderungsvorschlag betrifft Artikel 33. Man hält die Schaffung von zwei Kammern für unzweckmäßig und schlägt vor, den Sowjet der Nationalitäten abzuschaffen. Ich glaube, daß dieser Vorschlag ebenfalls unrichtig ist. Das Einkammersystem wäre besser als das Zweikammersystem, wenn die Sowjetunion ein einheitlicher Nationalstaat wäre. Aber die Sowjetunion ist kein einheitlicher Nationalstaat. Die Sowjetunion ist bekanntlich ein Nationalitätenstaat. Wir haben ein oberstes Organ, in dem die gemeinsamen Interessen aller Werktätigen der Sowjetunion unabhängig von ihrer Nationalität vertreten sind. Das ist der Sowjet der Union. Aber die Nationalitäten der Sowjetunion haben außer den gemeinsamen Interessen noch ihre besonderen, spezifischen die tut Ihren nationalen Besonderheiten hervorgehen. Kann man diese spezifischen Interessen mißachten? Nein, das kann man nicht, Braucht man ein spezielles oberstes Organ, das gerade diese spezifischen Interessen zum Ausdruck bringen würde? Unbedingt ja. Es kann keinen Zweifel geben, daß es ohne ein solches Organ unmöglich wäre, einen solchen Nationalitätenstaat wie die Sowjetunion zu verwalten. Dieses Organ ist die zweite Kammer, der Sowjet der Nationalitäten der UdSSR. Man beruft sich auf die parlamentarische Geschichte der europäischen und amerikanischen Staaten, man beruft sich darauf, daß Zweikammersystem in diesen Ländern nur Nachteile gebracht habe, daß die zweite Kammer gewöhnlich zum Mittelpunkte der Reaktion und zu einem Hemmschuh der Fortentwicklung ausartete. Das trifft alles zu. Aber das geschieht deshalb, weil in diesen Ländern zwischen den Kammern keine Gleichheit besteht. Bekanntlich werden der zweiten Kammer nicht selten mehr Rechte als der ersten, und außerdem wird die zweite Kammer in der Regel auf nichtdemokratischem Wege organisiert, nicht selten durch Ernennung ihrer Mitglieder von oben. Zweifellos wird es diese nachteile nicht geben, wenn beide Kammern die gleichen Rechte haben und die zweite Kammer ebenso demokratisch organisiert wird wie die erste. 6. Ferner wird eine Ergänzung zum Verfassungsentwurf vorgeschlagen, die eine gleiche Zahl der Mitglieder beider Kammern fordert. Ich glaube, daß dieser Vorschlag angenommen werden könnte. Er biete meiner Ansicht nach offenkundige politische Vorteile, da er die Gleichheit der Kammern betont. 7. Weiter folgt eine Ergänzung zum Verfassungsentwurf, in der vorgeschlage n wird, die Deputierten des Sowjets der Nationalitäten wie die des Sowjets der Union, in direkter Wahl zu wählen. Ich glaube, daß dieser Vorschlag ebenfalls angenommen werden könnte. Freilich kann er bei den Wahlen einige technische Unbequemlichkeiten schaffen. Dafür aber wird er einen großen politischen Vorteil ergeben, da er die Autorität des Sowjets der Nationalitäten erhöhen wird. 8. Weiter folgt eine Ergänzung zu Artikel 40, in der vorgeschlagen wird, dem Präsidium des Obersten Sowjets das Recht einzuräumen, provisorische Gesetzesakte zu erlassen. Ich glaube, daß dieser Ergänzungsvorschlag unrichtig ist und vom Kongreß nicht angenommen werden soll. Es muß endlich damit Schluß gemacht werden, daß nicht ein einziges Organ, sondern eine ganze Reihe von Organen gesetzgeberisch tätig ist. Eine derartige Lage widerspricht dem Prinzip der Stabilität der Gesetze. Die Stabilität der Gesetze aber brauchen wir jetzt mehr denn je. Die gesetzgebende Gewalt in der UdSSR darf lediglich durch ein Organ, den Obersten Sowjet der UdSSR, ausgeübt werden. 9. Ferner wird eine Ergänzung zu Artikel 48 des Verfassungsentwurfs vorgeschlagen, in der gefordert wird, daß der Vorsitzende des Präsidiums des Obersten Sowjets der Union der SSR nicht vom Obersten Sowjet der UdSSR, sondern von der ganzen Bevölkerung des Landes gewählt werden soll. Ich glaube, daß dieser Ergänzungsvorschlag unrichtig ist; denn er entspricht nicht dem Geiste unserer Verfassung. Gemäß dem System unserer Verfassung soll es in der Sowjetunion keinen Einzelpräsidenten geben, der gleich dem Obersten Sowjet von der ganzen Bevölkerung gewählt wird und sich dem Obersten Sowjet entgegenstellen könnte. Der Präsident in der UdSSR ist ein Kollegium, - das ist das Präsidium des Obersten Sowjets, einschließlich des Vorsitzenden des Präsidiums des Obersten Sowjets selbst, der nicht von der ganzen Bevölkerung, sondern vom Obersten Sowjet gewählt wird und dem Obersten Sowjet rechenschaftspflichtig ist. Die Erfahrung der Geschichte zeigt, daß ein solcher Aufbau der obersten Organe am demokratischsten ist und das Land gegen unerwünschte Zufälle sichert. 10. Weiter folgt ein Abänderungsvorschlag zu demselben Artikel 48. Er lautet: die Zahl der Stellvertreter des Vorsitzenden des Präsidiums des Obersten Sowjets der USSR ist auf elf zu erhöhen, damit von jeder Unionsrepublik ein Stellvertreter vorhanden sei. Ich glaube, daß man diesen Abänderungsvorschlag annehmen könnte, denn er bedeutet eine Verbesserung und kann die Autorität des Präsidiums des Obersten Sowjets der USSR nur festigen 11. Weiter folgt eine Abänderung zu Artikel 77. Er fordert die Organisierung eines neuen Unions- Volkskommissariats, eines Volkskommissariats für die Verteidigungsindustrie. Ich glaube, daß dieser Abänderungsvorschlag ebenfalls angenommen werden sollte (Beifall); denn die Zeit ist herangereift, unsere Verteidigungsindustrie gesondert zusammenzufassen und für sie ein besonderes Volkskommissariat zu schaffen. Mir scheint, daß dies die Sache der Verteidigung unseres Landes nur verbessern könnte. 12. Weiter folgt ein Abänderungsvorschlag zu Artikel 124 des Verfassungsentwurfs, der eine Abänderung dieses Artikels dahingehend fordert, daß die Ausübung religiöser Kulthandlungen verboten werde. Ich glaube, daß dieser Abänderungsvorschlag abzulehnen ist, da er dem Geiste unserer Verfassung nicht entspricht. 13. Schließlich noch ein Abänderungsvorschlag, der mehr oder minder wesentlichen Charakter hat. Ich spreche von dem Abänderungsvorschlag zu Artikel 135 des Verfassungsentwurfs. Danach wäre Geistlichen, ehemaligen Weißgardisten, allen »Ehemaligen<< und Personen, die sich nicht mit gemeinnütziger Arbeit befassen, das Wahlrecht zu entziehen oder jedenfalls das Wahlrecht der Personen dieser Kategorie einzuschränken, und ihnen nur das Recht geben, zu wählen, nicht aber gewählt zu werden. Ich glaube, daß dieser Abänderungsvorschlag ebenfalls abgelehnt werden sollte. Die Sowjetmacht hat den nichtwerktätigen und Ausbeuterelementen das Wahlrecht nicht für alle Ewigkeit, sondern für eine gewisse Periode, entzogen. Es gab eine Zeit, in der diese Elemente einen offenen Krieg gegen das Volk führten und sich den Sowjetgesetzen widersetzten. Das Sowjetgesetz, das diesen Elementen das Wahlrecht entzog, war die Antwort der Sowjetmacht auf diesen Widerstand. Seitdem ist nicht wenig Zeit verstrichen. In der vergangenen Periode haben wir erreicht, daß die Ausbeuterklassen beseitigt wurden, die Sowjetmacht aber eine unbesiegbare Kraft geworden ist. Ist nicht die Zeit gekommen, dieses Gesetz zu revidieren? Ich glaube, daß die Zeit hierzu gekommen ist. Man sagt, daß dies gefährlich sei; denn in die obersten Organe des Landes könnten sich der Sowjetmacht feindliche Elemente, einer oder der andere von den ehemaligen Weißgardisten, Kulaken, Popen usw. einschleichen. Aber was ist hier eigentlich zu fürchten? Wer sich vor Wölfen fürchtet, der gehe nicht in den Wald. (Heiterkeit im Saal, stürmischer Beifall.) Erstens sind nicht alle ehemaligen Kulaken, Weißgardisten oder Popen der Sowjetmacht feindlich gesinnt. Zweitens, sollte das Volk irgendwo feindlich gesinnte Leute wählen, so wird das bedeuten, daß es um unsere Agitationsarbeit äußerst schlecht steht und wir eine solche Schande durchaus verdient haben; wird aber unsere Agitationsarbeit auf bolschewistische Art vor sich gehen, so wird das Volk keine feindlich gesinnten Leute in seine obersten Organe durchlassen. Das heißt, man muß arbeiten und nicht flennen (Stürmischer Beifall) , man muß arbeiten und nicht darauf warten, daß alles fix und fertig durch administrative Verfügungen präsentiert wird. Lenin sagte schon 1919, die Zeit sei nicht fern, da die Sowjetmacht es für nützlich halten werde das allgemeine Wahlrecht ohne jegliche Einschränkung einzuführen. Wohlgemerkt: ohne jegliche Einschränkung. Das sagte er zu einer Zeit, als die ausländische militärische Intervention noch nicht liquidiert war und unsere Industrie und Landwirtschaft sich in einer verzweifelten Lage befanden. Seitdem sind bereits 17 Jahre vergangen. Ist es nicht an der Zeit, Genossen, die Weisung Lenins zu erfüllen? Ich glaube, es ist an der Zeit. Folgendes hat Lenin im Jahre 1919 in seiner Arbeit »Entwurf des Programms des KPR (B) gesagt: Gestattet, daß ich es verlese: „ Die KPR muß zur Vermeidung der unrichtigen Verallgemeinerung vorübergehender geschichtlicher Notwendigkeiten den werktätigen Massen klarmachen, daß der Entzug des wahlrecht eines Teiles der Bürger in der Sowjetrepublik durchaus nicht, wie dies in der Mehrzahl der bürgerlich-demokratischen Republiken üblich ist, eine Bestimmte Kategorie von Bürgern betrifft, die auf Lebenszeit für rechtlos erklärt werden, sondern sich nur auf die Ausbeuter, nur auf diejenigen Bezieht, die entgegen den Grundgesetzen der sozialistischen Sowjetrepublik hartnäckig ihre Ausbeuterstellung zu behaupten, die kapitalistischen Beziehungen aufrechtzuerhalten suche. Mit jedem Tage der Festigung des Sozialismus und des Rückgangs derjenigen, die objektiv die Möglichkeit haben Ausbeuter zu bleiben oder die kapitalistischen Beziehungen aufrechtzuerhalten, verringert sich also in der Sowjetrepublik einerseits von selbst der Prozentsatz derer, denen das Wahlrecht entzogen wird. Dieser Prozentsatz macht jetzt in Rußland kaum mehr als zwei, drei Prozent aus. Andererseits kann in ganz naher Zukunft das Aufhören der Invasion von außen und die Vollendung der Expropriation der Expropriateure unter gewissen Bedingungen eine Lage schaffen, wo die proletarische Staatsmacht andere Mittel zur Unterdrückung des Widerstandes der Ausbeuter wählen und das allgemeine Wahlrecht ohne jegliche Einschränkung einführen wird. (Lenin, Entwurf des Programms der KPR(B), Bd. XXIV, S. 94 russ.) Das ist wohl klar. So steht es um die Abänderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Entwurf der Verfassung der UdSSR. 6. Die Bedeutung der neuen Verfassung der UdSSR Nach den Ergebnissen der Erörterung durch das ganze Volk zu urteilen, die fast fünf Monate gedauert hat, ist anzunehmen daß , der Verfassungsentwurf von diesem Kongreß gutgeheißen werden wird. (Stürmischer Beifall, der in eine Ovation übergeht. Alle Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.) In einigen Tagen wird die Sowjetunion eine neue sozialistische Verfassung haben, aufgebaut auf den Grundlagen des vollentfalteten sozialistischen Demokratismus. Das wird ein historisches Dokument sein, das in einfacher und gedrängter Form, fast im Protokollstil, von den Tatsachen des Sieges des Sozialismus in der Sowjetunion, von den Tatsachen der Befreiung der Werktätigen der Sowjetunion von kapitalistischer Sklaverei, von den Tatsachen des Sieges der vollentfalteten, restlos konsequenten Demokratie in der Sowjetunion handelt. Es wird dies ein Dokument sein, das davon zeugt, daß das, wovon Millionen ehrlicher Menschen in den kapitalistischen Ländern träumten und weiter träumen, in der Sowjetunion bereits verwirklicht ist. (Stürmischer Beifall.) Es wird dies ein Dokument sein, das davon zeugt, daß das, was in der Sowjetunion verwirklicht ist, auch in anderen Ländern durchaus verwirklicht werden kann. (Stürmischer Beifall.) Daraus aber geht hervor, daß die internationale Bedeutung der neuen Verfassung der UdSSR kaum überschätzt werden kann. Jetzt, da die trübe Welle des Faschismus die sozialistische Bewegung der Arbeiterklasse mit Schmutz bespritzt und die demokratischen Bestrebungen der Besten der zivilisierten Welt in den Kot zieht, wird die neue Verfassung der UdSSR ein Anklageakt gegen den Faschismus sein und davon zeugen, daß Sozialismus und Demokratie unbesiegbar sind. (Beifall.) Die neue Verfassung der UdSSR wird eine moralische Hilfe und eine reale Stütze für alle diejenigen sein, die jetzt den Kampf gegen die faschistische Barbarei führen. (Stürmischer Beifall.) Noch größere Bedeutung hat die neue Verfassung der UdSSR für die Völker der UdSSR. Wird die Verfassung der UdSSR für die Völker kapitalistischen Länder die Bedeutung eines Aktionsprogramms haben , so hat sie für die Völker der UdSSR die Bedeutung eines Fazits ihres Kampfes, eines Fazits ihrer Siege an der Front der Befreiung der Menschheit. Als Ergebnis des zurückgelegten Weges des Kampfes und der Entbehrungen ist es angenehm und erfreulich, eine Verfassung zu haben, die von den Früchten unserer Siege spricht. Angenehm und erfreulich ist es, zu wissen, wofür unsere Genossen gekämpft und wie sie den welthistorischen Sieg errungen haben. Angenehm und erfreulich ist es, zu wissen, daß das reichlich geflossene Blut der Unsrigen nicht umsonst geflossen ist, daß es seine Früchte gezeitigt hat. Das wappnet geistig unsere Arbeiterklasse, unsere Bauernschaft, unsere werktätige Intelligenz. Das fördert und beflügelt das Gefühl berechtigten Stolzes. Das festigt den Glauben an die eigenen Kräfte und mobilisiert zu neuem Kampfe für die Erringung neuer Siege des Kommunismus. (Stürmische Ovation, alle Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen. Donnernde Hurrarufe. Allgemeine Rufe:: »Es lebe Genosse Stalin!« Die Kongressteilnehmer singen stehend die »Internationale«. Nach der Internationalen beginnt die Ovation von neuem. Rufe: „Hurra“, „Es lebe unser Führer, Genosse Stalin“) STALIN ÜBER DEN SOZIALISTISCHEN STAAT Zu den Mängeln unserer propagandistischen und ideologischen Arbeit ist auch der Umstand zu zählen, daß es unter unseren Genossen an voller Klarheit über einige Fragen der Theorie fehlt, die von großer praktischer Bedeutung sind und daß in diesen Fragen eine gewisse Verwirrung herrscht. Ich meine die Frage des Staates im allgemeinen, die Frage unseres sozialistischen Staates im besonderen und die Frage unserer Sowjetintelligenz. Manchmal wird gefragt: »Die Ausbeuterklassen sind bei uns aufgehoben, feindliche Klassen gibt es im Lande nicht mehr, es gibt niemanden mehr, der zu unterdrücken wäre, also braucht man den Staat nicht mehr, er muß absterben - warum tragen wir denn nicht zum Absterben unseres sozialistischen Staates bei, warum bemühen wir uns nicht, mit ihm Schluß zu machen? Ist es nicht an der Zeit, diesen ganzen Plunder der Staatlichkeit über Bord zu werfen?« Oder auch: »Die Ausbeuterklassen sind bei uns bereits aufgehoben, der Sozialismus ist im wesentlichen errichtet; wir marschieren zum Kommunismus, die marxistische Lehre vom Staat aber besagt, daß es unter dem Kommunismus keinerlei Staat geben soll - warum tragen wir nicht zum Absterben unseres sozialistischen Staates bei, ist es nicht an der Zeit, den Staat in ein Museum für Altertümer abzuschieben?« Diese Fragen zeugen davon, daß die Fragesteller einzelne Sätze der Lehre von Marx und Engels vom Staat gewissenhaft auswendig gelernt haben. Sie zeugen aber auch davon, daß diese Genossen das Wesen dieser Lehre nicht begriffen haben, daß sie nicht darüber Bescheid wissen, unter welchen geschichtlichen Bedingungen die einzelnen Sätze dieser Lehre ausgearbeitet wurden und daß sie insbesondere die gegenwärtige internationale Situation nicht verstanden haben, daß sie das Bestehen einer kapitalistischen Umwelt und die sich daraus ergebenden Gefahren für das Land des Sozialismus übersehen haben. In diesen Fragen kommt nicht nur die Unterschätzung des Bestehens der kapitalistischen Umwelt zum Ausdruck. In ihnen offenbart sich ebenso die Unterschätzung der Rolle und Bedeutung der bürgerlichen Staaten und ihrer Organe, die in unser Land Spione, Mörder und Schädlinge entsenden und nur auf den Moment lauern, um einen militärischen überfall auf unser Land zu unternehmen. Ebenso offenbart sich in ihnen die Unterschätzung der Rolle und Bedeutung unseres sozialistischen Staates und seiner Militär-, Straf- und Abwehrdienstorgane, die zum Schutze des Landes des Sozialismus gegen Überfälle von außen notwendig sind. Man muß feststellen, daß sich nicht nur die eben erwähnten Genossen diese Unterschätzung zuschulden kommen lassen. In gewissem Maße lassen wir Bolschewiki uns alle ohne Ausnahme diese Unterschätzung zuschulden kommen. Ist es denn nicht verwunderlich, daß wir von der Spionage- und Verschwörertätigkeit der Anführer der Trotzkisten und Bucharinleute erst in der letzten Zeit, in den Jahren 1937 und 1938, erfahren haben, obwohl diese Herren, wie das aus den Materialien ersichtlich ist, schon in den ersten Tagen der Oktoberrevolution als Spione bei den ausländischen Spionageapparaten in Dienst standen und ihre Verschwörertätigkeit ausübten? Wie konnten wir diese ernste Tatsache übersehen? Wodurch ist dieses Versagen zu erklären? Gewöhnlich antwortet man auf diese Frage folgendermaßen: Wir konnten nicht annehmen, daß diese Leute so tief sinken können. Das ist aber keine Erklärung, und noch viel weniger eine Rechtfertigung; denn die Tatsache des Versagens bleibt eben eine Tatsache. Dieses Versagen erklärt sich aus der Unterschätzung der Kraft und Bedeutung des Mechanismus der uns umgebenden bürgerlichen Staaten und ihrer Spionageorgane, die bestrebt sind, die Schwächen der Menschen, ihre Eitelkeit, ihre Charakterlosigkeit auszunutzen, um sie in ihre Spionagenetze zu verstricken und diese Netze um die Organe des Sowjetstaates zu ziehen. Es erklärt sich aus der Unterschätzung der Rolle und Bedeutung des Mechanismus unseres sozialistischen Staates und seines Abwehrdienstes, aus der Unterschätzung dieses Abwehrdienstes, aus dem Geschwätz, daß der Abwehrdienst im Sowjetstaate nebensächlich und bedeutungslos sei, daß man den sowjetischen Abwehrdienst, ebenso wie den Sowjetstaat selber, bald in ein Museum für Altertümer abschieben müsse. Auf welchem Baden konnte bei uns diese Unterschätzung aufkommen? Auf dem Boden der ungenügenden Ausarbeitung und Unvollständigkeit einiger allgemeiner Sätze der Lehre des Marxismus vom Staate. Sie fand Verbreitung infolge unseres sträflich sorglosen Verhaltens zu den Fragen der Staatstheorie, obwohl wir über die praktische Erfahrung einer zwanzigjährigen staatlichen Tätigkeit verfügen, die ein reiches Material für theoretische Verallgemeinerungen liefert, obwohl wir ~die Möglichkeit haben, diese theoretische Lücke, bei richtigem Willen unsererseits, erfolgreich auszufüllen. Wir hatten den überaus wichtigen Hinweis Lenins auf die theoretischen Pflichten der russischen Marxisten vergessen, die berufen sind, die Theorie des Marxismus weiter auszuarbeiten. Lenin sagt darüber: »Wir betrachten die Marxsche Theorie durchaus nicht als etwas Abgeschlossenes und Unantastbares: wir sind im Gegenteil davon überzeugt, daß sie nur die Grundpfeiler jener Wissenschaft geschaffen hat, die die Sozialisten in allen Richtungen weiterentwickeln müssen, wenn sie nicht hinter dem Leben zurückbleiben wollen. Wir sind der Meinung, daß für die russischen Sozialisten eine sehständige Ausarbeitung der Marxsehen Theorie besonders notwendig ist; denn diese Theorie liefert nur die allgemeinen leitenden Sätze, die im besonderen in England anders als in Frankreich, in Frankreich anders als in Deutschland, in Deutschland anders als in Rußland anzuwenden sind.« (Lenin, Unser Programm, Sämtl. Werke, Bd. II, S. 492 russ.) . Man nehme zum Beispiel die von Engels gegebene klassische Formel der Theorie der Entwicklung des sozialistischen Staates: Ist diese These von Engels richtig? »Sobald es keine Gesellschaftsklasse mehr in der Unterdrückung zu halten gibt, sobald mit der Klassenherrschaft und dem in der bisherigen Anarchie der Produktion begründeten Kampf ums Einzeldasein auch die daraus entspringenden Kollisionen und Exzesse beseitigt sind, gibt es nichts mehr zu reprimieren, das eine besondere Repressionsgewalt, einen Staat, nötig machte. Der erste Akt, worin der Staat wirklich als Repräsentant der ganzen Gesellschaft auftritt - die Besitzergreifung der Produktionsmittel im Namen der Gesellschaft - ist zugleich sein letzter selbständiger Akt als Staat. Das Eingreifen einer Staatsgewalt in gesellschaftliche Verhältnisse wird auf einem Gebiete nach dem andern überflüssig und schläft dann von selbst ein. An die Stelle der Regierung über Personen tritt die Verwaltung von Sachen und die Leitung von Produktionsprozessen. Der Staat wird nicht ,abgeschafft`, er stirbt ab.« (Friedrich Engels, Herrn Eugen Dührings Umwälzung der Wissenschaft, S. 283.) Ja, sie ist richtig, jedoch nur unter einer von den beiden Bedingungen: a) wenn man den sozialistischen Staat nur vom Standpunkte der inneren Entwicklung des Landes studiert, dabei von vornherein vom internationalen Faktor absieht und das Land sowie den Staat zur Vereinfachung der Untersuchung isoliert von der internationalen Situation betrachtet, oder b) wenn man voraussetzt, daß der_ Sozialismus bereits in allen Ländern oder in den meisten Ländern gesiegt hat, daß es statt der kapitalistischen eine sozialistische Umwelt gibt, daß keine Gefahr eines Oberfalls von außen mehr besteht und die Stärkung der Armee und des Staates nicht mehr nötig ist. Wie aber, wenn der Sozialismus nur in einem einzelnen Lande gesiegt hat und es angesichts dessen in keiner Weise möglich ist, von den internationalen Bedingungen abzusehen - was dann? Auf diese Frage gibt die Formel von Engels keine Antwort. Engels stellt sich eigentlich auch gar nicht diese Frage, folglich konnte es bei ihm auch keine Antwort darauf geben. Engels geht von der Voraussetzung aus, daß der Sozialismus bereits, mehr oder minder gleichzeitig, in allen Ländern oder in den meisten Ländern gesiegt hat. Folglich untersucht hier Engels nicht einen oder den andern konkreten sozialistischen Staat dieses oder jenes einzelnen Landes, sondern die Entwicklung des sozialistischen Staates überhaupt, unter der Voraussetzung, daß der Sozialismus in den meisten Ländern gesiegt hat - nach der Formel: »Nehmen wir an, der Sozialismus habe in den meisten Ländern gesiegt. Es fragt sich: welche Veränderungen muß in diesem Falle der proletarische, der sozialistische Staat erfahren?« Nur durch diesen allgemeinen und abstrakten Charakter der Probleinstellung ist die Tatsache zu erklären, daß Engels bei der Untersuchung der Frage des sozialistischen Staates von einem solchen Faktor wie den internationalen Bedingungen, der internationalen Lage, völlig absieht. Daraus folgt aber, daß sich die allgemeine Formel von Engels für das Schicksal des sozialistischen Staates schlechthin nicht auf den besonderen und konkreten Fall anwenden läßt, wo der Sozialismus in einem einzelnen Lande gesiegt hat, das von einer kapitalistischen Umwelt umgeben und der Gefahr eines kriegerischen Überfalls von außen ausgesetzt ist, und das infolgedessen von der internationalen Lage nicht absehen kann; dieses Land muß sowohl eine gut ausgebildete Armee als auch gut organisierte Straforgane und einen starken Abwehrdienst, folglich einen genügend starken Staat haben, um in der Lage zu sein, die Errungenschaften des Sozialismus vor einem Angriff von außen zu schützen. Man kann von den Klassikern des Marxismus, die von unserer Zeit durch eine Periode von 45 - 55 Jahren getrennt sind, nicht verlangen, daß sie alle und jede Zickzackwendungen der Geschichte in jedem besonderen Lande in der fernen Zukunft hätten voraussehen sollen. Es wäre lächerlich zu verlangen, daß die Klassiker des Marxismus uns fertige Lösungen für alle und jede theoretische Fragen hätten liefern sollen, die in jedem einzelnen Lande nach Ablauf von 50 - 100 Jahren auftauchen können, damit wir, die Nachfahren der Klassiker des Marxismus, die Möglichkeit haben, uns ruhig auf die Bärenhaut zu legen und fertige Lösungen wiederzukauen. (Allgemeine Heiterkeit.) Aber wir können und müssen von den Marxisten-Leninisten unserer Zeit verlangen, daß sie sich nicht darauf beschränken, einzelne allgemeine Sätze des Marxismus auswendig zu lernen, sondern daß sie in das Wesen des Marxismus eindringen, daß sie lernen, den Erfahrungen des zwanzigjährigen Bestehens des sozialistischen Staates in unserem Lande Rechnung zu tragen, daß sie schließlich lernen, gestützt auf diese Erfahrungen und ausgehend vom Wesen des Marxismus, die einzelnen allgemeinen Sätze des Marxismus zu konkretisieren, zu präzisieren und zu verbessern. Lenin schrieb sein berühmtes Buch »Staat und Revolution« im August 1917, das heißt, einige Monate vor der Oktoberrevolution und der Schaffung des Sowjetstaates. Die Hauptaufgabe ~dieses Buches sah Lenin in der Verteidigung der Lehre von Marx und Engels vom Staat gegen die Entstellung und Verflachung seitens der Opportunisten. Lenin beabsichtigte, einen zweiten Teil von »Staat und Revolution« zu schreiben, in dem er die Hauptlehren aus den Erfahrungen der russischen Revolution von 1905 und 19 17 ziehen wollte: Es kann kein Zweifel darüber bestehen, daß Lenin die Absicht hatte, im zweiten Teile seines Buches, gestützt auf die Erfahrungen der Sowjetmacht in unserem Lande, die Theorie des Staates auszuarbeiten und weiterzuentwickeln. Doch hinderte ihn der Tod an der Erfüllung dieser Aufgabe. Was } Lenin aber nicht mehr zu vollbringen vermochte, das müssen seine Schüler tun. (Stürmischer Beifall.) Der Staat entstand auf der Grundlage der Spaltung der Gesellschaft in feindliche Klassen, e r entstand, um die ausgebeutete Mehrheit im Interesse der ausbeutenden Minderheit im Zaume zu halten. Die Machtmittel des. Staates konzentrierten sich hauptsächlich in der Armee, in den Straforganen, im Polizeiapparat; in den Gefängnissen. Zwei Hauptfunktionen kennzeichnen die Tätigkeit des Staates: die innere (die hauptsächliche) - die ausgebeutete Mehrheit im Zäume zu halten, und die äußere (die nicht hauptsächliche) - das Territorium seiner herrschenden Klasse auf Kosten des Territoriums der anderen Staaten zu erweitern oder das Territorium seines Staates gegen Überfälle anderer Staaten zu verteidigen. So lagen die Ding;, in der Sklavenhaltergesellschaft und unter dem Feudalismus. So liegen die Dinge unter dem Kapitalismus. Um den Kapitalismus zu stürzen, war es nicht nur nötig, die Bourgeoisie von der Macht zu entfernen, nicht nur die Kapitalisten zu expropriieren, sondern auch die Staatsmaschine der Bourgeoisie, ihre alte Armee, ihren bürokratischen Beamtenapparat, ihre Polizei, gänzlich zu zerschlagen und an ihre Stelle das neue, das proletarische Staatswesen, den neuen sozialistischen Staat zu setzen. Bekanntlich sind die Bolschewiki gerade in dieser Weise vorgegangen. Daraus folgt aber durchaus nicht, daß sich im neuen proletarischen Staat nicht gewisse Funktionen des alten Staates erhalten können, die entsprechend den Erfordernissen des proletarischen Staates verändert werden. Daraus folgt erst recht nicht, daß die Formen unseres sozialistischen Staates unverändert bleiben müssen, daß alle ursprünglichen Funktionen unseres Staates auch weiterhin restlos erhalten bleiben müssen. In der Tat ändern sich die Formen unseres Staates und werden sich ändern, je nach der Entwicklung unseres Landes und der Veränderung der äußeren Lage. Lenin hat vollkommen recht, wenn er sagt: »Die Formen der bürgerlichen Staaten sind außerordentlich mannigfaltig; aber ihr Wesen ist das gleiche: alle diese Staaten sind auf eine oder die andere Weise, aber in letzter Instanz unbedingt eine Diktatur der Bourgeoisie. Der Übergang vom Kapitalismus zum Kommunismus muß natürlich eine ungeheure Fülle und Mannigfaltigkeit politischer Formen hervorbringen; aber das Wesentliche wird dabei unbedingt gleich bleiben: die Diktatur des Proletariats.« (Lenin, Staat und Revolution, S. 25-26.) Seit der Oktoberrevolution hat unser sozialistischer Staat in seiner Entwicklung zwei Hauptphasen durchgemacht: Die erste Phase ist die Periode von der Oktoberrevolution bis zur Liquidierung der Ausbeuterklassen. Die Hauptaufgabe dieser Periode bestand in der Unterdrückung des Widerstandes der gestürzten Klassen, in der Organisierung der Verteidigung des Landes gegen Überfälle der Intervention, in der Wiederherstellung der Industrie und Landwirtschaft, in der Vorbereitung der Bedingungen für die Liquidierung der kapitalistischen Elemente. Dementsprechend erfüllte unser Staat in dieser Periode zwei Hauptfunktionen. Die erste Funktion war die Unterdrückung der gestürzten Klassen innerhalb des Landes. Darin erinnerte unser Staat äußerlich an die früheren Staaten, deren Funktion in der Unterdrückung jener bestand, die sich widersetzten, jedoch mit dem grundsätzlichen Unterschied, daß unser Staat die ausbeutende Minderheit im Interesse der werktätigen Mehrheit unterdrückte, während die früheren Staaten die ausgebeutete Mehrheit im Interesse der ausbeutenden Minderheit unterdrückten. Die zweite Funktion war die Verteidigung des Landes gegen Überfälle von außen. Darin erinnerte er ebenfalls äußerlich an die früheren Staaten, die sich auch mit dem bewaffneten Schutz ihrer Länder befaßten, jedoch mit dem grundsätzlichen 'Unterschied, daß unser Staat die Errungenschaften der werktätigen Mehrheit vor Überfällen von außen schützte, während die früheren Staaten in solchen Fällen die Reichtümer und Privilegien der ausbeutenden Minderheit schützten. Es gab auch eine dritte Funktion, und zwar die wirtschaftlichorganisatorische und kulturell-erzieherische Arbeit der Organe unseres Staates, die die Entwicklung der Keime der neuen, der sozialistischen Wirtschaft und die Umerziehung der Menschen im Geiste des Sozialismus bezweckte. Doch erfuhr diese neue Funktion in dieser Periode keine erhebliche Entwicklung. Die zweite Phase ist die Periode von der Liquidierung der kapitalistischen Elemente in Stadt und Land bis zum vollen Siege des sozialistischen Wirtschaftssystems und der Annahme der neuen Verfassung. Die Hauptaufgabe dieser Periode war die Organisierung der sozialistischen Wirtschaft im ganzen Lande und die Liquidierung der letzten Überreste der kapitalistischen Elemente, die Organisierung der Kulturrevolution, die Organisierung einer völlig modernen Armee für die Verteidigung des Landes. Dementsprechend veränderten sich auch die Funktionen unseres sozialistischen Staates. Die Funktion der militärischen Unterdrückung innerhalb des Landes kam in Wegfall - starb ab -; denn die Ausbeutung ist vernichtet, Ausbeuter gibt es keine mehr und daher auch niemanden, der zu unterdrücken wäre. An Stelle der Funktion der Unterdrückung erhielt der Staat die Funktion, das sozialistische Eigentum vor Dieben und Plünderern des Volksguts zu schützen. Die Funktion des militärischen Schutzes des Landes vor Überfällen von außen blieb völlig erhalten. Es blieben folglich auch die Rote Armee, die Kriegsmarine, ebenso wie die Straforgane und der Abwehrdienst, die notwendig sind zur Aufdeckung und Bestrafung von Spionen, Mördern und Schädlingen, die von den ausländischen Spionagediensten in unser Land geschickt werden. Die Funktion der wirtschaftlich-organisatorischen und kulturell-erzieherischen Arbeit der Staatsorgane blieb erhalten und kam vollauf zur Entfaltung. Jetzt besteht die Hauptaufgabe unseres Staates im Innern des Landes in der friedlichen wirtschaftlich-organisatorischen und kulturell-erzieherischen Arbeit. Was unsere Armee, die Straforgane und den Abwehrdienst anbelangt, so ist nun ihre Spitze nicht nach dem Innern des Landes gerichtet, sondern nach außen, gegen die äußeren Feinde. Wie ihr seht, haben wir jetzt einen völlig neuen sozialistischen Staat, wie ihn die Geschichte noch nicht gekannt hat, der sich in seiner Form und in seinen Funktionen vom sozialistischen Staat der ersten Phase bedeutend unterscheidet. Doch kann die Entwicklung dabei nicht stehen bleiben. Wir schreiten weiter vorwärts, zum Kommunismus. Wird bei uns der Staat auch in der Periode des Kommunismus erhalten bleiben? Ja, er wird erhalten bleiben, wenn die kapitalistische Umkreisung nicht beseitigt, wenn die Gefahr kriegerischer Überfälle von außen nicht überwunden wird; dabei ist es klar, daß sich die Formen unseres Staates neuerlich verändern werden, entsprechend den Veränderungen der inneren und äußeren Situation. ' Nein, er wird nicht erhalten bleiben, sondern absterben, wenn die kapitalistische Umkreisung beseitigt, wenn sie durch eine sozialistische Umwelt abgelöst wird. So steht es um die Frage des sozialistischen Staates. |