zurück zu Literatur über die Sowjetunion B. A. Liskowetz und A. S: SominskiDie Tätigkeit des Volksgerichts in der SowjetunionINHALTSVERZEICHNIS
Die Grundrechte und Grundpflichten der Bürger der UdSSR In unserem Lande, im Lande des siegreichen Sozialismus, wird die Persönlichkeit des Menschen hoch geschätzt. „Von allen wertvollen Kapitalien - sagt Genosse Stalin - die es in der Welt gibt, sind die Menschen das wertvollste und entscheidendste Kapital. ( J. Stalin, Fragen des Leninismus, 11. Aufl. (deutsch) S. 595.) Im Sowjetischen Staat gibt es keine Ausbeutung des Menschen durch den Menschen, ist die Arbeitslosigkeit für immer beseitigt, sind alle Vorbedingungen für eine allseitige Entwicklung und Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit geschaffen. Nur „die sozialistische Gesellschaft stellt die einzig feste Garantie für den Schutz der Interessen des Einzelnen dar. ( J. Stalin, Fragen des Leninismus, Moskau 1938 (deutsch) S. 823.) Die Partei, die Regierung und Genosse Stalin selbst sind ständig um das Wohlergehen des Volkes und auf jede Art und Weise um die Befriedigung der materiellen und geistigen Bedürfnisse der Bürger der UdSSR besorgt. Diese Fürsorge fand ihren klaren Ausdruck in dem Fünfjahrplan der Wiederherstellung und der Entwicklung der Volkswirtschaft der UdSSR für die Jahre 1946-1950, welcher nicht nur die Wiederherstellung des Vorkriegsniveaus des Wohlstandes des Volkes vorsieht, sondern auch eine weitere Erhöhung des Volkseinkommens um mehr als 30'%, Der Fünfjahrplan wird von dem sowjetischen Volk erfolgreich erfüllt und übererfüllt, und im Ausmaße seiner Verwirklichung wächst mehr und mehr der Wohlstand des Volkes. Die sowjetische gesellschaftliche und staatliche Ordnung eröffnete für jeden Bürger die umfassendsten Möglichkeiten zur Entfaltung seiner Fähigkeiten und Talente. Der Sozialismus hat vollständig neue Beziehungen der Menschen zueinander geschaffen, die auf einer brüderlichen Freundschaft aller Nationen unseres Landes, auf gegenseitiger Achtung und kameradschaftlicher Unterstützung des einen durch den anderen beruhen. Zwecks Entwicklung der organisatorischen Selbstbetätigung und der politischen Aktivität der Volksmassen wird den Bürgern der UdSSR das Recht gewährleistet, sich in gesellschaftlichen Organisationen zusammenzuschließen. Der sowjetische Mensch ist seiner Mutter - seiner Heimat grenzenlos ergeben und ist stolz auf den hohen Namen eines Bürgers der UdSSR. Die Stalinsche Verfassung garantiert den Bürgern der UdSSR die Unverletzbarkeit der Person, die Unverletzbarkeit der Wohnung und das Briefgeheimnis. Die hohe Moral des Sowjetmenschen, sein Patriotismus und sein Bewußtsein haben in den unvergeßlichen heroischen Taten von Millionen von Sowjetmenschen an den Fronten des Großen Vaterländischen Krieges und in der Nachkriegszeit - in dem friedlichen sozialistischen Aufbau - ihren erhabenen Ausdruck gefunden. Als Genosse Stalin von der moralischen Überlegenheit des Sowjetmenschen sprach, sagte er, daß „der letzte Sowjetbürger, frei von den Ketten des Kapitals, turmhoch über jeder ausländischen hochgestellten Beamtenkreatur steht, die das Joch der kapitalistischen Sklaverei auf ihren Schultern trägt." ( Stalin, Fragen des Leninismus, 11. Aufl. (deutsch) S. 709.) Das sowjetische Gesetz schützt die Persönlichkeit des sowjetischen Bürgers, sein Leben, seine Gesundheit, seine Würde, seine persönlichen und materiellen Rechte aufs strengste. Die Stalinsche Verfassung garantiert den Bürgern der UdSSR das Recht auf Arbeit und Erholung, auf materielle Versorgung im Alter sowie im Falle von Krankheit und Invalidität, das Recht auf Bildung und die Gleichberechtigung der Bürger der UdSSR, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Nationalität und Rasse auf sämtlichen Gebieten des wirtschaftlichen, staatlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Lebens. In Übereinstimmung mit den Interessen der Werktätigen und mit dem Ziele der Festigung der sozialistischen Ordnung werden den Bürgern der UdSSR die Redefreiheit, die Pressefreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Freiheit der Straßenumzüge und -kundgebungen garantiert. Das Recht des persönlichen Eigentums der Bürger an ihren selbsterarbeiteten Einkünften und Ersparnissen, am Wohnhaus und an der häuslichen Nebenwirtschaft, an den Hauswirtschafts- und Haushaltungsgegenständen, an den Gegenständen des persönlichen Bedarfs und der Bequemlichkeit, ebenso wie das Erbrecht am persönlichen Eigentum der Bürger werden durch das Gesetz geschützt. Die Stalinsche Verfassung verkündet nicht nur diese Rechte, sondern gewährleistet auch ihre Verwirklichung. In seinem Bericht über den Entwurf der Verfassung der UdSSR sagte Genosse Stalin auf dem Außerordentlichen VIII, Sowjetkongreß, indem er die Besonderheiten des Verfassungsentwurfes charakterisierte: „Die bürgerlichen Verfassungen beschränken sich gewöhnlich darauf, die formalen Rechte der Staatsbürger zu fixieren, ohne sich um die Bedingungen der Verwirklichung dieser Rechte, um die Möglichkeit ihrer Verwirklichung, um die Mittel zu ihrer Verwirklichung, zu kümmern. Man spricht von Gleichheit der Staatsbürger, vergißt aber, daß es keine wirkliche Gleichheit zwischen Unternehmer und Arbeiter, zwischen Gutsbesitzer und Bauer geben kann, wenn die ersteren den Reichtum und das politische Gewicht in der Gesellschaft besitzen, die anderen aber beides entbehren, wenn die ersteren die Ausbeuter und die anderen die Ausgebeuteten sind. ®der weiter: man spricht von Rede-, Versammlungs- und Pressefreiheit, vergißt aber, daß alle diese Freiheiten sich für die Arbeiterklasse in leeren Schall verwandeln können, wenn sie der Möglichkeit beraubt ist, geeignete Räumlichkeiten für Versammlungen, gute Druckereien, genügende Mengen Druckpapier usw. zur Verfügung zu haben. Eine Besonderheit des Entwurfes der neuen Verfassung besteht darin, daß er sich nicht auf die Fixierung der formalen Rechte der Staatsbürger beschränkt, sondern den Schwerpunkt auf die Frage der Garantie dieser Rechte, auf die Frage der Mittel zur Verwirklichung dieser Rechte verlegt. ( J. Stalin, „Über den Entwurf der Verfassung der UdSSR", Fragen des Leninismus, 11. Aufl. (deutsch) S. 625-626,) Indem sie die Rechte der Staatsbürger verkündet, zeigt die Verfassung der UdSSR gleichzeitig auf, wodurch die Verwirklichung dieser Rechte gewährleistet wird. Das Recht auf Arbeit wird gewährleistet durch die sozialistische Organisation der Volkswirtschaft, das stetige Wachstum der Produktivkräfte der Sowjetgesellschaft, die Ausschaltung der Möglichkeit von Wirtschaftskrisen und die Beseitigung der Arbeitslosigkeit. Das Recht auf Erholung wird gewährleistet durch die Festsetzung des achtstündigen Arbeitstages für Arbeiter und Angestellte und die Verkürzung des Arbeitstages auf 7 und 6 Stunden für eine Reihe von Berufen mit schweren Arbeitsbedingungen und auf 4 Stunden in Betriebsabteilungen mit besonders schweren Arbeitsbedingungen; durch Festsetzung eines vollbezahlten alljährlichen Urlaubs für die Arbeiter und Angestellten und durch das in den Dienst der Werktätigen gestellte umfassende Netz von Sanatorien, Erholungsheimen und Klubs. Das Recht auf materielle Versorgung im Alter sowie im Fall des Verlustes der Arbeitsfähigkeit wird gewährleistet durch die fassende Entwicklung der Sozialversicherung für Arbeiter und gestellte auf Staatskosten, durch unentgeltliche ärztliche Betreuung der Werktätigen, durch das den Werktätigen zur Verfügung gestellte umfassende Netz von Kurorten. Das Recht auf Bildung wird gewährleistet durch die allgemeine Grundschulpflicht, durch die unentgeltliche siebenjährige Schulbildung, durch das System staatlicher Stipendien für Hochschüler, die sich durch gute Leistungen ausgezeichnet haben, durch Erteilung des Schulunterrichts in der Muttersprache, durch Organisierung unentgeltlicher produktionstechnischer und agronomischer Schulung der Werktätigen in den Betrieben, den Sowchosen, den Maschinen- und Traktorenstationen und den Kolchosen. Die Gleichberechtigung der Frau wird dadurch gewährleistet, daß sie dem Manne gleichgestellt ist im Recht auf Arbeit, auf Entlohnung der Arbeit, auf Erholung, auf Sozialversicherung und Bildung, ferner durch staatlichen Schutz der Interessen von Mutter und Kind, durch staatliche Hilfe für kinderreiche und alleinstehende Mütter, durch Gewährung eines vollbezahlten Schwangerschaftsurlaubs, durch das umfassende Netz von Entbindungsheimen, Kinderkrippen und -gärten. Die Gleichberechtigung der Staatsbürger, unabhängig von ihrer Nationalität und Rasse, wird dadurch gewährleistet, daß keinerlei direkte oder indirekte Bevorzugung von Bürgern im Hinblick auf ihre Zugehörigkeit zu einer Rasse und Nationalität erfolgt. Die Rechte der Bürger auf Redefreiheit, Pressefreiheit, Meetings- und Versammlungsfreiheit, auf Freiheit der Straßenumzüge und -kundgebungen werden dadurch gewährleistet, daß den Werktätigen und ihren Organisationen die Druckereien, Papiervorräte, öffentlichen Gebäude, Post- und Fernmeldewesen und andere materielle Bedingungen, die zur Ausübung dieser Rechte notwendig sind, zur Verfügung gestellt werden. Entsprechend der von der Verfassung der UdSSR deklarierten Unverletzbarkeit der Person der Bürger kann niemand anders als auf Gerichtsbeschluß oder mit Genehmigung des Staatsanwalts verhaftet. werden,. Amtspersonen, die sich eine ungesetzliche Verhaftung oder Zwangsvorführung zuschulden kommen lassen, werden mit Freiheitsentziehung bestraft. Die Gesetze des Sowjetstaates schützen aufs strengste das Leben, die Gesundheit, die Freiheit und die Würde des Sowjetbürgers, seine persönlichen und materiellen Rechte, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Briefgeheimnis. Wenn von den persönlichen und materiellen Rechten der Bürger die Rede ist, so muß unterstrichen werden, daß in unserem Lande die persönlichen Interessen von den gesellschaftlichen Interessen untrennbar sind, daß beim Sozialismus das persönliche Wohlergehen jedes Bürgers von dem allgemeinen Wohlergehen aller, von dem Wohlstand des ganzen Volkes abhängt. Am 5. Februar 1946 schrieb M. I. Kalinin seinen Wählern: „In den Ländern jenseits unserer Grenzen herrscht das Prinzip des individuellen Profites. Bei ihnen steht an erster Stelle das persönliche Wohlergehen. Die Grundlage der sowjetischen Demokratie hingegen bilden die Prinzipien des Kollektivismus und der freundschaftlichen Zusammenarbeit. Wir sagen: Allem voran der Wohlstand des sozialistischen Staates; wenn du deinen Wohlstand heben willst, so hebe den Wohlstand der sozialistischen Gesellschaft. Die ständige Festigung des sozialistischen Staates, das Wachstum seiner materiellen und kulturellen Reichtümer, die Verbesserung der Arbeit aller seiner Organe führt zur weiteren Vergrößerung des Wohlstandes jedes einzelnen Sowjetmenschen, zur Entwicklung seiner intellektuellen und moralischen Qualitäten. ( „Iswestija" vom 8. Februar 1946.) Der Militärdienst in den Reihen der Streitkräfte der UdSSR ist Ehrenpflicht der Bürger der UdSSR. Die Verfassung der UdSSR stellt fest, daß die Verteidigung des Vaterlandes eine heilige Pflicht eines jeden Bürgers der UdSSR ist. Vaterlandsverrat: Verletzung des Fahneneides, Überlaufen zum Feind, Schädigung der militärischen Macht des Staates, Spionage werden als schwerste Freveltaten mit aller Strenge des Gesetzes geahndet. Die Erfüllung aller durch das Grundgesetz - die Verfassung der UdSSR - dem Bürger auferlegten Pflichten sichert die Erhaltung der Rechte der Bürger, die Festigung und weitere Entwicklung unseres sozialistischen Staates. In der UdSSR sind die Rechte der Bürger von ihren Pflichten nicht zu trennen. Die wichtigste Pflicht eines jeden Bürgers der UdSSR besteht darin, die Verfassung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zu achten, die Gesetze zu befolgen, die Arbeitsdisziplin zu wahren, seinen gesellschaftlichen Pflichten ehrlich nachzukommen, die Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens zu achten. Die Verfassung der UdSSR bestimmt, daß jeder Bürger der UdSSR verpflichtet ist, das gesellschaftliche sozialistische Eigentum als heilige und unverletzliche Grundlage der Sowjetordnung zu hüten und zu festigen und erklärt Personen, die sich am gesellschaftlichen sozialistischen Eigentum vergreifen, für Feinde des Volkes.. Indem sie allen Bürgern das Recht auf Arbeit gewährleistet, setzt die Verfassung der UdSSR zugleich fest, daß die Arbeit in der UdSSR Pflicht und Ehrensache eines jeden arbeitsfähigen Bürgers ist nach dem Grundsatz: „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen."
Die Rolle des Volksgerichts bei der Wahrung der persönlichen und Vermögensrechte und der Interessen der Bürger Die Bürger der UdSSR verwirklichen weitgehend ihre politischen, arbeitsrechtlichen, persönlichen und Vermögensrechte. Falls ihre gesetzlich geschützten Rechte und Interessen verletzt werden, sei es nun vorsätzlich oder durch falsche Auslegung der Gesetze oder aus irgendeinem anderen Grunde, so tritt das sowjetische Gericht als Verteidiger der verletzten Rechte und Interessen der Bürger auf. Kraft seiner richterlichen Gewalt stellt es das verletzte Recht wieder her und bestraft die Schuldigen auf dem Wege des Strafverfahrens, falls die Rechtsverletzung nach dem Gesetze als Verbrechen bestraft wird. Das sowjetische Gericht ist ein wahrhaft demokratisches Gericht. Seiner Organisation und Tätigkeit ist die Einheitlichkeit des Gerichtes für alle Bürger zugrunde gelegt, unabhängig von ihrer sozia len Lage, ihrem Vermögen oder ihrer dienstlichen Stellung, ihrer nationalen oder Rassenzugehörigkeit. Weitere Grundlagen der Gerichtsorganisation und Tätigkeit sind: die Unabhängigkeit der Richter und ihre Unterordnung nur unter das Gesetz; die Verfahrenssprache als die Sprache der Mehrheit der Bevölkerung des betreffenden Gebietes; die öffentliche Verhandlung, bei der für den Angeklagten das Recht auf Verteidigung gewährleistet ist; die kollegiale Besetzung des Gerichtes und die Teilnahme von Volksbeisitzern; die Wählbarkeit der Richter; das Recht der Parteien, Rechtsmittel gegen die Urteile der Gerichte einzulegen. Das Volksgericht wird von den Bürgern des Bezirkes auf der Grundlage des allgemeinen, direkten, gleichen und geheimen Wahlrechtes gewählt. Die Rolle des Volksgerichts als Verteidiger der Rechte und der gesetzlichen Interessen der Bürger ist von besonders großer Bedeutung. Das Gesetz verlangt von dem Volksrichter eine schnelle und gerechte Entscheidung der Sachen, eine strenge Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit, ein aufmerksames und einfühlendes Verhalten zu den Bürgern. Während in den kapitalistischen Ländern das Gericht nach dem Ausspruch W. I. Lenins „eine scharfe Waffe der unbarmherzigen Unterdrückung der Ausgebeuteten ist, welche die Interessen des Geldsackes verteidigt ( Lenin, Werke, Bd:. XXII, S. 212.) , ist das sowjetische Gericht ein Hüter der Interessen des sowjetischen sozialistischen Staates, ein Hüter der Rechte und Interessen der Bürger der UdSSR. Die Verhandlung und die Entscheidung im sowjetischen Gericht ist so gestaltet, daß hier die für das kapitalistische Gericht üblichen juristischen Winkelzüge, welche den Ausgang der Sache in vieler Beziehung von dem Können und der Gewandtheit des Rechtsanwaltes abhängig machen, unmöglich sind. Das Gesetz überträgt dem Volksgericht die Verhandlung und Entscheidung der überwiegenden Anzahl der Rechtsstreitigkeiten, darunter die Sachen, die Verbrechen gegen das Leben, die Gesundheit, die Freiheit und die Würde der Bürger betreffen, die Verbrechen gegen das Vermögen und die im Dienst begangenen Verbrechen. Das Volksgericht verhandelt und entscheidet Klagen, die das Vermögen betreffen, Klagen, die im Zusammenhang stehen mit der Verletzung der Arbeitsgesetze, Alimentationsklagen, Erbschaftsklagen und andere strafrechtliche und zivilrechtliche Angelegenheiten, die in seine Zuständigkeit übertragen sind. Das Volksgericht verhandelt und entscheidet die Angelegenheiten in der Besetzung mit einem Volksrichter und zwei Volksbeisitzern, welche der Reihe nach zur Erfüllung ihrer Obliegenheiten als Richter berufen werden und während der Erfüllung ihrer Pflichten im Gericht die Rechte eines Richters besitzen. Im Falle irgendeines Angriffes auf ihre persönlichen Rechte oder Vermögensrechte wenden sich die Bürger der UdSSR an das Volksgericht und wissen, daß sie dort eine Verteidigung ihrer Rechte und gesetzlichen Interessen finden, daß dort ihre Angelegenheit von durch das Volk gewählten Richtern verhandelt und entschieden werden wird. Das sowjetische Gesetz verpflichtet das Gericht, die Aufklärung der Wahrheit anzustreben und sich nicht auf die Erklärungen und Beweise, die von den Parteien vorgebracht werden, zu beschränken, sondern sie in jeder Art und Weise bei Aufklärung des Tatbestandes und beim Schutz ihrer Rechte und gesetzlichen Interessen zu unterstützen, damit juristische Unkenntnis, Mangel an Kenntnissen und ähnliche Umstände nicht zum Schaden der Parteien ausgenutzt werden können. Um die möglichst rechtzeitige, vollständige und allseitige Verhandlung der Angelegenheit und Aufklärung der Wahrheit sicherzustellen, verlangt das Gesetz vom Volksrichter, daß er, wenn ein Bürger sich mit einer Klage an das Gericht wendet (d. h. mit dem Verlangen, das bereits verletzte oder gegenwärtig noch angegriffene Recht zu schützen), bemüht ist, alle in der Angelegenheit nötigen Beweise anzufordern, Schon bei der Einreichung einer Klage ist der Volksrichter verpflichtet, durch Befragung des Klägers die von seiten des Beklagten möglichen Einreden zu klären und den Kläger aufzufordern, die zum Beweise der Klage nötigen Beweismittel vorzubringen, Hierbei muß der Volksrichter dem Kläger helfen, die Beweise beizubringen, indem er die Zeugen ladet, vom Beklagten oder anderen Personen Urkunden oder schriftliche Auskünfte anfordert oder dem Kläger eine Bescheinigung zum Zwecke des Empfanges der nötigen Urkunden und schriftlichen Auskünfte ausstellt. Zu gleicher Zeit wahrt aber der Volksrichter auch die Rechte und Interessen der anderen Partei - des Beklagten - und gewährt ihm jede Möglichkeit, dem Gericht seine Einwendungen gegen die Klage und seine Beweise, die die Richtigkeit dieser Einwendungen bestätigen, vorzubringen. Der Kläger und der Beklagte können ihren Rechtsstreit entweder persönlich oder durch Vertreter vor Gericht führen. Um den Bürgern juristische Hilfe zu gewähren, sind juristische Konsultationen der Anwaltskollegien organisiert, welche die Aufgabe haben, juristischen Rat zu erteilen, Schriftsätze abzufassen und Streitfälle vor den Gerichten zu vertreten. Die Vergütung für die Tätigkeit der Rechtsanwälte erfolgt nach festgelegten Gebühren, wobei unentgeltlich juristisch bearbeitet werden: Alimentationssachen; Sachen, die die Entschädigung für einen durch Unfall im Betriebe entstandenen Schaden betreffen; die Abfassung von Schriftsätzen, die die Festsetzung von Pensionen und Unterstützungen betreffen; die Abfassung von Beschwerden und anderer Schriftsätze für Soldaten; die Erteilung von mündlichen Auskünften und Ratschlägen an Personen, die sich an die Konsultationen wenden. Im einzelnen hat die Konsultation das Recht, eine Person, die sich an einen Rechtsanwalt wendet, von der Bezahlung des juristischen Beistands auch in anderen Fällen zu befreien, wenn dies die materielle Lage des Rechtssuchenden bedingt. Die Tätigkeit des Volksgerichtes beschränkt sich aber nicht auf die Verhandlung und Urteilsfällung in Rechtsstreitigkeiten. Das Gesetz überträgt dem Volksgericht auch die Vollstreckung der Urteile und Beschlüsse in Zivilsachen und die Vollstreckung von Urteilen in Strafsachen, soweit sie Vermögensstrafen betreffen. Die Vollstreckung der Zivil- und Strafurteile erfolgt durch die den Volksgerichten zugeordneten Gerichtsvollzieher. Die Vollstreckung der Zivilurteile und solcher Strafurteile, die Vermögensstrafen beireffen, muß innerhalb von 15 Tagen vollzogen sein. Die Beaufsichtigung der Tätigkeit des Gerichtsvollziehers ist dem Volksrichter übertragen, zu dessen Zuständigkeit auch gemäß gesetzlicher Bestimmung die Entscheidung von Beschwerden über die Tätigkeit der Gerichtsvollzieher gehört. Der Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Würde der Bürger In der UdSSR, wo die Ausbeuterklassen liquidiert sind, wo jedem Bürger das Recht auf Arbeit gewährleistet ist, und wo die Bürger im Geiste der neuen kommunistischen Moral, im Geiste der Freundschaft, der gegenseitigen Achtung und der kameradschaftlichen gegenseitigen Hilfe erzogen werden, gibt es keinen Boden für Verbrechen. Und doch sind bei uns die Verbrechen noch nicht ganz ausgestorben. Dies ist damit zu erklären, daß noch nicht alle Bürger der UdSSR in ihrem Bewußtsein die Überbleibsel des Kapitalismus überwunden haben. Einige von ihnen sind noch Träger von Traditionen der bürgerlichen Gesellschaft. Das Volksgericht verhängt die strengsten Strafen gegen Personen, die das Leben eines Sowjetmenschen angreifen. Vor kurzem verhandelte das Volksgericht des I. Bezirkes der Stadt Ischim, Gebiet Tjumen, die Anklage gegen Sch., welcher, nachdem er zum Zweck des Raubes in die Wohnung der Bürger R. und N. eingedrungen war, einen dort befindlichen zehnjährigen Knaben ermordete. Das Volksgericht verurteilte den Verbrecher zu 20 Jahren Besserungs-Arbeitslager, Verlust der Wahlrechte für 3 Jahre und Verschickung in die entfernten nördlichen Gebiete auf 3 Jahre nach Abbüßung seiner Strafe. Während das sowjetische Gericht Personen, die das Leben und die Gesundheit der Bürger angreifen, streng bestraft, wird in den kapitalistischen Ländern, besonders in Amerika, nicht selten aus politischen Motiven eine vollständige Straflosigkeit der schwersten Verbrechen gegen das Leben zugelassen. Dort ermorden die „Weißen" ungestraft Neger, wie z. B. vor kurzem der Neger Mallard deswegen ermordet wurde, weil er sich an den Präsidentenwahlen beteiligte. Solche Tatsachen sind keineswegs eine Ausnahme im Geschehen Amerikas. In den USA herrscht bis zum heutigen Tage die Lynch justiz, die es den weißen Rassenfanatikern erlaubt, in aller Öffentlichkeit Neger zu ermorden, ohne dafür bestraft zu werden. Dem Volksgericht ist auch die Entscheidung von Beschwerden über Unrichtigkeiten in den Wählerlisten übertragen. Streng schützt das sowjetische Gesetz die Ehre und Würde der Bürger der UdSSR, indem es Strafen für Beleidigungen, Verleumdungen usw. vorsieht. Das Volksgericht führt einen äußerst entschlossenen Kampf gegen das Rowdy-Unwesen, das ein Überbleibsel der kapitalistischen Vergangenheit ist. Das Rowdytum ist zugleich ein Ausdruck der Mißachtung gegen die Gesellschaft und die einzelnen Bürger und wird deshalb in der sozialistischen Gesellschaft nicht geduldet. Die des Rowdytums Schuldigen werden vom Volksgericht mit Freiheitsentziehung bis zu fünf Jahren bestraft. Jeder, der eine Unrichtigkeit in der Wählerliste (Nichtaufnahme in die Liste, Ausschluß aus der Liste, Verstümmelung des Familien-, Vor- oder Vatersnamens, eine irrige Aufnahme in die Liste von Personen, denen das Wahlrecht entzogen ist) feststellt, ist berechtigt, hierüber eine Anzeige bei dem Exekutivkomitee der Sowjets der Deputierten der Werktätigen, welches die Liste veröffentlicht hat, zu erstatten. Das Exekutivkomitee ist verpflichtet, innerhalb von 3 Tagen die Anzeige über Fehler in der Wählerliste zu untersuchen. Die Bürger sind berechtigt, sich mit Beschwerden an das Volksgericht zu wenden, falls sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, die das Exekutivkomitee des Sowjets der Deputierten der Werktätigen über Fehler in der Wählerliste trifft. Der Schutz der Wahlrechte der BürgerDas sowjetische Gesetz hat dem Volksgericht den Schutz des wichtigsten politischen Rechtes der Bürger der UdSSR übertragen: des Rechts zu wählen und in die höchsten Organe der staatlichen Macht der Union der SSR, der Unionsrepublik und in die örtlichen Organe der staatlichen Macht gewählt zu werden und auf diese Art und Weise an der Verwaltung des Staates teilzunehmen. Jeder, der es versuchen würde, durch Gewalt, Betrug, Drohungen oder Bestechung einen Bürger der UdSSR an der freien Ausübung seines Rechtes, zu wählen oder in die Organe der staatlichen Gewalt gewählt zu werden, zu hindern, würde vor das Volksgericht kommen und die entsprechende Bestrafung erleiden. Eine noch strengere Verantwortung ist von dem Gesetz für öffentliche Angestellte festgesetzt, welche sich eine Fälschung der Wahldokumente oder eine vorsätzlich falsche Stimmenzählung zuschulden kommen lassen. Solche Personen müssen nach dem Gesetz mit Freiheitsentziehung bis zu 3 Jahren bestraft werden. Das Volksgericht ist verpflichtet, innerhalb von 3 Tagen eine solche Beschwerde zu verhandeln und ein Urteil zu fällen, wobei der Antragsteller und ein Vertreter des entsprechenden Sowjets der Deputierten der Werktätigen zu laden ist. Die Entscheidung des Volksgerichts in solchen Fragen ist endgültig und wird unverzüglich ausgeführt. Auf diese Art gibt das sowjetische Gesetz den Bürgern alle Garantien für eine freie Ausübung ihrer Wahlrechte und gewährleistet die Durchführung wahrhaft demokratischer Wahlen. Ganz anders ist die Lage in den kapitalistischen Ländern. Solche Erscheinungen wie Bestechung, Betrug, Drohungen, Fälschungen der Wählerlisten und der Wahlresultate und sogar direkte Gewaltanwendung gegen die Wähler sind, besonders in USA, ganz alltägliche Erscheinungen bei den Wahlen geworden. Vor kurzem meldete die New Yorker Presse, daß 5 Vertreter der Fortschrittspartei von einer Gruppe von Rowdys verprügelt und aus ihrem Hause in der Stadt Ohasta (Staat Georgien) verschleppt worden sind. Charakteristisch ist in diesem Falle die Stellungnahme der Behörden. Die örtliche städtische Polizei versuchte, diesen Vorfall überhaupt abzustreiten, während der Vertreter des föderalen Untersuchungsbüros, der die Untersuchung führte, erklärte, daß solch ein Vorfall tatsächlich vorgekommen sei, daß aber die Regierung sich in diese Sache nicht einmischen könne, da die Entführer die Grenzen des Staates nicht überschritten hätten. Die Zeitung „New York Star" veröffentlichte die Zeugenaussage eines der Opfer dieses Überfalles - der Mitarbeiterin der Fortschrittspartei Asher. Sie erklärte, daß am Abend des 26. September eine Gruppe mit Pistolen bewaffneter Menschen die Tür aufbrachen und die Fenster des Hauses einschlugen, in welchem sie und vier andere Mitarbeiter der Fortschrittspartei, die die Wahlkampagne im Negerviertel der Stadt durchführten, wohnten. Die in das Haus Eingedrungenen schlugen die Zeugin nieder, verprügelten einen anderen Mitarbeiter der Fortschrittspartei bis zur Bewußtlosigkeit und zertrümmerten die Möbel im Hause. Darauf schleppten sie alle fünf aus dem Hause, führten sie 10 Meilen von der Stadt weg und verboten ihnen, dorthin zurückzukehren. Die Asher wies darauf hin, daß zwei Polizisten, die diesen Vorgang beobachteten, keinerlei Schritte gegen die Angreifer unternahmen. ( „Prawda" vom 5. Oktober 1948.) Im April 1948 erschien in Amerika das Buch von Morris Milligan „Der Walzer von Missouri". Milligan, der von 1934 bis 1944 das Amt eines Bezirksstaatsanwaltes des westlichen Bezirkes des Staates Missouri innehatte, beschreibt in diesem Buch, was hinter den Kulissen der amerikanischen Wahlen geschieht. Um sich die Stimmenmehrheit bei den Wahlen zu sichern, wandte der Führer der demokratischen Partei - Tom Pandergast - Bestechung, Terror und Fälschung der Wählerlisten an. So wurden in Kansas City in die Wählerlisten 50 000 tote Seelen, oder, wie sie der Verfasser des Buches nennt, „Gespenster" aufgenommen. Aber nicht genug damit; durch die Stadt streiften auf Autos organisierte Banden von Rowdys, welche ihre politischen Gegner verprügelten und mehrere Morde begingen. Den ganzen Tag über wurden Gewalttaten verübt. Die Polizei unternahm nichts. Die verzweifelten Bürger wandten sich mit einem Telegramm an den Gouverneur von Missouri, wiesen auf die vor sich gehenden Schandtaten hin und baten, Maßnahmen dagegen zu ergreifen. Aber, bemerkt der Verfasser des Buches ironisch, das Resultat war genau so, als wenn das Telegramm auf den Mars gesandt worden wäre. ( „Iswestija" vom 10. August 1948.) Der Schutz des persönlichen Eigentums der BürgerUnser Gesetz überträgt dem Volksgericht den Schutz des persönlichen Eigentums der Bürger. Das persönliche Eigentum ist in der UdSSR mit der Arbeit verbunden, es ist das Resultat der Arbeit des sowjetischen Menschen und unterscheidet sich hierdurch grundsätzlich von dem Privateigentum in der kapitalistischen Gesellschaft, welches auf der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen beruht. Artikel 10 der Stalinschen Verfassung proklamiert, daß das Recht des persönlichen Eigentums der Bürger an ihren selbsterarbeiteten Einkünften und Ersparnissen, am Wohnhaus und an der häuslichen Nebenwirtschaft, an den Gegenständen des persönlichen Gebrauches und der Bequemlichkeit, ebenso wie das Erbrecht an dem persönlichen Eigentum der Bürger durch das Gesetz geschützt werden. Am 4. Juni 1947 wurde der Erlaß des Präsidiums des ®bersten Rates der UdSSR „Über die Erweiterung des Schutzes des persönlichen Eigentums der Bürger" veröffentlicht. Durch diesen Erlaß werden strenge Strafen für Diebstahl an dem Eigentum der Bürger festgesetzt,. Personen, die sich ein solches Verbrechen zuschulden kommen lassen, werden mit Besserungs-Arbeitslager für die Dauer von 5-6 Jahren bestraft, wenn aber dieses Verbrechen bandenmäßig oder im Rückfall begangen ist - für die Dauer von 6-10 Jahren. Noch strengere Strafmaßnahmen sind für Raub festgesetzt. Dieses Verbrechen wird mit Besserungs-Arbeitslager von 10-15 Jahren bei gleichzeitiger Einziehung des Vermögens bestraft. Eine das Leben oder die Gesundheit des Verletzten gefährdende Gewalttat oder ein Raub unter Todesdrohung oder unter Androhung einer schweren Körperverletzung, ebenso auch bandenmäßiger oder im Rückfall begangener Raub werden mit Besserungs-Arbeitslager von 15-20 Jahren bei gleichzeitiger Einziehung des Vermögens bestraft. Nach dem Erlaß vom 4. Juni 1947 wird auch die Unterlassung einer Anzeige an die Behörden über einen in Vorbereitung begriffenen oder bereits verübten Raub bestraft, wenn der Betreffende hierüber zuverlässige Kenntnis besitzt.. Für die Unterlassung einer solchen Anzeige werden die Schuldigen mit Freiheitsentziehung von 1-2 Jahren oder mit Verbannung auf 4-5 Jahre bestraft. Der Erlaß des Präsidiums des Obersten Rates der UdSSR vom 4. Juni 1943 „Über die Erweiterung des Schutzes des persönlichen Eigentums der Bürger" ist gegen die parasitären Elemente gerichtet, die nicht ehrlich arbeiten wollen. Er hat den Schutz des persönlichen Eigentums der Bürger unseres Staates, den Schutz ihrer selbsterarbeiteten Einkünfte und Ersparnisse zum Ziele. Das Volksgericht führt den Erlaß vom 4. Juni 1947 unablässig durch, indem es in vollem Umfang die von diesem Erlaß vorgesehenen strengen Maßnahmen gegen diejenigen Personen anwendet, die das persönliche Eigentum der Bürger angreifen. Nach dem Gesetz hat der durch ein Verbrechen Geschädigte das Recht, gegen den Angeklagten eine Zivilklage anzustrengen, welche vom Gericht gleichzeitig mit der Strafsache verhandelt wird. Die Zivilklage kann sowohl während der Voruntersuchung der Sache als vor Gericht bei der Verhandlung der Sache selbst angestrengt werden. Für solche Klagen werden keine Gerichtsgebühren erhoben. Die Verfahrensordnung für das Volksgericht gewährleistet in solchen Sachen dem durch ein Verbrechen Geschädigten die volle Möglichkeit, vor dem Gericht seine Rechte und Interessen wahrzunehmen. Zu dem Zweck hat das Gesetz die obligatorische Ladung des Geschädigten zur Verhandlung der Anklage vor Gericht vorgesehen und gibt ihm das Recht, dem Gericht seine Erklärungen abzugeben und Beweise für die Schuld des Angeklagten und für den Umfang des durch das Verbrechen erlittenen Schadens anzutreten. So wurde zum Beispiel vor kurzem vor dem Volksgericht die Anklage gegen L. und T. verhandelt, welche systematisch Wohnungsdiebstähle verübt hatten. Das Volksgericht verurteilte jeden der Verbrecher zu 10 Jahren Besserungs-Arbeitslager mit nachfolgendem Verlust des Wahlrechtes auf 5 Jahre. Ein anderes Volksgericht verhandelte die Anklage gegen K., welcher, bereits mehrmals wegen Diebstahls vorbestraft, in der Straßenbahn einem Bürger die Armbanduhr und Geld gestohlen hatte. Der Verbrecher wurde vom Volksgericht zu 10 Jahren Besserungs-Arbeitslager verurteilt. Das Volksgericht verhängt gleichfalls Strafen für die vorsätzliche Vernichtung oder Beschädigung von Eigentum der Bürger, für die Aneignung fremden Eigentums, für verschiedene Arten von Betrügereien und für andere Angriffe auf das persönliche Eigentum der Bürger. Außer der Bestrafung desjenigen, der sich einen Angriff auf das persönliche Eigentum der Bürger zuschulden kommen läßt, ergreift das Volksgericht Maßnahmen zur Rückerstattung des dem Eigentümer unrechtmäßig entzogenen Vermögens und, falls eine Rückerstattung in natura nicht möglich ist - zur Beitreibung des Wertes dieses Eigentums. Nicht nur mittels Verhandlung der Strafsachen, die Angriffe auf das persönliche Eigentum der Bürger betreffen, und Bestrafung der Schuldigen verwirklicht das Volksgericht den Schutz des persönlichen Eigentums, sondern auch auf dem Wege der Entscheidung vermögensrechtlicher Streitigkeiten der Bürger. Laut Gesetz hat der Eigentümer das Recht, sein Eigentum aus fremdem ungesetzlichen Besitz zurückzuverlangen. Er hat das Recht, die Beseitigung jeglicher Eingriffe zu verlangen, die die Ausübung seiner Rechte an diesem oder jenem Stück seines Vermögens stören. Im Zusammenhang hiermit muß das Volksgericht nicht selten Rechtsstreitigkeiten verhandeln, in welchen der Eigentümer sein Eigentum zurückverlangt, ebenso Rechtsstreitigkeiten, die den Ersatz der dem Eigentum zugefügten Schäden und andere Verletzungen des Eigentumsrechtes betreffen. Ein Bürger, der der Ansicht ist, daß sich sein Eigentum ungesetzlich in fremdem Besitz befindet, oder daß das Recht des persönlichen Eigentums auf irgendeine andere Art verletzt ist, hat das Recht, sich mit einer entsprechenden Klage an das Volksgericht zu wenden. Auf Grund der Verhandlung eines solchen Rechtsstreits fällt das Volksgericht ein Urteil über die Wiederherstellung des verletzten Rechtes, wenn es zu der Überzeugung gelangt ist, daß eine Verletzung des Rechtes des persönlichen Eigentums vorliegt. Die Bürgerin P. besaß als persönliches Eigentum ein Haus. Dieses Haus schenkte sie ihrem Verwandten M,, der sich hierbei verpflichtete, sie materiell zu unterstützen. Aber bald nachdem M, Eigentümer des Hauses geworden war, hörte er nicht nur auf die P. materiell zu unterstützen, sondern verlangte auch von ihr, daß sie das Zimmer räume, welches sie in diesem Hause innehatte. Die betrogene P, wandte sich an das Volksgericht mit der Bitte um Schutz ihrer Rechte. Das Volksgericht trat als Verteidiger der gesetzlichen Interessen der P, auf und fällte ein Urteil, wonach ihr das Haus zurückgegeben und der Schenkungsvertrag für ungültig erklärt wurde. Der Schutz der Arbeitsrechte der BürgerDas Gesetz überträgt dem Volksgericht den Schutz der Arbeitsrechte der Bürger. Die Arbeitsverhältnisse in der UdSSR unterscheiden sich grundlegend von den Arbeitsverhältnissen in den kapitalistischen Ländern. In den kapitalistischen Ländern ist die Arbeitskraft eine Ware und dient als Gegenstand des Kaufes und Verkaufes. Täglich unternehmen die Kapitalisten Angriffe auf die Rechte der Arbeiter, indem sie die kleinste Unwillensäußerung der Arbeiter verfolgen. In den kapitalistischen Ländern verteidigen die Arbeiter ihre Interessen in einem unaufhörlichen gemeinsamen Kampf gegen die Kapitalisten,. Der ganze Apparat des bürgerlichen Staates - die Polizei, das Gericht - stehen auf der Wacht für die Interessen der Kapitalisten, und Streiks werden mit Waffengewalt unterdrückt und sind von Massenverhaftungen und Entlassungen der Arbeiter begleitet. So hat nach Meldungen der amerikanischen Presse in der Stadt Dayton (Staat Ohio) die Nationalgarde des Staates Ohio am 4. August 1948 mit Hilfe von zwei „Sherman"-Panzern und unter Anwendung von Tränengas und Bajonetten einen Streikposten des Betriebes der Gesellschaft „Junewis Lanz Company" auseinandergetrieben. Am selben Tage - 4. August 1948 - berichtet die amerikanische Fresse über eine andere Episode im Streikkampf der Arbeiter, welche das amerikanische Gericht deutlich charakterisiert. In der Mitteilung wird darauf hingewiesen, daß der Bundesrichter Mac Gare auf Antrag des Justizministeriums einen Befehl erließ, demzufolge 400 000 streikende Bergarbeiter am nächsten Morgen zur Arbeit zurückkehren sollten. In der letzten Zeit hat sich in den kapitalistischen Ländern - insbesondere in den USA - der Angriff der Reaktion auf die Werktätigen verstärkt. Es genügt, solche Tatsachen anzuführen wie das arbeiterfeindliche Gesetz Taft-Hartly, welches das Recht gewährt, Streiks zu verbieten; den gegen die Arbeiterklasse gerichteten antikommunistischen Gesetzentwurf Murdt's von dem der Präsidentschaftskandidat der Fortschrittspartei Wallace sagte, daß dieser Gesetzentwurf „eine offene Kriegserklärung an die Rede- und Versammlungsfreiheit in den USA sei". Von dem Angriff der Reaktion legt auch die Tätigkeit der Kommission zur Untersuchung unamerikanischen Verhaltens Zeugnis ab, nach deren Hinweisen Angestellte auf den bloßen Verdacht einer Verbindung mit fortschrittlichen Persönlichkeiten hin entlassen werden. In der UdSSR sind die Fabriken, Betriebe, der Grund und Baden, die Bodenschätze Eigentum des Staates, d. h. Volkseigentum_ Der sowjetische Staat ist aufs äußerste um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, des materiellen Wohlstandes der Arbeiter und Angestellten besorgt, Die Sowjetmenschen arbeiten nicht für einen Unternehmer, sondern für sich selbst. Die Leiter der Unternehmen, der Betriebe, die Arbeiter und Angestellten haben alle ein und dieselbe Aufgabe - die Erfüllung und Übererfüllung des Stalinschen Fünfjahrplanes der Wiederherstellung und der Entwicklung der Volkswirtschaft der UdSSR zu sichern. Die in unserem Lande entstehenden arbeitsrechtlichen Streitigkeiten haben einen vollständig anderen Charakter. Sie stehen in Zusammenhang mit einzelnen Fällen einer ungerechtfertigten Entlassung, der Überführung in eine andere Arbeit, der Nichtauszahlung des Arbeitslohnes durch die Verwaltung und mit der Verletzung der Arbeitsdisziplin, Die Verhandlung und Entscheidung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Verletzungen der Arbeitsgesetze und der Arbeitsverträge stehen, gehört zur Zuständigkeit des Volksgerichts. Für einzelne Arten arbeitsrechtlicher Streitigkeiten schreibt das Gesetz vor, daß man sich vorher an die Konfliktschlichtungskommission wenden muß und daß nur dann, wenn in der Konfliktschlichtungskommission keine Einigung erzielt wird, oder ihr Beschluß auf dem Aufsichtswege aufgehoben worden ist, der Rechtsstreit - dem Volksgericht zur Verhandlung übergeben werden kann. Zu denjenigen Fällen, in welchen eine vorhergehende Verhandlung in der Konfliktschlichtungskommission obligatorisch ist, gehören Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Überführung in eine andere Arbeit und die mit dieser Überführung verbundene Frage über die Beibehaltung des Arbeitslohnes oder die Auszahlung einer Ablösung; Entlassungen wegen Ungeeignetheit oder wegen Nichterfüllung der Pflichten, die Ausreichung von Arbeitskleidung und Verpflegung für Spezialisten, Bezahlung bei Stillstand des Werkes, Abzüge vom Lohn wegen eines dem Unternehmen oder dem Betriebe zugefügten Schadens, Bezahlung der Überstunden und dergl. Nach der sowjetischen Gesetzgebung ist eine Entlassung eines Arbeiters oder Angestellten nur in dem vom Gesetz genau vorgeschriebenen Fällen möglich: infolge der Liquidierung des Betriebes (Dienststelle) oder Verkleinerung des Stellenplanes, wegen Ungeeignetheit zur Arbeit, wegen systematischer Verletzung der Arbeitsdisziplin, wegen Verbrechen und auch wegen einer über zwei Monate dauernden Inhaftierung, wegen Ablehnung einer Versetzung in einen anderen Betrieb, in ein anderes Unternehmen oder an einen anderen Ort. Das Volksgericht führt diese Vorschriften des Gesetzes streng durch und beschließt, falls ein Arbeiter oder Angestellter aus Gründen entlassen worden ist, die nicht im Gesetze vorgesehen sind, die Wiedereinstellung des unrechtmäßig Entlassenen in seine frühere Stellung und die Bezahlung einer Entschädigung zu seinen Gunsten für die erzwungene Arbeitsversäumnis. So hatte z, B. der Bürger S. eine Reihe von Jahren in einer Fabrik als Lagerverwalter gearbeitet, Im Jahre 1948 wurde er entlassen mit der Begründung, daß diese Arbeitsstelle aufgehoben worden sei. S. wandte sich an das Arbeitsgericht mit dem Antrag, ihn in seine Arbeit wieder einzusetzen. Das Volksgericht stellte fest, daß S. ungesetzlich entlassen wurde, denn seine Arbeitsstelle war nicht aufgehoben worden, sondern an seiner Stelle war eine andere Person angenommen worden. Durch Urteil des Arbeitsgerichts wurde S,, an seinem Arbeitsplatz wieder eingestellt und ihm eine Entschädigung für die erzwungene Arbeitsversäumnis zugesprochen. Wenn das Gericht dem ungesetzlich Entlassenen eine Entschädigung für die Arbeitsversäumnis zuspricht, hat es gleichzeitig das Recht, demjenigen, welcher den Arbeiter oder Angestellten entlassen hat, die Pflicht aufzuerlegen, dem Betriebe oder der Dienststelle die Verluste zu ersetzen. In dem Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 26. Juni 1940 „Über den Übergang zum achtstündigen Arbeitstage, zur Siebentage-Woche und über das Verbot des eigenmächtigen Verlassens der Unternehmen und Dienststellen durch Arbeiter und Angestellte" wird bestimmt, daß der Direktor eines Betriebes und der Leiter einer Dienststelle das Recht haben, aber auch verpflichtet sind, einem Arbeiter die Erlaubnis zum Ausscheiden aus dem Betriebe und der Dienststelle in folgenden Fällen zu geben: a) wenn ein Arbeiter, eine Arbeiterin oder ein Angestellter laut Gutachten der arbeitsärztlichen Sachverständigenkommission die bisherige Arbeit infolge von Krankheit oder Invalidität nicht ausführen kann und die Betriebsleitung ihm keine andere entsprechende Arbeit in demselben Betriebe oder derselben Dienststelle zuweisen kann, oder wenn ein Pensionär,• dem eine Alterspension zugesprochen ist, die Arbeit zu verlassen wünscht; b) wenn ein Arbeiter, eine Arbeiterin oder ein Angestellter die Arbeit aus Anlaß des Eintritts in eine höhere oder mittlere Fachlehranstalt einstellen muß. Es kommen Fälle vor, in, denen einige Leiter von Betrieben diese Vorschrift des Gesetzes verletzen und die Erlaubnis dem Arbeiter oder Angestellten, den Betrieb zu verlassen, nicht erteilen, obwohl die angeführten Gründe vorliegen. In solchen Fällen fällt das Volksgericht auf Antrag des Arbeiters oder Angestellten ein Urteil über die Auflösung des Arbeitsvertrages. Das Volksgericht verhandelt und entscheidet gleichfalls Streitigkeiten über nichtausgezahlten Arbeitslohn und Streitigkeiten über Entschädigungen für im Betriebe erlittene Unfälle. Nach den sowjetischen Gesetzen erhält der Arbeiter oder Angestellte im Falle eines Betriebsunfalles vom Staat eine Sicherstellung auf dem Wege der Sozialversicherung. Aber in den Fällen, in denen der Schaden durch eine unerlaubte Handlung oder Unterlassung der Verwaltung des Betriebes oder der Dienststelle verursacht worden ist, hat der Geschädigte, wenn er auf dem Wege der Sozialversicherung keinen vollständigen Ersatz des Schadens erhält, das Recht, ergänzende Forderungen gegen den Betrieb oder die Dienststelle zu stellen. In diesen Fällen spricht das Volksgericht dem Werktätigen eine entsprechende Entschädigung durch den Betrieb oder die Dienststelle zu. Hierbei muß bemerkt werden, daß, wenn die materielle Lage des Geschädigten sich nach Erlaß des Gerichtsurteils verschlechtert, oder wenn in seinem Gesundheitszustand eine Verschlimmerung eintritt, er laut Gesetz das Recht hat, bei dem Volksgericht einen Klagantrag auf entsprechende Erhöhung der zugesprochenen Entschädigung einzubringen. Falls diese Umstände sich bewahrheiten, beschließt das Volksgericht durch Urteil eine Erhöhung des Betrages der zugesprochenen Entschädigung. Wie Prof. L. A. Lunz in seinem Buche „Das Gericht in den Vereinigten Staaten von Amerika im Dienste des Monopolkapitals" ausführt, gibt es nur wenig Urteile amerikanischer Gerichte in solchen Rechtsstreitigkeiten, da es über die Kräfte der Werktätigen geht, mit den Unternehmern zu prozessieren und außerdem der Ausgang eines solchen Gerichtsprozesses für sie klar ist. So hat sich z. B. ein gewisser Palmer, der seine Arbeitsfähigkeit infolge einer Verstümmelung eingebüßt hatte, die ihm durch einen Autobus zugefügt worden war, an das Gericht im Staate Michigan mit dem Antrag gewandt, die Entschädigung für den seiner Gesundheit zugeführten Schaden wegen Ansteigens der Preise zu erhöhen. Das amerikanische Gericht wies dieses gerechtfertigte Verlangen ab. Bei uns in der Sowjetunion kann die Verletzung der Arbeitsgesetze durch die Verwaltung eines Betriebes oder einer Dienststelle in gewissen Fällen für die Betriebsverwaltung neben der zivilrechtlichen auch eine strafrechtliche Verantwortung nach sich ziehen. Gleichzeitig mit der Verteidigung der gesetzlichen Interessen der Arbeiter und Angestellten führt das Volksgericht auch einen energischen Kampf gegen Bummelanten und solche, die den Ablauf der Produktion stören. Das Volksgericht wacht über die unablässige Einhaltung der Arbeitsdisziplin durch die Arbeiter und Angestellten in den Betrieben und Unternehmen. Personen, die sich der Arbeitsversäumnis und des eigenmächtigen Verlassens der Betriebe und Dienststellen schuldig machen, werden strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Der Schutz der Wohnrechte der BürgerDas Gesetz überträgt dem Volksgericht den Schutz der Wohnrechte der Bürger. Laut Artikel 6 der Verfassung der UdSSR ist der Grundfond an Wohnhäusern in den Städten und Industrieorten Staatseigentum, Die Partei und Regierung sind unablässig um die Sicherstellung bequemer und gepflegter Wohngelegenheiten für die Werktätigen besorgt. Alljährlich werden enorme Staatsmittel für den Wohnungsbau angewiesen. Im Fünfjahrplan der Wiederherstellung und der Entwicklung der Volkswirtschaft der UdSSR ist die Wiederherstellung des zerstörten Grundfonds an Wohnhäusern vorgesehen in den Städten, Arbeitersiedlungen und Dörfern der Kreise, die okkupiert waren, sowie die Entfaltung eines neuen Wohnungsbaues in einem Umfang, der eine bedeutende Verbesserung der Wohnbedingungen der Werktätigen in den Städten, Arbeitersiedlungen und Dörfern gewährleistet. Das sowjetische Gesetz schützt streng die Rechte und Interessen der Bürger als Mieter von Wohnräumen. So kann z. B. nach den sowjetischen Gesetzen die Miete für Wohnräume von den Werktätigen nicht zu einem höheren Betrage erhoben werden, als es die von den q,rtlichen Vollzugskomitees der Sowjets der Deputierten der Werktätigen auf Grund des Gesetzes über die Wohnungsmiete festgelegten Sätze vorsehen, Die Höhe der Wohnungsmiete wird im Verhältnis zum Verdienst des Werktätigen festgesetzt, d. h. ein Werktätiger mit einem kleineren Verdienst zahlt für die Wohnung weniger, als der, der einen höheren Verdienst hat. Selbst in den Häusern, welche einzelnen Bürgern gehören, kann die Wohnungsmiete nicht um mehr als 20'% die vom Vollzugskomitee festgelegten Sätze überschreiten. Die Erhebung einer Wohnungsmiete, die höher ist als die von den Behörden festgesetzte Norm, wird als Verbrechen betrachtet. Das Volksgericht hat das Recht, den eines solchen Verbrechens Schuldigen mit Besserungsarbeiten oder mit einer Geldstrafe zu bestrafen. Die wichtigste Garantie der Wohnrechte und Interessen der Bürger, welche von dem Volksgericht streng geschützt werden, ist darin begründet, daß die Exmittierung der Bürger aus ihren Wohnräumen nur in den vom Gesetz genau festgelegten Fällen erfolgen kann, wie z, B.: Verschlechterung des Zustandes des Wohnraumes infolge absichtlicher oder fahrlässiger Beschädigung, ein Verhalten des Mieters, welches den übrigen Bewohnern das Zusammenleben mit ihm in einem Zimmer oder einer Wohnung unmöglich macht, Mietrückstand von drei Monaten usw. Die Exmittierung aus diesen und ähnlichen Gründen kann nur auf Grund eines Gerichtsurteils erfolgen. Mit Ausnahme der Fälle der Exmittierung auf dem Verwaltungswege, welcher durch ein besonderes Gesetz geregelt ist, wird die zwangsweise Exmittierung der Bürger ohne Gerichtsurteil aus Häusern, die von Verwaltungsdienststellen und Betrieben verwaltet werden, als Verbrechen betrachtet und mit Besserungsarbeiten oder einer Geldstrafe bestraft. Bei der Verhandlung und Entscheidung von Wohnstreitigkeiten zieht das Volksgericht ständig in Betracht, welche lebenswichtigen Interessen des Werktätigen durch eine Räumungsklage berührt werden und läßt keine Exmittierungen ohne ernsthafte Gründe zu. So beschränkt sich das Volksgericht in Räumungsklagen wegen Mietrückstandes oder wegen der Unmöglichkeit des Zusammenlebens häufig darauf, beim ersten Mal erzieherische Maßnahmen in Gestalt einer Verwarnung des Beklagten des Inhalts anzuwenden, daß er im Falle einer Wiederholung solcher Vorkommnisse exmittiert werden wird Wird festgestellt, daß der Mietrückstand durch beachtliche Gründe verursacht wurde, so lehnt das Volksgericht die Exmittierung ab. In den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen kapitalistischen Ländern wirft das Gericht als treuer Diener der Kapitalisten ohne Gnade den Werktätigen auf Verlangen des Hausbesitzers auf die Straße. Hier eines der vielen Beispiele der amerikanischen Wirklichkeit. In New York auf der 23, Straße hatte sich der Kriegsveteran George Holmberg mit seiner schwangeren Frau und einer zweijährigen Tochter auf den Treppenstufen einer Badeanstalt niedergelassen. Der Hausbesitzer hatte sie auf die Straße geworfen, da Holmberg nicht in der Lage war, die Miete zu bezahlen, Während das Volksgericht der Sowjetunion einerseits die unbegründete Exmittierung der Bürger aus den von ihnen bewohnten Räumlichkeiten nicht zuläßt, stellt es andererseits, sobald es die Verletzung der Wohnrechte der Bürger feststellt, unverzüglich das verletzte Recht wieder her. Der Schutz der Familienrechte und -interessen der Bürger Groß und ehrenvoll ist die Rolle des Volksgerichts auf dem Gebiete des Schutzes der Familienrechte und -interessen der Bürger der UdSSR. Die Oktoberrevolution befreite die Frau aus ihrer Sklaverei und machte sie zu einem freien Glied der Gesellschaft, welches die gleichen Rechte wie der Mann genießt. Die Stalinsche Verfassung legt fest, daß der Frau in der UdSSR auf allen Gebieten des wirtschaftlichen, staatlichen, kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Lebens die gleichen Rechte wie dem Manne zustehen. In dem sowjetischen Staat ist die Ehe ein freies Bündnis zwischen Mann und Frau und beruht auf gegenseitiger Achtung der Ehegatten. Die Partei und Regierung sind in höchstem Maße um die Festigung der sowjetischen Familie, um den Schutz der Mütter und Kinder in unserem Lande besorgt. Ein klarer Ausdruck dieser Sorge ist der Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 8. Juli 1944 „Über die Erhöhung der staatlichen Hilfe für schwangere Frauen, kinderreiche und alleinstehende Mütter, Erweiterung des Schutzes der Mütter und der Kinder, über die Schaffung der Ehrenbezeichnung „Mutter-Heldin" und die Gründung des Ordens „Mutterruhm" und der Medaille „Medaille der Mütter". . Dieser Erlaß ist auf die weitere Festigung der sowjetischen Familie, auf die Erweiterung des Schutzes der Mütter und Kinder, auf die Bekämpfung gegen eine leichtfertige Einstellung zur Ehe gerichtet. Durch den Erlaß vom 8. Juli 1944 wird festgelegt, daß nur eine registrierte Ehe Rechte und Pflichten der Ehegatten begründet und daß die Scheidung nur vom Gericht ausgesprochen werden kann. Gemäß diesem Erlaß wird die Ehescheidungsklage bei dem Volksgericht eingereicht, das nach dem Wohnsitz des Klägers zuständig ist. Das Volksgericht klärt die Beweggründe des Scheidungsbegehrens und ergreift Schritte zur Versöhnung der Ehegatten, Das Versöhnungsverfahren vor dem Volksgericht in Ehescheidungsklagen ist von sehr großer Bedeutung. Die Aufklärung der Motive des Scheidungsbegehrens fördert oft ihre Unbegründetheit zutage und nicht selten überzeugt sich der Ehegatte, der die Scheidungsklage eingereicht hat, als Ergebnis der Verhandlung der Sache beim Volksgericht davon, daß aller Anlaß zur Fortsetzung der Ehe vorhanden ist. Das Volksgericht klärt die Ehegatten über die Rolle und die Bedeutung einer beständigen und einigen Familie in der sowjetischen Gesellschaft auf, weist sie auf die Folgen hin, welche die Auflösung der Ehe nach sich ziehen kann, insbesondere dann, wenn Kinder vorhanden sind. Der Verteidigung der Rechte und Interessen der Kinder widmet das Volksgericht eine außerordentlich große Aufmerksamkeit. Nach dem Gesetz sind die Eltern verpflichtet, ihre minderjährigen Kinder, aber auch die bedürftigen arbeitsunfähigen Kinder zu unterhalten. Von Eltern, die diese ihre Pflicht nicht erfüllen, treibt das Volksgericht im Zwangsverfahren die Mittel zum Unterhalt der Kinder bei, und zwar: für ein Kind ein Viertel des Arbeitsverdienstes des Beklagten, für den Unterhalt von zwei Kindern ein Drittel und für den Unterhalt von drei und mehr Kindern 50 % des Arbeitsverdienstes des Beklagten, Die Beitreibung der Mittel für den Unterhalt von Kindern erfolgt von den Mitgliedern der Kolchosen nach denselben Sätzen in Arbeitseinheiten. Wenn die Mutter, die die Mittel zum Unterhalt der Kinder erhält, Mitglied einer Kolchose ist und in demselben Kolchos arbeitet wie der Beklagte, so ist die Leitung des Kolchos verpflichtet, unmittelbar bei der Berechnung der Arbeitseinheiten den entsprechenden Teil der Arbeitseinheiten des Vaters (unter Beachtung der Zahl der Kinder) auf das Konto der Mutter zu buchen. Wenn die Mutter in einem anderen Kolchos arbeitet, so erfolgt bei der endgültigen Feststellung der Arbeitseinheiten die Überführung des entsprechenden Teiles der Arbeitseinheiten des Vaters auf den Namen der Mutter durch die Leitung des Kolchos, in welchem der Beklagte arbeitet. Das Volksgericht beschränkt sich nicht nur darauf, ein Urteil über die Beitreibung von Mitteln zum Unterhalt der Kinder zu fällen, sondern ergreift alle Maßnahmen, die die Vollstreckung des Urteils sicherstellen. Der Gerichtsvollzieher überprüft periodisch an Ort und Stelle die- Richtigkeit der Einbehaltung der Alimente und beseitigt die von ihm festgestellten Mängel; falls er aber Mißbräuche feststellt, so setzt er darüber eine Niederschrift auf und übergibt sie dem Volksgericht, damit die Schuldigen zur Verantwortung gezogen werden. 5o wurde z, B. bei einer Überprüfung durch den Gerichtsvollzieher im Artel „Die Roten Kämpfer" festgestellt, daß die vom Bürger S. in der Zeit vom April 1947 bis Januar 1948 einbehaltenen Alimente nicht ihrer Bestimmung gemäß abgeführt, sondern für die Bedürfnisse des Artels verwandt wurden. Das Volksgericht verurteilte deshalb den Buchhalter des Artels M, zu einem Jahr Freiheitsentziehung. Bedauerlicherweise gibt es noch Eltern, welche ihre Verpflichtungen gegenüber den Kindern vergessen, sie ohne Existenzmittel lassen und sogar, falls ein Urteil des Gerichts über die Beitreibung von Alimenten vorliegt, sich auf alle möglichen Arten der Erfüllung ihrer Pflichten entziehen, den Wohnort oder die Arbeitsstätte wechseln usw. Mit Hilfe der Milizorgane fahndet das Volksgericht lebhaft nach solchen Personen und bestraft sie im Strafverfahren als Verbrecher mit Gefängnis bis zu 2 Jahren. So verhandelte z, B,. das Volksgericht die Angelegenheit gegen Tsch. Der Bauingenieur Tsch. entzog sich systematisch der Pflicht, Alimente für den Unterhalt von zwei Kindern zu zahlen,. Zu dem Zweck wechselte er häufig seinen Wohnort und seinen Arbeitsplatz. Sobald er in einen neuen Wohnort zog, begann Tsch, damit, einzelne Arbeiten für Bauorganisationen auszuführen, anstatt eine ständige Anstellung anzunehmen. , Auf die Aufforderungen des Gerichtsvollziehers, die Alimente zu bezahlen, antwortete er jedesmal, daß er keine Mittel dazu habe. Das Volksgericht verurteilte Tsch. zu einer Gefängnisstrafe von 1 1/z Jahren. Der Bürger M, arbeitete als Rechnungsführer in einem Kolchos und nutzte seine dienstliche Stellung dazu aus, um im Laufe von acht Monaten keine Alimente für den Unterhalt seines Sohnes zu zahlen. Nachdem er in einen anderen Kreis umgezogen war, entzog er sich von neuem der Pflicht, Alimente zu zahlen. Für dieses böswillige Nichtzahlen von Alimenten verurteilte das Volksgericht M. zu einer Gefängnisstrafe von 1 12 Jahren. Falls die Eltern nicht zusammen wohnen, hängt es nach dem sowjetischen Gesetz von ihrer Übereinkunft ab, bei wem von ihnen die minderjährigen Kinder wohnen sollen. Falls solch eine Übereinkunft der Eltern nicht vorliegt, entscheidet das Volksgericht diese Frage, wobei es in jedem einzelnen Fall bei der Fällung des Urteils ausschließlich von den Interessen der Kinder ausgeht. Hierbei zieht das Volksgericht in Betracht, daß die Interessen des Kindes nicht allein von den materiellen Bedingungen seiner Erziehung bestimmt werden. Das Volksgericht zieht das Alter des Kindes in Betracht und stellt auch fest, an welchem Elternteil das Kind mehr hängt,. Alle diese Umstände abwägend, entscheidet das Volksgericht die Frage, bei welchem Elternteil das Kind bleiben soll. Falls sich die Umstände der Erziehung des Kindes ändern, überprüft das Volksgericht die Frage von neuem, bei welchem Elternteil das Kind bleiben soll. Im Gesetz ist festgelegt, daß die elterlichen Rechte nur im Interesse der Kinder ausgeübt werden. Falls die Eltern ihre Pflichten den Kindern gegenüber nicht oder nicht dem Gesetz entsprechend erfüllen, oder wenn sie die Kinder brutal behandeln, so hat das Volksgericht das Recht, durch Urteil zu verfügen, daß die Kinder den Eltern weggenommen und der Fürsorge, den Vormundschafts- und Fürsorgebehörden übergeben werden, wobei die Unterhaltsmittel für die Kinder von den Eltern beigetrieben werden. Wenn die Eltern ihre Elternrechte falsch anwenden, kann das Volksgericht ihnen die Elternrechte entziehen. Ganz andere Gebräuche und Rechtsverhältnisse in den gegenseitigen Beziehungen von Eltern und Kindern herrschen in den kapitalistischen Ländern. In den Vereinigten Staaten von Amerika ist eine so schandbare Erscheinung wie der Handel mit Kindern bis zum heutigen Tage verbreitet. Dort bestehen sogar Handelsunternehmungen, welche solche kommerzielle Operationen in großem Maßstabe durchführen. In einer seiner Nummern erzählt das amerikanische Journal „Readers Digest" ausführlich hierüber und teilt sogar die in Amerika bestehenden Preise für Kinder (100 bis 500 Dollar) mit. Das Journal führt an, daß häufig Frauen ihre Kinder noch vor der Geburt verkaufen. Das amerikanische Gericht erblickt nichts Ungesetzliches in dem Handel mit Kindern und betrachtet solche Verträge als gewöhnliche Kaufverträge. Eine gewisse Jeanne verkaufte während ihrer Schwangerschaft einem Makler ihr künftiges Kind. Der Vater des Kindes befand sich zu der Zeit im Felde. Nach Abschluß des Vertrages beschloß die Frau, diesen Vertrag wieder zu lösen. Sie schickte ihren Vater zum örtlichen Rechtsanwalt um Rat. Dieser mußte sie enttäuschen und ihr mitteilen, das es zwecklos sei, sich an das Gericht zu wenden, da sie den Vertrag über den Verkauf des Kindes unterschrieben habe. Neben der Pflicht der Eltern, ihre minderjährigen und arbeitsunfähigen Kinder zu unterhalten, bestimmt das sowjetische Gesetz, daß die Kinder verpflichtet sind, ihre bedürftigen arbeitsunfähigen Eltern zu unterhalten. Falls die Kinder diese ihre Pflicht nicht erfüllen, treibt das Volksgericht auf Grund einer entsprechenden Klage der Eltern von den Kindern die Mittel zum Unterhalt der Eltern bei. Nach dem Gesetz werden Adoptivkinder und ihre Nachkommenschaft gegenüber den Adoptiveltern und die Adoptiveltern gegenüber den Adoptivkindern und ihren Nachkommen in bezug auf die persönlichen und Vermögensrechte den Blutsverwandten gleichgestellt. Folglich trifft das oben über die Tätigkeit des Volksgerichts als Schützer der Rechte der Kinder und der Eltern Gesagte auch in bezug auf die Adoptivkinder und Adoptiveltern zu. Zuweilen muß das Volksgericht auch Streitigkeiten der Ehegatten über das Vermögen entscheiden und das während des gemeinsamen Lebens erworbene Vermögen aufteilen,. Nach dem sowjetischen Gesetz bleibt das Vermögen, welches jedem der Ehegatten vor der Eheschließung gehört hat, sein Sondervermögen, während das im Laufe der Ehe erworbene Vermögen als gemeinsames Gut betrachtet wird. Bei der Entscheidung dieser Fragen betrachtet das Volksgericht das während des gemeinsamen Lebens erworbene Vermögen als gemeinsames Vermögen der Ehegatten unabhängig davon, wer formal der Eigentümer des Vermögens ist und teilt es zwischen ihnen auf gleicher Grundlage. So hatte z. B, der Bürger S, während des gemeinsamen Lebens mit seiner Frau ein Haus errichtet. Dieses war in der Kommunalabteilung auf seinen Namen eingetragen, aber ungeachtet dessen erkannte das Volksgericht der Frau des S. auf ihre Klage hin das Recht auf die Hälfte des Hauses zu. Bei der Verhandlung und Entscheidung von Angelegenheiten, die die Teilung von Familienvermögen in den Kolchosen oder bäuerlichen Einzelhöfen betreffen, führt das Volksgericht streng das sowjetische Gesetz durch, nach welchem ein Recht auf einen Anteil am Vermögen des Hofes jedes Mitglied des Hofes hat, unabhängig von seinem Geschlecht und Alter und der Dauer seiner Zugehörigkeit zum Hof, und schützt hierbei ganz besonders die Interessen der Frauen und Kinder. Bei der Festsetzung des Anteils der volljährigen Mitglieder des Hofes geht das Volksgericht von dem durch die Arbeit oder die materiellen Mittel bestimmten Umfang der Teilnahme des abfindenden Gliedes an der Wirtschaftsführung des Hofes aus und von der Anhäufung des gemeinsamen Vermögens und zieht hierbei das Vermögen in Betracht, welches in den Hof beim Eintritt eingebracht worden ist. Der Schutz der Erbrechte der BürgerEntsprechend der Verfassung der UdSSR wird das Erbrecht an dem persönlichen Eigentum der Bürger vom Gesetz geschützt. Am 14. März 1945 gab das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR den ErlaB „Ueber die gesetzlichen und testamentarischen Erben" heraus,. Im Erlaß wird festgelegt, daß gesetzliche Erben sind: die Kinder (darunter auch die Adoptivkinder), der Ehegatte und die arbeitsunfähigen Eltern des Verstorbenen sowie andere Personen, die von dem Verstorbenen nicht weniger als ein Jahr lang vor seinem Tode unterhalten wurden. Wenn eins der Kinder des Erblassers vor dem Anfall der Erbschaft gestorben ist, so geht sein Erbteil auf dessen Kinder über (d, h. auf die Enkel des Erblassers), und falls auch diese gestorben sind, auf deren Kinder (d. h. auf die Urenkel des Erblassers). Falls solche Erben nicht vorhanden sind oder diese die Erbschaft ausschlagen, so sind die arbeitsfähigen Eltern die gesetzlichen Erben und falls solche nicht vorhanden sind, die Geschwister des Verstorbenen. Jeder Bürger kann sein Vermögen ganz oder teilweise einem oder mehreren der gesetzlichen Erben oder staatlichen Institutionen oder gesellschaftlichen Organisationen durch Testament vermachen. Aber der Testator kann seinen minderjährigen Kindern und den anderen arbeitsunfähigen Erben nicht den Teil entziehen, der ihnen bei einer gesetzlichen Erbfolge zustehen würde. Falls keine gesetzlichen Erben vorhanden sind, kann das Vermögen jeder beliebigen Person vermacht werden. Nach dem Gesetz wird die Bescheinigung, die das Recht auf die Erbschaft bestätigt, von einem Notariatskontor ausgestellt. Entsteht aber ein Erbschaftsstreit, so wird dieser vom Volksgericht entschieden. So reichte z. B, vor kurzem die Bürgerin K.. dem Volksgericht eine Klage ein, in welcher sie beantragte, sie als Erbin des nach dem Tode des Bürgers B. hinterbliebenen Vermögens anzuerkennen, da sie lange Jahre mit dem B. verheiratet gewesen und nur im Moment des Anfalls der Erbschaft abwesend gewesen sei. Als Beklagte wurden die Schwestern und der Bruder des Verstorbenen, die Besitz von dem Nachlaß ergriffen hatten, geladen. Das Volksgericht gab der Klage statt, indem es anerkannte, daß die Klägerin als Ehefrau des Verstorbenen die gesetzliche Erbin des hinterlassenen Vermögens sei. Es kommt vor, daß ein Bürger Urkunden, die seine Verwandtschaft mit dem Verstorbenen und das Recht zum Antritt der Erbschaft bestätigen, z. B. daß er mit dem Erblasser verheiratet war, nicht besitzt und aus Gründen auch nicht beschaffen kann, die seiner Einwirkung nicht unterliegen. Im Zusammenhang mit den Kriegsereignissen sind die Fälle, in denen es nicht möglich ist, die erforderlichen Urkunden beizubringen, ziemlich häufig. Damit das Fehlen von Urkunden kein Hindernis für die Bürger sein soll, ihr Erbrecht zu verwirklichen, ist festgelegt, daß die Bürger sich an das Volksgericht mit dem Antrag wenden können, eine bestimmte Tatsache (z. B. das Bestehen einer Ehe) festzustellen. Mit Hilfe von Zeugenaussagen und anderer Beweise stellt das Volksgericht die Tatsache fest und erläßt einen Beschluß, auf Grund dessen der Bürger seine Erbrechte verwirklichen kann. Diese Tatsachen feststellende Tätigkeit des Volksgerichts hat keine geringe Bedeutung auf dem Gebiet des Schutzes der Erbrechte der Bürger. Die Überprüfung der Gesetzmäßigkeit von Handlungen der Erfassungs-, Finanz- und Verwaltungsorgane auf dem Gebiet der Zwangsbeitreibung von Rückständen und Strafen aus dem Vermögen der Bürger Das Gesetz überträgt dem Volksgericht die Aufgabe, die Gesetzmäßigkeit der Handlungen der Erfassungs- und Finanzorgane auf dem Gebiet der Beitreibung von Steuer- und Lieferungsrückständen und auch der Verwaltungsorgane auf dem Gebiet der Beitreibung von Strafen zu überprüfen. Die Erfüllung der gegenüber dem Staate bestehenden Steuerpflichten und die Lieferung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen ist die vordringlichste Pflicht der sowjetischen Bürger. Falls ein Bürger seine Steuerverpflichtungen oder die Lieferung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen an den Staat nicht erfüllt, so erlaubt das Gesetz, Maßnahmen zur Zwangsbeitreibung zu ergreifen. Außerdem wird die Nichterfüllung der Lieferungspflicht bezüglich landwirtschaftlicher Erzeugnisse auch noch mit einer Geldstrafe bestraft. Für das böswillige Nichtbezahlen von Steuern oder die böswillige Nichterfüllung der Lieferungspflicht werden die Schuldigen zur strafrechtlichen Verantwortung gezogen. Zwangsmaßnahmen gegen Bürger zwecks Beitreibung von Steuerrückständen, von Lieferungsrückständen oder von auf dem Verwaltungswege verhängten Geldstrafen sind nur auf Grund eines Urteils des Volksgerichts zulässig, dessen Aufgabe es ist, die Gesetzmäßigkeit und die Richtigkeit der Maßnahmen der Steuer-, Erfassungs- und anderer Verwaltungsorgane zu überprüfen. Das Gesetz bestimmt, daß die Pfändung von Vermögen der Kolchosen und der einzelnen Bürger zwecks Abdeckung ihrer Rückstände an staatlichen und örtlichen Steuern, Umlagerückständen der Pflicht versicherung und der landwirtschaftlichen Pflichtlieferung sowie Strafen nur auf Grund eines Urteils des Volksgerichts durchgeführt werden kann. Falls sich Erfassungs- oder Verwaltungsorgane aus Anlaß der Zwangsbeitreibung von Lieferungsrückständen oder Rückständen nichtbezahlter Strafen an das Volksgericht wenden, prüft das Volksgericht in erster Linie, ob die genannten Organe die Vorschrift des Gesetzes erfüllt haben, wonach sie dem Beklagten eine schriftliche Androhung haben zukommen lassen müssen unter Gewährung einer zehntägigen Frist zur freiwilligen Bezahlung des Rückstandes oder der Geldstrafe. Wenn das Volksgericht feststellt, daß diese Vorschrift des Gesetzes nicht erfüllt ist, gibt es dem Bevollmächtigten des Ministeriums für Erfassung oder der Verwaltungsdienststelle den Antrag ohne weitere Verhandlung zurück, Bei der Verhandlung der Angelegenheit prüft das Volksgericht die Gesetzmäßigkeit der Inanspruchnahme des Bürgers zu Lieferungen und Steuern und prüft in Angelegenheiten, die die Beitreibung von Geldstrafen betreffen, die Gesetzmäßigkeit der verhängten Geldstrafe sowie weiterhin, ob die Erfassungs- und Steuerorgane die Vergünstigungen in Betracht gezogen haben, die dem Beklagten auf Grund der Gesetze zustehen. Wenn das Gericht feststellt, daß der Beklagte zu Unrecht zur Lieferung herangezogen oder zu Unrecht zur Besteuerung veranlagt ist, weist es die Klage ab.. Wenn festgestellt wird, daß der Antrag auf Beitreibung von Rückständen berechtigt ist, wenn aber in das Verzeichnis der gepfändeten Gegenstände solche Vermögensteile aufgenommen worden sind, die laut Gesetz nicht gepfändet werden dürfen (z. B. das Wohnhaus, die notwendige Bekleidung, Leibwäsche usw.), so erklärt das Gericht diese Gegenstände für unpfändbar. Das Volksgericht hält das Banner der sowjetischen sozialistischen Rechtsprechung hoch empor. Es schützt mit Wachsamkeit die Interessen des sowjetischen sozialistischen Staates, aber ebenso die Rechte und die Interessen der sowjetischen Bürger, der aktiven Erbauer der kommunistischen Gesellschaft. Die Bürger der UdSSR wissen sehr gut, daß im Falle der Verletzung ihrer Rechte das von ihnen gewählte Volksgericht ihnen Schutz bieten wird. |