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W. B. Bland

 

Ruanda, 1994

 

 

Inhalt:

 

Geographische Einführung

Kolonie der Imperialisten, 1899-1962

Der Übergang von der Kolonie zur Neo-Kolonie, 1959-62

Die Habyarimana Militärdiktatur, 1973-94

Der Nationalrevolutionäre Krieg, 1990-

Die Friedensverhandlungen, 1990-93

Die imperialistische Militärintervention, 1993-94

Die Beseitigung von Habyarimana, 1994

Fortgesetzte imperialistische Militärintervention, 1993-94

Schlussfolgerung

Bibliografie

 

 

Geographische Einführung

 

Ruanda ist ein von der See abgeschnittener Staat in Zentralafrika, etwas südlich vom

Äquator gelegen, im Westen an Zaire (jetzt: Demokratische Republik Kongo), im Norden

an Uganda, im Osten an Tansania und im Süden an Burundi angrenzend.

 

Das Land hat eine Fläche von 10.100 Ouadratkilometern und eine Bevölkerung von 7,1

Millionen Menschen. Seine Bevölkerung setzt sich aus drei ethnischen Gruppen zusam-

men: Hutu (85%, Tutsi (14%) und Twa (1%).

 

Man nimmt an, dass die Twa die ersten Bewohner des Landes waren. Die Hutu und

Tutsi besitzen die gleiche Sprache und das gleiche Verwandtschaftssystem. Mit einer

durchschnittlichen Bevölkerungsdichte von 762 Einwohnern pro Quadratkilometer ist Ru-

anda das am dichtesten besiedelte Land in Afrika.

 

Es ist ein gebirgiges Land. Das Klima ist tropisch - heiß und feucht in den Ebenen, je-

doch kühler im Hochland. Die durchschnittliche Temperatur beträgt 24 Grad Celsius. Die

durchschnittlichen jährlichen Niederschläge betragen 1,35 Kubikmeter und die Hauptnie-

schlagszeit ist vom Februar bis Mai.

 

Die Wirtschaft basiert fast ausschließlich auf der Bodenbestellung und Schafshaltung -

fast 93% der aktiven Bevölkerung bezieht ihren Lebensunterhalt aus dem Betrieb klein-

bäuerlicher Wirtschaften oder der Verarbeitung von Agrarprodukten. Die Haupthandelspro-

dukte sind Kaffee, Tee und Insektizide aus den getrockneten Blüten von Chrysanthemen,

wobei die Kaffeeausfuhr 74-82% der Ausfuhreinnahmen erwirtschaftet. Die wichtigsten

Mineralien, die exportiert werden, sind Zinn, Zinnerze und Wolfram.

 

Im Jahre 1989

 

" ... beschäftigte die Industrie, das herstellende Gewerbe, die Energie- und Bau-

wirtschaft eingeschlossen, etwa 3% der Bevölkerung."

('Eurpoa World Year Book, 1993', Band 2, London 1993, SS. 2, 421).

 

Die Arbeiterklasse ist von daher sehr klein: 1966

 

" ... waren etwa 84.000 Personen auf Zeit- oder auf Vollzeitbasis Lohnempfänger", ..

(Randall Fegley: 'Ruanda', Oxford 1993, S. XXVII).

 

..d.h. ungefähr 1,2% der Bevölkerung.

 

Es gibt zwei Amtssprachen: Kinyarwanda, die Sprache der Ureinwohner und Französisch.

 

Etwa 50% der Bevölkerung hängt einem Geisterglauben an; der Rest sind Christen, haupt-

sächlich Katholiken.

 

Die Währung ist der Ruanda-Franc (RFr), der 1994 einen Dollarkurs von 79 : 1 aufwies.

 

Die Hauptstadt des Landes ist Kigali mit einer Bevölkerungszahl von 182.000.

 

 

Kolonie der Imperialisten, 1899-1962

 

 

1899 wurde das Gebiet, das heute Ruanda darstellt, von deutschen Truppen besetzt und

Deutsch-Ostafrika unterstellt.

 

1916, während des Ersten Weltkriegs, wurde das Gebiet von belgischen Truppen besetzt.

Nach der Niederlage Deutschlands im August 1923 wurde es zusammen mit dem benach-

barten Land 'Urundi' (später 'Burundi') den belgischen Imperialisten unter dem Namen 'Ruan-

da-Urundi' als Kolonie unter dem Deckmantel eines 'Völkerbundsmandats' überstellt.

 

Nach dem Zweiten Weltkrieg setzte sich dieser koloniale Status unter der Maske eines

'Treuhandgebietes der Vereinten Nationen' fort.

 

Bereits in vorkolonialer Zeit waren die Tutsis

 

"zur herrschenden Kraft in der ruandischen Gesellschaft geworden. Den Hutus ...

wurde eine Postion zugewiesen, die der der mittelalterlichen Sklaven in Euro-

pa nicht unähnlich war.

(Ebenda, S. XXII).

 

Sowohl die deutschen als auch die belgischen Kolonialisten verfolgten eine Strategie

des 'Teile-und-Herrsche', wobei sie der Minderheit des Tutsistammes Vorrechte zuschanz-

ten, um ihre Unterstützung für die Beherrschung der Bevölkerung zu erkaufen:

 

"Unter der belgischen Herrschaft hat sich die indirekte Regierung mit Hilfe der Tut-

sis fortgesetzt."

(Ebenda, S. XXII).

 

"Die Tutsis bilden die herrschende Klasse über die breite Mehrheit der Bevölke-

rung, die sich aus Hutus zusammensetzt. ... Zur Bevölkerung gehört auch eine

Zahl von Pygmäen aus dem Stamm der Twa, die praktisch Sklaven der Tutsis

darstellen."

('Keesings Archive der Zeitgeschichte', Band 12, SS. 17, 146).

 

"Die Tutsis übten die politische Macht über die anderen Gruppen aus. ...Die Bel-

gier wie die Deutschen regierten Ruanda mit Hilfe der traditionellen Autoritäten

und ließen die traditionellen Strukturen, die auf der Vorherrschaft der Tutsis ba-

sierten, intakt."

('Encyclopedia Americana', Band 24, Danbury, USA 1992, SS. 54, 56).

 

Sie statteten beispielsweise den Häuptling des Tutsistammes mit königlichen Voll-

machten aus, der dann offiziell

 

" ...'Mwami' (König) ... von Ruanda"

('Keesings Archive der Zeitgeschichte', Band 12, SS. 17, 146)

 

genannt wurde.

 

"Die Ruanda-Monarchie war im Wesentlichen eine Tutsimonarchie."

('Encyclopedia Americana', Band 24, Danbury, USA 1992, S. 55).

 

 

Der Übergang von der Kolonie zur Neo-Kolonie, 1959-62

 

 

Im November 1959 gab es

 

"einen großen und blutigen Aufstand der Hutu gegen die Minderheit der Tutsi-

aristokratie."

(William L. Langer, Hrsg., 'Eine Enzyklopädie der Weltgeschichte. Altertum,

Mittelalter und Moderne', London 1972, SS. 1, 272).

 

Die belgischen Behörden riefen den Notstand aus:

 

"... Truppen wurden aus dem Kongo herbeigeholt", ...

('Keesings Archive der Zeitgeschichte', Band 12, SS. 17, 146).

 

..denen es schließlich gelang, die Kontrolle zurückzugewinnen.

 

Diese Ereignisse überzeugten die belgischen Imperialisten davon, dass eine Politik des

'Teile-und-Herrsche' auf der Grundlage der Tutsi-Minderheit nicht ausreichend Stabilität

versprach und deshalb nicht mehr angemessen war. Sie beförderten deshalb die Hutu in

die Position ihrer privilegierten Stellvertreter:

 

"In den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg erhöhten sich die Spannungen

zwischen der Tutsi-Aristokratie und den Hutu. ...

Es kam zu gewaltsamen Zusammenstößen. ..

Weder bereit noch in der Lage, die Flut der Hutu-Unruhen einzudämmen, un-

terstützte Belgien mit dem gesammten Gewicht seines behördlichen Apparates

die Hutu."

('Encyclopedia Americana', Band 24, Danbury, USA 1992, S. 56).

 

"Die fast vollständige Kontrolle der Tutsi über die örtlichen Machtorgane wurde

zu einer fast ebenso vollständigen Kontrolle der Hutu."

(Randell Fegley, ebenda, S. XXIII).

 

Aber die Verlagerung der belgischen Überstützung von der Minderheit der Tutsi auf

die Mehrheit der Hutu ermöglichte die Einführung von 'demokratischen Reformen' in der

Kolonie: Im November 1959 verkündete der belgische Minister für den Kongo und Ruanda-

Urundi, August Schryer,

 

" ... ein Reformprogramm, das darauf abzielte, im Gebiet von Ruanda-Urundi

die Selbstverwaltung einzuführen."

('Keesings Archive der Zeitgeschichte', ebenda).

 

Im Oktober 1960

 

"wurde eine vorläufige Regierung eingesetzt, die sich hauptsächlich aus Mitglie-

dern der Vereinigten Hutu-'Partei für die Emanzipation der Hutu-Massen' (PARME-

HUTU) ... zusammensetzte.

Im Januar 1961 erklärte die Regierung Ruanda zur Republik und setzte Mwami

(Köng - Verf.) Kigeri V. ab.

('Encyclopedia Americana', Band 24, Danbury, USA 1992, S. 56).

 

Im September 1961

 

" ... erzielte die PARMEHUTU bei den Wahlen zu den Gesetzgebungsorganen

einen erdrutschartigen Erfolg und nach einem Volksentscheid, der zur gleichen

Zeit unter Obhut der Vereinten Nationen stattfand, wurde die Monarchie offiziell

abgeschafft."

(Ebenda, S. 56f).

 

Im Juli 1962 wurde das Gebiet - jetzt unter dem Namen Ruanda - in eine imperialisti-

sche Neo-Kolonie verwandelt, d.h., ihm wurde formal die Unabhängigkeit zugesichert, wäh-

rend es nach wie vor vom ausländischen Imperialismus beherrscht und ausgebeutet wur-

de.

 

Im gleichen Monat wurde Ruanda in die Vereinten Nationen aufgenommen ('Keesings

Archive der Zeitgeschichte', Band 13, SS. 18, 895).

 

Die im November 1962 angenommene Verfassung

 

" ... sah die Errichtung einer präsidenziellen Republik vor", ..

('Collier's Encyclopedia', Band 20, New York 1992, S. 308).

 

die tatsächlich eine Einparteiendiktatur unter Gregoire Kayibanda darstellte:

 

"Der erste Präsident der Republik war Gregoire Kayibanda. Der einstige Lehrer

und Journalist einer katholischen Zeitung gründete die PARMEHUTU (Partei

für die Emanzipation des Hutu-Volkes), die zur alleinigen politischen Partei in

Ruanda wurde. Er wurde 1965 und 1969 wiedergewählt."

(Ebenda).

 

Der neokoloniale Status Ruandas zeigte sich von Anbeginn an. Nach der 'Unabhän-

gigkeitsfeier'

 

" ... drückte Präsident Kayibanda Belgien seinen 'aufrichtigen Dank' aus. ...

In einem Presseinterview vom 4. Juli (1962 - Verf.) sagte Präsident Kayiban-

da, dass Ruanda nicht die Absicht habe, zum 1. August den Abzug der belgi-

schen Truppen zu verlangen."

('Keesings Archive der Zeitgeschichte', Band 13, SS. 18, 895).

 

Die Kayibanda-Diktatur, die auf der Vorherrschaft der Hutu basierte, verfolgte eine

Politik der Diskriminierung der Tutsi-Minderheit:

 

"Die Tutsis, die in Ruanda geblieben waren, hatten nur einen beschränkten Zu-

gang zu Ausbildung und Beschäftigung", ..

('Collier's Encyclopedia', Band 20, New York 1992, S. 308).

 

..eine Politik, die von Zeit zu Zeit den Charakter eines offen betriebenen Völkermordes

annahm. Britische Reisende, die sich in Ruanda aufhielten, berichteten, dass Kayiban-

da eine Politik des

 

"gezielten Völkermordes"

('Keesings Archive der Zeitgeschichte', Band 14, SS. 20, 085).

 

betreibe, in deren Folge

 

" ... viele Tausend in einem wiederauflebenden Konflikt zwischen den beiden

wichtigsten ethnischen Gruppen, den Hutu und den Tutsi, getötet worden

seien."

(Ebenda).

 

Kayibanda

 

" ... entsandte seine Minister in die Provinzen, um dort eine Reihe von Massa-

kern unter dem Tutsi-Stamm anzuzetteln."

(Ebenda).

 

 

Die Habyarimana Militärdiktatur, 1973-94

 

 

Im Juli 1973 war jedoch abzusehen, dass die Kayibanda-Diktatur nicht in der Lage

war, die Macht gegen die wachsende Opposition des Volkes zu verteidigen, und am

3. Juli 1973 organisierten Offiziere der Armee, angeführt von Verteidigungsminister Ge-

neralmajor Juvenal Habyarimana, einen Militärputsch.

 

In der Erklärung des Oberkommandos vom Tag des Putsches hieß es:

 

" ... dass jede politische Betätigung in ganz Ruanda vorläufig untersagt sei;

dass die Nationalversammlung aufgelöst sei; dass die Regierung ... entlassen

worden sei; ... dass eine 'Kommission für die Wiederherstellung des Friedens',

bestehend aus Offizieren, die alte Regierung ersetzen würde. ... Von Präsident

Gregoire Kayibanda (49) hieß es, er sei unter Hausarrest gestellt worden."

(Ebenda, Band 19, SS. 26, 003).

 

Im Juli 1974 wurde bekannt gegeben,

 

" ... dass acht Personen, darunter ex-Präsident Gregoire Kayibanda und sieben

Mitglieder seiner Regierung, ... zum Tode verurteilt worden seien, dass ihre Ur-

teile jedoch in lebenslange Haftstrafen umgewandelt worden seien."

(Ebenda, Band 20, SS. 26, 644).

 

Im Februar 1975 wurde ein Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemein-

schaft und 46 'Entwicklungsländern', einschließlich Ruanda, in Lomé, der Hauptstadt von

Togo, unterzeichnet, das Beziehungen der 'wirtschaftlichen Kooperation' herstellen sollte.

('Keesings Archive der Zeitgeschichte', Band 21, SS. 27, 050).

 

Im Juli 1975

 

"wurde eine neue Regierungspartei, die 'Nationalrevolutionäre Bewegung für Ent-

wicklung' (MRND) gegründet."

('Europa World Year Book').

 

Im Dezember 1978 wurde eine neue Verfassung verabschiedet, ..

 

" ... derzufolge die Macht in der Hand des Präsidenten konzentriert sein solle. ...

Ein Nationaler Entwicklungsrat ... solle gesetzgeberische Befugnisse besitzen. ...

Die 'Nationalrevolutionäre Bewegung' (MRND), die von Präsident Habyarimana

1975 gegründet worden war, stelle die einzige politische Organisation des Lan-

des dar."

('Keesings Archive der Zeitgeschichte', Band 25, SS. 29, 487).

 

Im Dezember 1983 hieß es, dass Habyarimana als Präsident 'ohne Gegenkandida-

ten' wiedergewählt und im Dezember 1988, dass er für eine dritte Amtsperiode erneut

gewählt worden sei ('Europa World Year Book: 1993', ebenda, SS. 2, 419).

 

Im Februar 1979 verkündete die Regierung eine

 

" ... eine nachträgliche Amnestie ... für den ehemaligen Präsidenten Gregoire

Kayibanda, der 1979 starb."

(Ebenda, Band 27, SS. 30, 740).

 

Die Habyarimana Militärdiktatur arbeitete darauf hin, Ruandas neokolonialen Status

zu erhalten. Im Februar 1980

 

" ... verkündete die belgische Regierung ein ... Hilfsprogramm im Werte von

umgerechnet $180 Millionen für vier Jahre."

(Ebenda).

 

Und im Mai 1980

 

" ... besuchte Präsident Habyarimana fünf westeuropäische Länder, darunter

Belgien, Frankreich, Westdeutschland, die Niederlande und die Schweiz, um

Gespräche hauptsächlich über Entwicklungspolitik und Wirtschaftshilfe zu

führen."

(Ebenda).

 

Der Nationalrevolutionäre Krieg, 1990-

 

 

In der Nacht vom 30. September auf den 1. Oktober 1990 drang eine revolutionäre Gue-

rillastreitmacht von Uganda aus in Ruanda ein mit dem Ziel, das Habyarimana-Regime zu

stürzen:

 

"Die 4.000-Mann-starke Rebellenarmee der 'Ruandischen Patriotischen Front' (FPR)

... setzte sich hauptsächlich aus ruandischen Tutsi-Rebellen, einschließlich ihres

Führers, Generalmajor Fred Rwigyema, einem stellvertretenden Kommandeur der

ugandischen Armee, zusammen. ... Das erklärte Ziel der FPR war der Sturz des

Habyarimana-Regimes sowie die Rückführung aller ruandischen Flüchtlinge."

('Europa World Year Book: 1993', Band 2, ebenda, SS. 2, 420).

 

Nur natürlich, dass

 

" ... die FPR von einer Reihe ausländischer Regierungen wie Belgien, Frankreich

und den USA verurteilt wurde."

('Keesings Archive der Zeitgeschichte', Band 39, SS. 39, 304).

 

 

Die Friedensverhandlungen, 1990-93

 

 

Sowohl die ruandische Regierung als auch die imperialistischen Truppen sahen sich

außerstande, die Kräfte der Ruandischen Patriotischen Front zu vernichten und ihre Lage

wurde weiter durch den zivilen Widerstand im Lande geschwächt.

 

Unter diesen Umständen sah sich das Regime gezwungen, weitere 'demokratische'

Zugeständnisse zu machen und, zumindest in Worten, sich zu Friedensverhandlungen

mit der Ruandischen Patriotischen Front bereit zu erklären.

 

Im November 1990 kündigte Präsident Habyarimana

 

" ... Pläne an, das Einparteiensystem abzuschaffen und setzte eine Kommission

ein, die Weisung hatte, Vorschläge für das künftige politische System des Lan-

des zu erarbeiten."

('Keesings Berichte von Weltereignissen', Band 37, SS. 38, 046).

 

Im April 1991 änderte die Partei ihren Namen in

 

" ... 'Nationale Republikanische Bewegung für Demokratie und Entwicklung',

MRNDD.

('Europa World Year Book', Band 2, ebenda, SS. 2, 420).

 

Im Juni 1991 wurden Verfassungsänderungen bekannt gemacht:

 

"Die Amtszeit des Präsidenten wurde auf höchstens zwei aufeinander folgende

Amtsperioden beschränkt. ... Das neue Amt des Ministerpräsidenten wurde ge-

schaffen. ... Eine neues Gesetz zur Bildung von politischen Parteien wurde gleich-

zeitig angenommen."

(Ebenda).

 

Die Ruandische Patriotische Front jedoch

 

" ... wies die Änderungen an der Verfassung zurück und setzte den Kampf fort."

('Keesings Berichte von Weltereignissen', Band 37, SS. 38, 277).

 

Im September 1991

 

" ... führten Verhandlungen über eine Friedensvereinbarung, die unter der Schirm-

herrschaft der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU) ... in Zaire stattfanden

und an denen Präsident Habyarimana, die Präsidenten von Burundi, Zaire und Ni-

geria, der Ministerpräsident von Tansania sowie der ugandische Außenminister

teilnahmen, zu der Vereinbarung, einen ... Waffenstillstand einzuhalten. ... Eini-

ge Tage später bekundete der ruandische Außenminister die Bereitschaft seiner

Regierung, ohne Vorbedingungen in einen Dialog mit der FPR einzutreten."

('Europa World Year Book: 1993', Band 2, ebenda, SS. 2, 420).

 

Im Oktober 1991

 

" ... wurde Justizminister Sylvestre Nsanzimana zum Ministerpräsidenten er-

nannt."

('Keesings Berichte von Weltereignissen', Band 37, SS. 38, 520).

 

Im November 1991 und im Januar 1992

 

" ... organisierten die wichtigsten Oppositionsparteien, die von einer Beteiligung

an der Übergangsregierung ausgeschlossen worden waren, weil sie darauf be-

standen hatten, das der Ministerpräsident nicht wieder aus der MRNDD kommen

sollte, Demonstrationen gegen die Regierung, in denen gefordert wurde, dass

der Minsterpräsident zurücktreten solle."

('Europa World Year Book', Band 2, ebenda, SS. 2, 419).

 

Im Dezember 1991 verkündete Nsanzimana

 

" ... eine Übergangsregierung mit Vertretern aus zwei Parteien. Alle bis auf zwei

Ministerposten in der neuen Regierung, die zusammen mit der Christlich Demokra-

tischen Partei (PDC) gebildet worden war, wurden wieder an Mitglieder der MRNDD

vergeben."

(Ebenda).

 

Zu diesem Zeitpunkt bestand der weit verbreitete Eindruck, dass die Versprechen der

Regierung, die 'Macht zu teilen', nicht aufrichtig gewesen waren. Im Dezember 1991

 

" ... verurteilten Kirchenführer die 'Scheinverhandlungen' der Regierung mit der

FRP und riefen zu ernsthaften Gesprächen auf, die von einer neuen und unabhän-

gigen Übergangsregierung geführt werden sollten."

(Nachrichtendienst des 'Economist': Länderberichte: Zaire, Ruanda, Burundi',

Nr. 1, 1992, S. 22).

 

Nach diesen Protesten machte der Präsident im April 1992 weitere Zugeständnisse

und stimmte

 

"der Einsetzung einer neuen Übergangsregierung mit Dismas Nsengiyaremye

von der MDR (Republikanische Demokratische Bewegung) als Ministerpräsident

zu. Von den 19 zu vergebenden Ministerposten blieben neun der MRNDD vorbe-

halten, während die verbleibenden unter den Oppositionsparteien aufgeteilt wer-

den sollten."
('Europa World Year Book: 1993', Band 2, ebenda, SS. 2, 419).

 

Im Juli 1992 jedoch

 

" ... einigten sich die beiden Parteien auf einen ... Waffenstillstand. Der Waffen-

stillstand sollte von einer Militärischen Beobachtergruppe (GOM) überwacht wer-

den."

('Keesings Berichte von Weltereignissen', Band 38, SS. 38, 996).

 

Im August 1992 wurde bei den Friedensgesprächen in Arusha (Tansania) zwischen

Vertretern der Übergangsregierung und der FPR zum ersten Mal vereinbart, dass

 

"Mitglieder der FPR in die neue Übergangsregierung aufgenommen werden

sollten."

(Ebenda, Band 39, SS. 39, 040).

 

Im Januar 1993

 

" ... wurde die in Arusha (Tansania) erzielt Vereinbarung zur Machtaufteilung ...

umgehend von Präsident Juvenal Haryarimanas Nationaler Republikanischer

Bewegung für Demokratie und Entwicklung (MRNDD) zurückgewiesen. ...

Der Vereinbarung zufolge sollten die Sitze im Übergangsparlament und in der

Regierung so aufgeteilt werden, dass die FPR und die MRNDD jeweils fünf, wäh-

rend die Republikanische Demokratische Bewegung (MDR) vier, die Sozialdemo-

kratische PSD und die Liberale Partei (PL) jeweils drei und einer an die Christlich

Demokratische Partei (PDC) gehen sollte."

(Ebenda, Band 39, SS. 39, 257).

 

Unter diesen Umständen verließ im Februar 1993

 

" ... die FPR die Friedensgespräche in Arusha, Tansania, und startete eine neue

Offensive."

(Ebenda, S. 304).

 

Im Mai 1993 gab die ruandische Regierung

 

" ... den FPR-Forderungen nach und stimmte einem über neun Monate angesetzten

Demobilisierungsprogramm zu, von dem 13.000 Soldaten und 6.000 Mitglieder der

Gendarmerie betroffen waren. ...

Beide Seiten einigten sich auf die Einrichtung einer Pufferzone. ...

Die Sicherheit in der Zone sollte durch die neutrale Militärische Beobachtergruppe

GOM, welche nach dem Waffenstillstandsabkommen vom Juli 1992 eingerichtet

worden war, aufrechterhalten werden."

(Ebenda, S. 542).

 

Im Juli 1993 ernannte Präsident Habyarimana

 

" ... Agathe Uwilingiymana von der Republikanisch Demokratischen Bewegung

MDR zum Ministerpräsidenten. ... Ihre Ernennung folgte auf die Ablehnung von Mi-

nisterpräsident Dismas Nsengiyaremye im Juni."

(Ebenda, S. 547).

 

Im August 1993

 

"wurde das Friedensabkommen zur Beendigung der im Oktober 1990 begonnenen

Rebellion durch die Ruandische Patriotische Front FPR schließlich von Präsident

Juvenal Habyarimana und Oberst Alex Kanyarengwe von der FPR in Arusha, Tansa-

nia, unterzeichnet. ...

Es wurde vereinbart, dass die Übergangsperiode am 10. September (1993 - Verf.)

mit der Ersetzung des Nationalen Entwicklungsrates (dem Gesetzgebungsorgan)

durch eine Nationale Übergangsversammlung und mit Faustin Twagiramungu, Präsi-

dent der Republikanischen Demokratischen Bewegung (MDR), als Ministerpräsident

einer auf breiter Basis stehenden Übergangsregierung beginnen sollte. ...

Seine Regierung sollte bis zu den Wahlen, die für Juni 1995 vorgesehen waren, die

Regierungsgeschäfte übernehmen."

(Ebenda, S. 586).

Die imperialistische Militärintervention, 1993-94

 

 

Am 4. Oktober, drei Tage nachdem die Ruandische Patriotische Front (FPR) mit ihren

Angriffen auf die ruandische Militärdiktatur begonnen hatte, drangen französische und bel-

gische Truppen in Ruanda ein mit dem Auftrag, zumindest vorläufig, die FPR-Kräfte auf-

zuhalten.

 

"Die Eindämmung der Rebellion war größtenteils auf die Präsenz von 300 franzö-

sischen und 535 belgischen Soldaten, die von ihren Regierungen am 4. Oktober

entsandt worden waren, um angeblich ihre Landsleute zu schützen, zurückzu-

führen."

(Ebenda, Band 36, S. 37, 766).

 

Die französische Regierung überschwemmte zwischen 1990 bis 1993 Ruanda mit

 

" ... Waffen, die sämtlichst für die Hutu bestimmt waren ...

Ein Grund, weshalb Frankreich die Hutu-Regierung mit Waffen unterstützte,

bestand darin, Ruanda innerhalb der frankophonen Gruppe afrikanischer Staa-

ten zu behalten. Französisch ist seit 1916 die zweite Sprache in Ruanda und man

hatte in Paris ernste Befürchtungen, dass die oppositionelle FPR der Tutsi-Exilan-

ten, die von Uganda unterstützt wird, das Land an eine anglophone ostafrikani-

sche Union anschließen könne.

Frankreich lieferte deshalb alles an die Hutu-Armee, von leichten Maschinenge-

wehren über schwere Artilleriegeschütze, bis hin zu Alouette- und Gazelle-Hub-

schraubern sowie Kampfflugzeugen. Die französischen Waffen waren begleitet

von 150 'Entwicklungsexperten', d.h. französischen Marine-Fallschirmjägern, die

diejenigen Soldaten ausbildeten, aus denen sich später die Todesschwadrone

der Hutus rekrutierten."

('Evening Standard', 24. Juni, 1994, S. 13).

 

"Eine Kompanie französischer Truppen erreichte das Land, um die französische

Einheit zu verstärken, die seit Oktober 1990 dort stationiert war. Ihnen schlossen

sich 250 weitere Soldaten an."

('Keesings Berichte von Weltereignissen', Band 39, S. 39, 306).

 

Im Juni 1993 verabschiedete der UN-Sicherheitsrat die Resolution 846 für die

 

"Aufstellung einer 'UNO Beobachter-Mission Uganda-Ruanda' (UNOMUR) zwecks

Überwachung der Grenze zwischen Uganda und Ruanda, um sicherzustellen, dass

keine Militärhilfe die FPR erreichen kann."

(Ebenda, S. 496).

 

In Übereinstimmung mit UN-Resolution 846

 

" ... begann die 'UNO Beobachter-Mission Uganda-Ruanda' (UNOMUR) ihre Stellun-

gen auf der ugandischen Seite der Grenze zu beziehen, ... um sicherzustellen, dass

keine Militärhilfe die FPR erreichen konnte. Es wird erwartet, dass Anfang Septem-

ber Mitglieder einer internationalen Friedenstruppe die bestehende Militärische Be-

obachtergruppe (GOM) verstärken werden. Diese Einheit soll die Sicherheit in der

Pufferzone zwischen den beiden Seiten garantieren, den Entmilitarisierungsprozess

überwachen und die Schaffung einer einheitlichen Armee gewährleisten."

(Ebenda, S. 586).

 

Im Oktober 1993

 

" ... verabschiedete der Sicherheitsrat ... Resolution 872 zur Aufstellung der 'UNO

Hilfsmission für Ruanda' (UNAMIR), um die Durchführung des Friedensabkommens,

das im August unterzeichnet wurde, sichern zu helfen."

(Ebenda, S. 672).

 

 

Die Entfernung von Habyarimana, 1994

 

 

Die Zugeständnisse bezüglich einer Teilung der Macht, die das Habarimana-Regime ge-

zwungen war gegenüber der Ruandischen Patriotischen Front und dem ruandischen Volk

zu machen, waren für die Imperialisten und ihre Agenten im ruandischen Militär unakzepta-

bel.

 

Am 6.April 1994 kam Präsident Juvenal Habyarimana zusammen mit dem Präsidenten

von Burundi, Cprien Ntaryamira, ums Leben, als das Flugzeug, in dem sie reisten, bei sei-

ner Ankunft in der Nähe vom Flughafen von Kigali abgeschossen wurde.

 

"Erste Berichte deuteten darauf hin, dass es von Geschützfeuer getroffen worden

war", ..

(Ebenda, Band 40, SS. 39, 943).

 

... und zuverlässige Berichte sprachen ohne Umschweife von

 

" ... der Ermordung von Präsident Juvenal Habyarimana."

('Guardian', 20. Juni 1994, S. 9).

 

Die Ruandische Patriotische Front

 

" ... beschuldigte extremistische Kräfte in der Hutu-Armee - und diese Ansicht wur-

de später von Faustin Twagiramungu, dem Präsidenten der Republikanischen De-

mokratischen Partei (MDR) und designiertem Ministerpräsidenten für eine künftige

weitgefächerte Übergangsregierung, bestätigt. In einer Rede am 25. April vertrat

Twagiramungu die Auffassung, dass die FPR 'keinerlei Nutzen' vom Tod Habyari-

manas haben konnte und äußerte die Vermutung, dass es wahrscheinlicher sei,

dass extremistische Hutus in der Armee ihn umgebracht hätten, um 'den Bürger-

krieg' wieder anzufachen, weil sie nicht bereit waren, die Macht mit den Tutsis

zu teilen."

('Keesings Berichte von Weltereignissen', Band 40, SS. 39, 943).

 

In einem Bericht der Vereinten Nationen vom Juni 1994 hieß es, dass extremistische

Kräfte in der Regierung

 

" ... gerne Habyarimana zu opfern bereit waren, um einen Vorwand für die von

langer Hand geplanten Massaker an den Tutsis zu haben. Eine belgische Zeitung

behauptete letzten Monat, dass die Männer, die auf das Flugzeug gefeuert hatten,

Franzosen waren."

('Sunday Times', 3. Juli 1994, S. 23).

 

Gewiss war das zwischen Habyarimanas Regime und der Ruandischen Patriotischen

Front abgeschlossene Friedensabkommen damit sofort hinfällig:

 

"Die Vereinbarung zwischen der Kigali-Regierung und der FPR war mit der Tö-

tung von Präsident Juvenal Habyarimana hinfällig."

('Evening Standard', 24. Juni 1994, S. 23).

 

Unmittelbar nachdem sich die Meldung von der Ermordung des Präsidenten am 7. April

verbreitet hatte,

 

"stürzte Kigale abrupt ins Chaos. Mitglieder der Sicherheitskräfte, zusammen mit

bewaffneten Jugendlichen wilderten ihre Macheten, Schläger und Gewehre schwin-

gend durch die Straßen. ... Die Zielscheibe der Gewalt waren nicht nur die 600

Kämpfer der FPR, die sich in der Stadt gemäß dem von der UNO überwachten

Friedensplan aufhielten, sondern auch Politiker der Opposition und jeder, der -

gleich ob Tutsi oder Hutu - als Sympathisant der FPR-Rebellen galt. Hunderte wur-

den in den ersten Stunden umgebracht, einschließlich die Ministerpräsidentin

Agathe Uwilingiyimana und die Mitglieder ihrer Familie, die von der Wache des

Präsidenten ermordet wurden."

('Keesings Berichte von Weltereignissen', Band 40, SS. 39, 944).

 

"Die Ermordung von Präsident Juvenal Habyarimana ... löste eine Welle von Massa-

kern aus. Es wird angenommen, dass eine halbe Million Menschen umgekommen

sind."

('Evening Standard', 24. Juni 1994, S. 23).

 

Zuverlässige Beobachter weisen die Legende zurück, dass der interne Konflikt in Ruan-

da einfach nur einen Konflikt zwischen den Völkergruppen darstellt:

 

"Die Legende besteht darin, dass der ruandische Konflikt ein ethnischer Konflikt

sei. ... Aber dies verschleiert die Realität eines Krieges, in dem die eine Seite, die

Regierung, die ethnischen Spannungen benutzt hat, um den Widerstand gegen

die Forderungen der FPR nach einer Beteiligung an der Macht in einer demokra-

tischen Gesellschaft zu schüren."

('Guardian', 24. Juni 1994, S. 22).

 

Am 9. April 1994 gab

 

" ... Theodore Sindikubgabo, Sprecher des Nationalen Entwicklungsrats (CND) -

gesetzgebendes Organ - bekannt, dass er in Übereinstimmung mit der Verfassung

jetzt die Präsidentschaft innehabe. Er ernannte eine neue Übergangsregierung, die

Mitglieder der fünf politischen Parteien aus dem alten Kabinett umfasste", ..

('Keesings Archive der Zeitgeschichte', Band 40, SS. 39, 944).

 

..jedoch nicht einen einzigen Vertreter der Ruandischen Patriotischen Front.

 

Jean Kambanda wurde zum Ministerpräsidenten ernannt. Eine Radiosendung des FPR

vom 9. April

 

" ... beschrieb die Mitglieder der neuen Regierung als 'entschiedene Gegner' der

Arusha-Vereinbarung und als Leute, die sich mit aller Kraft an die Macht klammer-

ten."

(Ebenda).

 

..Und in einer Sendung vom 12. April

 

" ... verneinte die FPR die Legitimität der neuen Regierung und gab ihre Entschei-

dung bekannt, die Kampfhandlungen wieder aufzunehmen, wobei ... die neue Re-

gierung als eine 'Mörderbande' bezeichnet wurde."

(Ebenda).

 

Fortgesetzte imperialistische Militärintervention, 1993-94

 

 

Am 9. April 1994 stationierten Belgien und Frankreich weitere Truppen in Ruanda, um

angeblich

 

" ... die Sicherheit ihrer Staatsangehörigen zu gewährleisten. Die Evakuierung von

fast der gesamten Gruppe von Ausländern dieser Staaten wurde am 14. April ab-

geschlossen. Erleichtert wurde sie durch eine Vereinbarung zwischen der UNAMUR

(UNO-Beobachtergruppe für Uganda und Ruanda - Übers.) und der FPR, um freies

Geleit für die Evakuierungskonvois sicherzustellen."

(Ebenda).

 

Das Regime des Terrors und die imperialistische Militärintervention konnten jedoch den

Vormarsch der Kräfte der Patriotischen Front nicht aufhalten. Bereits am 12. April,

 

" ... als FPR-Einheiten sich Kigali näherten, floh die neue Regierung nach Gitara-

ma, 50km weiter südlich."

(Ebenda).

 

Und am

 

" ... 13. April behauptete die FPR, die jetzt von Hutu-Zivilisten unterstützt wurde,

'vier strategische Punkte' in Kigali und größere Gebiete in Nordruanda zu kontrol-

lieren. Einheiten der Rebellen befanden sich in offenen Schlachten mit den Trup-

pen der Regierung im Zentrum Kigalis, als Artillerie-Mörsergranaten und von Rake-

ten abgefeuerte Geschosse auf die Stadt niederregneten."

(Ebenda).

 

Am 8. Juni billigten die Vereinten Nationen

 

" ... schließlich eine neues Mandat für eine erneuerte Friedenstruppe in einer Stär-

ke von 5.500 Mann."

('Guardian', 10. Juni 1994, S. 24).

 

Am 12. Juni 1994

 

" ... besetzten Einheiten der Rebellen die im Süden gelegene Stadt Gitarama und

zwangen die Beamten der Regierung und ihre Beschützer, aus ihren Büros zu flie-

hen. ...

Die FPR hat die Einheiten der Regierungstruppen in der Hauptstadt Kigali praktisch

umzingelt. ...

Die Minister der selbsternannten Übergangsregierung von Präsident Theodore Sindi-

kubwabo flohen am Sonntag (12. Juni 1994 - Verf.) in die im äußersten Westen gele-

gene Stadt Gisenyi, bestätigten UN-Vertreter."

('Guardian', 14. Juni 1994, S. 16).

 

Am 22. Juni 1994 billigte der UNO-Sicherheitsrat eine französische imperialistische Inter-

vention in Ruanda aus 'humanitären Gründen':

 

"Der UNO-Sicherheitsrat gab grünes Licht für die umstrittene Operation, die Frank-

reich zufolge ausschließlich humanitären Charakter haben wird. ... Vorbehalte ge-

genüber der französischen Aktion veranlassten fünf Mitglieder des Sicherheitsrates -

Brasilien, China, Neuseeland, Nigeria und Pakistan - sich zu enthalten."

('Guardian', 23. Juni 1994, S. 28).

 

Etwas später am gleichen Tage

 

" ... entschied Ministerpräsident Edouard Balladur, französische Truppen nach Ru-

anda zu entsenden."

('Evening Standard', 24. Juni 1994, S. 13).

 

..und am 23. Juni 1994 begannen französische Truppen ihre Operationen im Westen von

Ruanda unter dem Tarnnamen 'Opération Turquoise'.

 

Die französische Entscheidung fiel

 

"trotz ... der Weigerung aller ihrer wichtigsten Verbündeten, Truppen bereitzu-

stellen. ... Diplomatischen und militärischen Quellen war zu entnehmen, dass

die 2000-Mann-starke französische Einheit, unterstützt von einigen hundert sene-

galesischen Soldaten und möglicherweise auch einigen Ghanaern, im Norden von

Zaire stationiert werden würde."

('Guardian', 21. Juni 1994, S. 12).

 

Nur wenige akzeptieren die offizielle Version, dass die imperialistische Militärinterven-

tion aus 'humanitären Erwägungen' heraus stattfand:

"Die derzeitige französische Truppenentsendung, die offiziell in zynischer Weise

als humanitär hingestellt wird, ... ist vielmehr die Fortsetzung der alten Politik des

Elysée-Palastes, die darauf abzielt zu verhindern, dass die Ruandische Patrioti-

sche Front (FRP) an die Macht kommt. Die Franzosen schätzen völlig zutreffend

ein, dass die regionalen Auswirkungen einer gebildeten und demokratischen Re-

gierung in Ruanda explosiv wären."

(Ebenda, 24. Juni 1994, S. 22).

 

Die imperialistische französische Intervention wurde in enger Zusammenarbeit mit den

Todesschwadronen der ruandischen Armee und Miliz durchgeführt:

 

"Flugzeuge, voll belegt mit französischen Fallschirmjägern wurden nach Goma

ausgeflogen, einer zairischen Stadt an der ruandischen Grenze, eine Stadt, die

auch von französischen Waffenhändlern benutzt wird, um ein UN-Waffenembargo

zu umgehen und der ruandischen Armee Waffen zukommen zu lassen. ...

Die Waffen wurden umgehend unter dem Schutz der zairischen Armee über die

Grenze geschafft.

Einige dieser Waffen werden zur Verteidigung des schrumpfenden Territoriums,

das von der ruandischen Regierung gegen die angreifenden Rebellen der Ruandi-

schen Patriotischen Front gehalten wird, eingesetzt werden.

Aber es gibt kaum Zweifel daran, dass angesichts der Verbindungen zwischen der

Regierungsarmee und den Milizen die Waffen auch dazu Verwendung finden wer-

den, die Todesschwadrone, die für ethnische Massaker verantwortlich sind, zu

bewaffnen. Der französische Konsul in Goma hat die Lieferungen in Gesprächen

mit internationalen Agenturen damit gerechtfertigt, dass sie in Erfüllung privater

französischer Verträge vorgenommen würden."

(Ebenda, 23. Juni 1994, S. 28).

 

"Französische Armeebefehlshaber arbeiten eng mit Regierungsbeamten zusam-

men, die in die Morde and Verfolgungen der Tutsi verwickelt sind. ...

Die französische Zusammenarbeit mit den Killern führt zu weiteren Befürchtungen,

dass es dabei dunkle Motive im Spiel sein könnten. ...

Der französische Befehlshaber in Cyangungu, Oberst Didier Thibaut, ...meinte,

dass die französische Armee keine Vollmachten habe, die Milizen zu entwaffnen

oder die Straßensperren zu entfernen, obwohl dies eine Gefahr für das Leben von

Zivilpersonen darstellt. ...

Oberst Thibault hat enge Arbeitsbeziehungen zu dem Präfekten Mgambiki Ema-

nuel hergestellt. ... Obwohl Mr. Mgambiki direkt in die Morde verwickelt ist, meint

Oberst Thibault, dass er kein Hindernis für eine Zusammenarbeit darstelle."

(Ebenda, 1. Juli 1994, S. 26).

 

Die Operation war als vorbereitende Maßnahme für die Ankunft einer 5.500-Mann-star-

ken 'Friedenstruppe' geplant:

 

"Man nimmt an, dass die Operation von 2.500 französischen 'Red Berets' durch-

geführt wird. Sie zielt darauf ab, den Weg frei zu machen für die Ankunft von 5.000

Soldaten der Friedenstruppe der Vereinten Nationen, die Ende des Monats erwar-

tet werden."

(Ebenda, 24. Juni 1994, S. 1).

 

Ruandische Staatsbürger demonstrierten in Brüssel gegen die Intervention:

 

"In Brüssel beabsichtigen ruandische Staatsbürger, die über die französische In-

tervention empört sind, dort solange eine Mahnwache einzurichten, bis Paris sei-

ne Aktion beendet hat."

(Ebenda, S. 11).

 

"Der Untersuchungsführer der Vereinten Nationen in Fragen von Menschenrechts-

verletzungen, René Degni-Segui, verlangte ein internationales Tribunal zur Abur-

teilung von Militäroffizieren und politischen Beamten, die im Verdacht stehen, den

Völkermord gegen die Tutsi-Minderheit organisiert zu haben. ... Er fügte hinzu, dass

die Übergangsregierung im vollen Umfang verantwortlich sei, weil sie es unterlassen

habe, die Gräueltaten zu vereiteln."

('Guardian', 1. Juli 1994, S. 26).

 

Trotz der imperialistischen Militärintervention zeichnete sich im Juni 1994 deutlich ab,

dass die FPR

 

" ... zwei Drittel des Landes in den vergangenen zehn Wochen erobert hatte" ...

(Ebenda, 20. Juni 1994, S. 9).

 

..und am 4. Juli 1994 eroberten Truppen der Ruandischen Patriotischen Front

 

" ... die Hauptstadt Kigali sowie Butare, die letzte im Süden des Landes gelegene,

von der Regierung gehaltene Stadt."

(Ebenda, 5. Juli 1994, S. 1).

 

Die französischen Imperialisten gaben nun Pläne bekannt, aus denen hervorgeht, dass

sie aktiv in den nationalen Befreiungskampf gegen die Kräfte der Ruandischen Patriotischen

Front durch die Errichtung von 'humanitären Sicherheitszonen' im Westen von Ruanda ein-

greifen wollen:

 

"Frankreich hat dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zu verstehen gegeben,

dass ... es 'eine humanitäre Sicherheitszone einzurichten gedenke, damit die Be-

völkerung dort von den Kampfhandlungen verschont bleiben kann'. Der französische

Außenminister wies darauf hin, dass der Vorschlag von UNO-Generalsekretär Bou-

tros Boutros-Ghali unterstützt wird."

(Ebenda, 4. Juli 1994, S. 9).

 

"Im Ergebnis einer radikalen politischen Kehrtwendung wurde den französischen

Truppen der Befehl erteilt, den Vormarsch aufzuhalten. ... Der Generalsekretär der

FPR, Theogene Rudasingwa, sprach gestern in London die Warnung aus, dass die

Rebellen sich jedem französischen Versuch entgegenstellen würden, sie von dem

Gebiet westlich von Gikongoro fernzuhalten:

'Wir haben das Recht, uns überall in unserem Land aufzuhalten,' sagte er. 'Dies be-

bestätigt, dass die französische Rolle keine humanitäre ist.' ...

Gerald Gahima, der Sonderbevollmächtigte der FPR bei den USA und den Verein-

ten Nationen ..., sagte: 'Die so genannte Sicherheitszone ist tatsächlich nur ein Zu-

fluchtsort für die Initiatoren und Vollstrecker des Völkermordes."

(Ebenda, 5. Juli 1994, S. 1).

 

Schlussfolgerung

 

 

Nach der marxistisch-leninistischen Theorie sollte die Arbeiterklasse in kolonialarti-

gen Ländern darum kämpfen, sich an die Spitze der nationaldemokratischen Revo-

lution zu stellen und sie in eine sozialistische zu verwandeln.

 

In kolonialartigen Ländern wie Ruanda, in denen es bisher noch keine nennenswerte

Arbeiterklasse und keine marxistisch-leninistische Partei gibt, ist ein Übergang hin

zur sozialistischen Revolution nicht möglich.

 

Der Kampf der Ruandischen Patriotischen Front ist ein antiimperialistischer nationaler

Befreiungskampf, der von allen fortschrittlichen Menschen und Organisationen in der

ganzen Welt unterstützt werden sollte.

 

Das Ziel dieses Kampfes sollte darin bestehen, die imperialistische Ausbeutung und

Unterdrückung des ruandischen Volkes zu beenden und eine demokratische Gesell-

schaft mit gleichen Rechten für alle ethnischen Gruppen aufzubauen. Dies ist jedoch

etwas, das nur das ruandische Volk vollbringen kann.

 

Die Hauptaufgabe von Marxisten-Leninisten außerhalb von Ruanda besteht darin,

alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die ausländische imperialistische Einmisch-

ung in Ruanda zu beenden und dem ruandischen Volk zu ermöglichen, über sein ei-

genes Schicksal zu entscheiden.

 

 

(Veröffentlicht vom MARXISTISCH-LENINISTISCHEN FORSCHUNGSBÜRO, Ilford,

Essex, UK, Juli 1994).

 

 

 

Bibliografie

 

Colliers Enzyklopädie, Band 20, New York 1992

Encyclopedia Americana, Band 24, Danbury, USA 1992

Europa World Year Book: 1993, Band 2, London 1993

Evening Standard

Fegley, Randall: 'Ruanda', Oxford 1993

Guardian

Keesings Archive der Zeitgeschichte (Keesing's Contemporary Archives)

Keesings Berichte von Weltereignissen (Keesing's Record of World Events)

Langer, William L., Hrsg.: 'Eine Enzyklopädie der Weltgeschichte: Altertum, Mittelalter

und Moderne', London 1972

Nachrichtendienst des 'Economist' (Economist Intelligence Unit): 'Länderberichte zu

Zaire, Ruanda, Burundi', Nr. 1, 1992

Sunday Times